1204/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend dramatische Steigerung der Anzahl von Versuchstieren

Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT) veröffentliche am 26. Juni 2007 eine Pressemeldung mit folgendem Titel „Österreich: Zahl der Versuchstiere dramatisch gestiegen" im OTS.

Dieser Pressemeldung ist zu entnehmen, daß 190.121 lebende Wirbeltiere aufgrund von Experimenten und Tests ihr Leben lassen mußten. Das waren 22.809 Tiere (+13,6%) mehr als im Jahr 2005. In diesem OTS- Text wird auch die „lasche" Vorgangsweise der Behörden, die bei der Genehmigung und Kontrolle, sowie bei der Durchführung von Tierversuchen in Österreich zuständig sind, angesprochen. Die oben erwähnten Behörden verstoßen offensichtlich gegen den § 1 des Tierversuchsgesetzes 1989, welcher die Reduktion von Tierversuchen vorschreibt. Es wird auch gegen den § 3 des Tierversuchsgesetzes 1989 „Es dürfen keine Tiersuche durchgeführt werden, wenn es alternative Methoden dazu gibt" verstoßen. Ein konkretes Beispiel dafür ist, daß im Jahr 2006 insgesamt 7.732 Fische (545 % mehr als im Jahr 2005) zu Testzwecken eingesetzt worden, obwohl es hierfür alternative Teststrategien gibt, die in Deutschland seit Jahren eingesetzt werden. Die veröffentlichte amtliche Tierversuchsstatistik enthält jedoch nicht die Anzahl der Tiere, die für die umstrittenen Experimente eigens vorher getötet worden sind. Es fehlen auch noch die Zahlen für überschüssige Tiere und die Versuche an Wirbellosen, Embryonen und Föten. Im Jahr 2006 wurden laut Statistik Mäuse am häufigsten (143.974), gefolgt von Kaninchen (17.781) und Ratten (12.435) zu Versuchen herangezogen.

Bei den prozentuellen Steigerungen zum Jahr 2005 erreichten Katzen mit 128 Versuchen ein plus von mehr als 967 %. Die umstrittenen Experimente an Hunde stiegen auf 150 Versuche im Jahr 2006, das ergibt ein plus von 76 %.

Die meisten Tierversuche (130.588) fallen in die Zuständigkeit des Gesundheitsressorts und dienen hauptsächlich der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin. Gefolgt vom Wissenschaftsministerium (50.802) für die Einsetzung in der Grundlagenforschung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

 

Anfrage:

1.              Ist Ihnen bekannt, daß im Jahr 2006 gegen den § 1 und § 3 des Tierversuchsgesetzes 1989 verstoßen wurde? Wenn ja was haben Sie dagegen unternommen bzw. werden Sie dagegen unternehmen? Wenn nein warum nicht?

2.              Wie wollen Sie in den nächsten Jahren die Reduktion von Tierversuchen herbeiführen und in welchem Ausmaß?


3.              Werden Sie sich entsprechend § 3 des Tierversuchsgesetzes dafür einsetzen, daß in den nächsten Jahren mehr auf alternative Methoden als auf Tierversuche gesetzt wird? Wenn ja wie gedenken Sie dies zu tun? Wenn nein warum nicht?

4.              Sind Sie sich bewußt, daß die veröffentlichte amtliche Tierversuchsstatistik vom Jahr 2006 nicht alle Zahlen von getöteten Tieren oder Tierversuchen beinhaltet?

5.              Werden Sie sich generell dafür einsetzen, daß im Bereich des Gesundheitsministeriums die Reduktion von Tierversuchen angestrebt wird?