1207/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bestrafung wegen kritischem E-Mail

Wie dem Bezirksblatt Neunkirchen vom 11. April 2007 zu entnehmen war, richtete ein Polizist von der Polizeidienststelle Ternitz ein E-Mail an das BMI und erläuterte darin seinen (kritischen) Standpunkt zum Erlass einer Urlaubssperre bei der Polizei anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2008. Daraufhin wurde dessen Dienststel-le kontaktiert und der betroffene Polizist bekam einen Rüffel". Später erfuhr er, dass er dem Polizeianhaltezentrum Hernals für drei Monate zugeteilt werden würde.

Unter dem Titel Meinungsfreiheit für Polizisten verboten", von Thomas Santrucek, stand in der genannten Zeitung auch noch zu lesen:

Wir leben in einem Land mit Gedanken- und Meinungsfreiheit. Sollte man jedenfalls meinen. Wie ein Ordnungshüter leidvoll erfahren musste, steht aber nicht jedem die freie Meinung zu. Schon gar nicht einem Polizeibeamten. Und es ist erst recht nicht gestattet, diese Meinung in einer E-Mail ans Bundesministerium für Inneres kund zu vertreten. Dieser einfache Polizist, der täglich auf den Straßen des Bezirks für die Sicherheit der Bürger sorgt, wagte es, gegen die Urlaubssperre im Rahmen der Fuß-ball EM 2008 zu protestieren. Zugegeben, der Ton macht die Musik. Und es hätte sich wohl ein diplomatischerer Tonfall zu Formulierung der Kritik am BMI-Erlass fin-den lassen. Aber darum geht es gar nicht. Selbst ohne Zuhilfenahme des Dudens sollte es Polizisten erlaubt sein, ihre Meinung zu äußern ohne Sanktionen von oben" fürchten zu müssen. Jener brave Durchschnittspolizist jedenfalls fand sich bald dar-auf strafversetzt oder wie es im Ministerium netter heißt, dienstzugeteilt. Da wähnt man sich in einer demokratischen Republik wohnend. Wie naiv. Offenbar ist die freie Meinung ein Luxus, der Polizisten vorenthalten bleibt."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage:

1.             Wie stehen Sie zur Meinungsfreiheit?

2.             War ein Personalbedarf im PAZ Hernals gegeben, der über das normale Maß hinausgeht?

3.             Beruhte die Zuteilung vielleicht auf einem Zufall?

4.             Sollte diese Maßnahme etwa eine Bestrafung für eine kritische Haltung dar-stellen?

5.      Ist es üblich unbequeme Mitteilungen von Beamten derart disziplinär zu ahn-den?

6.      Wurde die Planstelle des versetzten Beamten in der Polizeiinspektion Ternitz nachbesetzt?

7.      Wie hoch war der Personalstand der Polizeiinspektion in Ternitz vor der Zutei-lung?

8.      Wie viele Polizisten waren der betroffenen Polizeiinspektion nach der Maß-nahme zugeteilt?

9.      Sind durch diese oben angeführte Maßnahme Überstunden an der Stamm-dienststelle angefallen?

10. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

11. Wie hoch beziffern Sie die Kosten?

12. Hatte der betroffene Polizist einen Anspruch auf Zulagen?

13. Wenn ja, für welche Zulagen bestand ein Anspruch?

14. Entsprechen die durchgeführten Maßnahmen der Sparsamkeit?

15. Sind diese Maßnahmen zweckmäßig?

16. Sind diese Maßnahmen einem guten Betriebsklima zuträglich?

17. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006 derart disziplinär vorgegangen?