1209/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Protokollierungsmodus

Bis dato wurden z.B. die Delikte Diebstahl, Urkundenunterdrückung und Entfremdung

unbarer Zahlungsmittel als drei Delikte protokolliert. Aufgrund dieser Regelung kam

es natürlich zu einer Kriminalitätssteigerung.

Mit dem Dienstbefehl vom 9. Mai 2007 wird von dieser Vorgangsweise Abstand

genommen und nur mehr das führende Delikt (Diebstahl) eingegeben.

Dies führt zu einer verzerrten Darstellung der Situation und bringt Probleme in der

Abstimmung mit Vergleichszeiträumen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.              Warum werden die beiden Delikte Urkundenunterdrückung und Entfremdung
unbarer Zahlungsmittel nicht mehr in den PAD eingegeben?

2.              Ist daran gedacht, dass zum Zwecke einer für den interessierten Staatsbürger
n
ötigen Transparenz der Kriminalstatistik die beiden angesprochenen Delikte
aus der Kriminalitätsstatistik der vergangenen Jahre eliminiert werden?

3.              Mit welcher Maßnahme wird auf diese Änderung bei der Präsentation des
nächsten Kriminalitätsberichts Bedacht genommen?

4.              Wie geht man in Zukunft, da Urkundenunterdrückungen und Entfremdung
unbarer Zahlungsmittel nunmehr nicht mehr statistisch erfasst werden, es sei
denn sie liegen als Einzeldelikt vor, mit diesen ebenfalls nicht korrekten
statistischen Werten um?

 

5.              Ein Diebstahl" einer Geldbörse ohne Geld mit Kredit und Bankornatkarte wird
in Zukunft als Diebstahl oder als Urkundenunterdrückung eingetragen?

6.              In wie weit wird bei einem Autodiebstahl auch auf die Urkundenunterdrückung,
bei den Kennzeichen handelt es sich um Urkunden, bedacht genommen?