1209/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer
Abgeordneter
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend
Protokollierungsmodus
Bis dato wurden z.B. die Delikte Diebstahl, Urkundenunterdrückung und Entfremdung
unbarer Zahlungsmittel als drei Delikte protokolliert. Aufgrund dieser Regelung kam
es natürlich zu einer Kriminalitätssteigerung.
Mit dem Dienstbefehl vom 9. Mai 2007 wird von dieser Vorgangsweise Abstand
genommen und nur mehr das führende Delikt (Diebstahl) eingegeben.
Dies führt zu einer verzerrten Darstellung der Situation und bringt Probleme in der
Abstimmung mit Vergleichszeiträumen.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Inneres
folgende
Anfrage:
1.
Warum werden die beiden Delikte Urkundenunterdrückung und
Entfremdung
unbarer Zahlungsmittel nicht mehr in den PAD eingegeben?
2.
Ist daran gedacht, dass zum Zwecke einer für den
interessierten Staatsbürger
nötigen
Transparenz der Kriminalstatistik die beiden angesprochenen Delikte
aus der Kriminalitätsstatistik der vergangenen Jahre
eliminiert werden?
3.
Mit welcher Maßnahme wird auf diese Änderung bei
der Präsentation des
nächsten
Kriminalitätsberichts Bedacht genommen?
4.
Wie geht man
in Zukunft, da Urkundenunterdrückungen
und Entfremdung
unbarer Zahlungsmittel nunmehr nicht mehr
statistisch erfasst werden, es sei
denn sie liegen als Einzeldelikt vor, mit diesen ebenfalls nicht
korrekten
statistischen Werten um?
5.
Ein „Diebstahl" einer Geldbörse ohne Geld
mit Kredit und Bankornatkarte wird
in
Zukunft als Diebstahl oder als Urkundenunterdrückung
eingetragen?
6.
In wie weit wird bei einem Autodiebstahl auch auf die Urkundenunterdrückung,
bei
den Kennzeichen handelt es sich um Urkunden, bedacht genommen?