1219/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Gebarung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Am 20. Dezember 2005 trat das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Öster­reich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden, in Kraft, unmittelbar nach Neu­jahr 2006 nahm der Zukunftsfonds der Republik Österreich seine Tätigkeit auf.

Am 8. Februar 2007 legte der Fonds seinen ersten Jahresbericht, betreffend die Gebarung im Jahr 2006, vor.

Bei der Lektüre dieses Berichts fielen den Grünen doch zahlreiche Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten auf; vor allem erstaunen die mangelnde Transparenz der Pro­jektvergaben, die Ungenauigkeiten in der finanziellen Gebarung sowie die horrenden Ver­waltungskosten von jährlich Euro 660.000, die auch bereits von Nationalrats­präsi­den­tin Barbara Prammer vehement kritisiert wurden.

Diese Vorgänge sind im Rahmen der parlamentarischen Kontrollpflicht dringend aufklärungsbedürftig, insbesondere sind die gegenwärtigen Strukturen des Zukunfts­fonds hinsichtlich ihrer Effizienz und Sinnhaftigkeit – sowohl für Projektantrag­stelle­rInnen als auch für ehemalige NS-Opfer – zu hinterfragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Im Jahresbericht 2006 ist in der Einleitung die Aufteilung der Beträge aus dem Versöhnungsfonds in Cirka-Beträgen dargestellt. Wie hoch waren die exakten Beträge?

a)               Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds vom Versöh­nungs­fonds zur Verfügung gestellt wurde?

b)               Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds für nicht erledigte Zwangsarbeiter-Fälle zur Verfügung gestellt wurde?

c)                Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds für humanitäre Pro­jekte zur Verfügung gestellt wurde?

d)               Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds an Verwaltungs­kos­ten für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöh­nungs­fonds im ersten Jahr der Tätigkeit des Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt wurde?

e)               Wie hoch war der exakte Betrag, der für verspätete Zwangsarbeiter-Fälle von Partnerorganisationen der deutschen Stiftung zur Verfügung gestellt wurde?

 

2.      In der Einleitung des Jahresberichts werden unter 4. die Cirka-Summen für den Zukunftsfonds aufgelistet:

 

Betrag aus dem Versöhnungsfonds für denn Zukunftsfonds

20,000.000,00

Cirkasumme

Nicht erledigte Zwangsarbeiter-Fälle

3,137.000,00

Cirkasumme

Humanitäre Projekte

1,633.000,00

Cirkasumme

Verwaltungskosten für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöhnungsfonds

660.000,00

Cirkasumme

Partnerorganisationen deutsche Stiftung

200.000,00

 

GESAMTSUMME

25.630.000,00

 

 

Im Bericht ist hingegen zu lesen, dass dies einen Gesamtbetrag von cirka Euro 25,575.000 ergibt. Unter 3., die Finanzordnung des Zukunftsfonds, wird ange­ge­ben, dass der Zukunftsfonds am 31. 12. 2006 über Euro 23,233.813,05 ver­fügt.

a)               Wie erklären Sie die Differenz von Euro 55.000? Geben Sie bitte die exakte Gesamtsumme auf Grund der exakten Beträge an.

b)               Wie kann es zu solchen Ungenauigkeiten in der Berechnung kommen?

c)                Welches Controlling wird im Zukunftsfonds durchgeführt?

 

2. Zu den Verwaltungskosten:

a)      Was fällt alles unter den Punkt Verwaltungskosten des Zukunftsfonds? Bitte schlüsseln Sie die exakten Beträge für die jeweiligen Posten im Detail auf.

b)      Welche exakten Kosten fallen dem Zukunftsfonds für die Vorsitzende des Kuratoriums des Zukunftsfonds Frau Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic an? Wie hoch waren die exakten Beträge und für was wurden diese ausgegeben?

c)      Verfügt Frau Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic über ein persönliches Verfügungs- und Spesenbudget? Wenn ja, wie hoch ist dieses dotiert?

 

3.      Rechnet man die im Jahresbericht angegebenen eingehenden Summen (25,575.000, Spende österreichischer Firma 944.444,44, Zinsen 724.756,01) zu­sam­men, so ergibt dies einen Gesamtbetrag von Euro 27,299.200,5. Die Summe der im Bericht genannten Ausgaben beträgt (ZwangsarbeiterInnen­zahlung 64.610,47, Pro­jek­te 1,292.266,9) Euro 1,356.877,37. Ausgehend von den im Jahresbericht genann­ten Verfügungsmitteln des Zukunftsfonds am 31. 12. 2006 von Euro 23,233.813,05 ergibt dies einen Betrag von Euro 2,708.510,08, der im Bericht nicht nachgewiesen ist.

 

a)               Wofür wurden die Euro 2,708.510,08 verwendet?

b)               Wie hoch war der Kontostand mit Beginn der operativen Tätigkeiten des Zukunfts­fonds am 2. Jänner 2006?

c)                Welche Einnahmen konnte der Zukunftsfond bis 31. Dezember 2006 ver­bu­chen? Bitte geben sie alle Posten detailliert und mit exakten Summen an.

d)               Welche Ausgaben tätigte der Zukunftsfonds zwischen 2. 1. 2006 und 31. 12. 2006? Listen Sie diese detailliert unter Angabe des jeweiligen Zah­lungsgrunds auf. (ZwangarbeiterInnenentschädigungen, humanitäre Pro­jekte, Pro­jekt­kos­ten, Personalkosten nach Personen und Vollzeit­äqui­valen­ten, Betriebs­kosten des Büros, Reisekosten, Wirtschaftsprüfer, EDV-Kos­ten, Kommunikations­kosten, Aufwandsentschädigungen etc.)

e)               Erhalten die Mitglieder des Kuratoriums für ihre Tätigkeit eine Aufwands­ent­schä­digung oder sonstige Remuneration?

f)                  Wenn ja, in welcher Höhe?

g)               Werden den Mitglieder des Kuratoriums für ihre Tätigkeit Sachkosten (Tele­fon, Reisekosten etc.) ersetzt?

h)                Wenn ja, in welcher Höhe?

 

4.      In der Einleitung des Jahresberichts für 2006 wird auf die Spende einer österrei­chischen Firma in der Höhe von 1,7 Millionen an den zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierenden Versöhnungsfonds verwiesen. Unter Berufung auf den Beschluss des Versöhnungsfonds über die Aufteilung der Mittel wurden diese in einem Verhältnis 4 (Zukunftsfonds) : 5 (Stipendienstiftung) aufgeteilt. Diese Auf­teilung ist unter Berufung auf den Beschluss nicht nachzuvollziehen. Dem Be­schluss folgend ergibt sich ein Schlüssel mit folgenden Beträgen:

 

6 Partnerorganisationen des Österreichischen Versöhnungsfonds

Verhältnis 3,15

Euro rd. 536.841 

Allgemeiner Entschädigungsfonds

Verhältnis 2,10

Euro rd. 357.894

Stipendienstiftung

Verhältnis 2,63

Euro rd. 447.366

Zukunftsfonds

Verhältnis 2,10

Euro rd. 357.894

 

a)               Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Beschluss gefasst?

b)               Welches Organ hat diesen Beschluss, da der Versöhnungsfonds nicht mehr existierte, gefasst?

c)                Waren die ehemaligen Partnerorganisationen in den Beschluss einge­bunden?

d)               Waren die Organe der Stipendienstiftung eingebunden?

e)               Weshalb wurden die Partnerorganisationen entgegen dem Beschluss des Ku­ra­toriums des Zukunftsfonds nicht berücksichtigt?

f)                  Weshalb wurde der Entschädigungsfonds entgegen dem Beschluss des Kura­toriums des Zukunftsfonds nicht berücksichtigt?

g)               Wann werden die auf Grund des genannten Beschlusses des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungsfonds die den Partner­organi­sa­tionen und dem Entschädigungsfonds zustehenden Summen ausgezahlt?

 

5.      Unter 1., allgemeine Informationen betreffend den Zukunftsfonds der Re­pub­lik Österreich, wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Förderungsmittel pro Projekt Euro 100.000 nicht übersteigen dürfen. Zu Beginn der Tätigkeit war diese Summe noch mit Euro 150.000 angegeben.

a)               Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass diese Grenze herabge­setzt wurde?

b)               Wie viele Projekte wurden eingereicht, die eine jährliche Höchstsumme von Euro 150.000 budgetiert hatten?

c)                Wie viele dieser Projekte wurden abgelehnt?

d)               Wie viele Projekte wurden eingereicht, die eine jährliche Höchstsumme von Euro 100.000 budgetiert hatten?

e)               Wie viele dieser Projekte wurden abgelehnt?

f)                  Wie viele dieser Projekte wurden genehmigt?

g)               Wie viele dieser Projekte sind in der Bearbeitung noch offen?

 

6.      Ebenfalls unter 1., allgemeine Informationen betreffend den Zukunftsfonds der Republik Österreich, wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien laufend geändert werden.

a)               Welche Änderungen wurden seit Beginn der Tätigkeit vorgenommen? Lis­ten Sie diese bitte auf und fügen Sie die jeweiligen Richtlinien mit Datum hinzu.

b)               Wie viele Änderungen wurden seit Beginn der Tätigkeit vorgenommen?

c)                Warum wurde welche Änderung vorgenommen, und wie sind diese sach­lich zu begründen?

d)               Wie gewährleistet der Zukunftsfonds, dass nur jene Richtlinie zur Beur­tei­lung herangezogen wird, die zum Zeitpunkt der Projektantragstellung Gül­tigkeit hatte?

e)               Warum wurde bei der Erstellung der Richtlinien nicht auf Kenntnisse und Er­fah­rungen anderer projektfördernder Stellen zum Beispiel aus dem Wis­sen­schafts- und Bildungsbereich zurückgegriffen, um so ständige Verände­rungen zu vermeiden?

 

7.      Unter 3., die Finanzordnung des Zukunftsfonds, und hier unter Finanzielle Situ­ation des Zukunftsfonds wird der Betrag von 3.272,679,34 Euro für Aus­zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter zweckgewidmet. Zu Beginn des Berichts wird lediglich ein Betrag von 3,137.000,00 genannt.

a)               Wieso hat sich dieser Betrag trotz Auszahlung an ZwangsarbeiterInnen in der Höhe von Euro 64.610,47 und deren Erben erhöht?

b)               Werden die Zinsen für den von Anfang der operativen Tätigkeit des Zu­kunfts­fonds zur Verfügung stehenden zweckgewidmeten Betrag geson­dert diesem zugerechnet?

c)                Wie viele Auszahlungen an ehemalige ZwangsarbeiterInnen und in welcher Höhe sind in Hinkunft zu erwarten?

d)               Wie lange wird dieser Betrag zweckgebunden bleiben?

e)               Ist daran gedacht, diesen Betrag in Zukunft den ehemaligen Zwangs­arbei­te­rIn­nen, die bereits eine Gestenzahlung erhalten haben, zukommen zu lassen?

 

8.      An Zinsen wurden 2006 insgesamt Euro 724756,91 lukriert.

a)               Wie wurden die Beträge veranlagt?

b)               Mit welchen Laufzeiten wurden die Beträge veranlagt?

c)                Wer und auf Basis welcher Kenntnisse hat die Veranlagung durchgeführt?

d)               Wurden verschiedene Veranlagungsmöglichkeiten und -angebote geprüft?

 

9.      Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird auf die Projektanträge Bezug genommen.

a)               Was ist unter einem nicht gesetzeskonformen Antrag zu verstehen?

b)               Wie viele „nicht gesetzeskonforme Anträge“ wurden gestellt?

c)                Was ist unter „Anträge, die wohl gesetzeskonform, aber für die Aufgaben­stel­lung des Zukunftsfonds unter Berücksichtigung der begrenzten finan­zi­el­len Mittel bzw. gesetzter Prioritäten von keinem oder geringen Interesse waren“ zu verstehen?

d)               Wie viele dieser Anträge wurden gestellt?

e)               Was waren die jeweiligen Gründe der Ablehnung pro Projekt?

f)                  Welche gesetzten Prioriäten sind hier gemeint?

g)               Wer hat die Prioritäten gesetzt?

h)                Wurden diese Prioritäten den AntragstellerInnen zugänglich gemacht?

i)                  Wurden diese Prioritäten auf der Homepage veröffentlicht?

j)                  Haben sich diese Prioritäten im Verlauf des Jahres 2006 verändert?

k)                Werden pädagogische und andere Projekte, etwa auch aus dem Bereich Film oder Kunst, von externen FachgutachterInnen – also nicht notwendi­ger­weise WissenschaftlerInnen – beurteilt?

l)                  Wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht?

m)             Wenn nein, warum nicht?

n)                Falls FachgutachterInnen beauftragt werden, nach welchen Kriterien er­folgt die Begutachtung?

o)               Werden, falls es Gutachten gibt, diese den AntragstellerInnen anonym – wie im Wissenschaftsbetrieb üblich – zur Kenntnis gebracht?

p)               Wenn nein, warum nicht?

q)               Wenn ja, gibt es im Falle der Ablehnung die Möglichkeit, den Antrag nach etwaiger Einarbeitung der Vorschläge und Beurteilungen der Fachgutach­te­rInnen noch einmal einzureichen?

r)                 Erhalten die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Projektförderungsbeirats für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Remune­ra­tion?

s)                Wenn ja, in welcher Höhe?

t)                  Erhalten die FachgutachterInnen für ihre Tätigkeit eine Aufwands­entschä­di­gung oder Remuneration?

u)                Wenn ja, in welcher Höhe?

 

10)   Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird darauf Bezug genommen, dass der Zukunftsfonds nun selbst Themen aus­schreibt.

a)               Weshalb werden inhaltliche Verengungen vorgenommen, wenn anderer­seits die Ablehnung von Projekten nicht aus inhaltlichen, sondern mit be­grenzten finanziellen Mitteln begründet werden?

b)               Wie hoch sind die Mittel, die für die zwei gewählten Schwerpunkte vorge­se­hen sind?

c)                Mit welcher Begründung wurden die beiden ausgeschriebenen Themen ge­wählt?

 

11.   Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird dar­auf hingewiesen, dass das Projekt „Die biographische Erfassung der 1938–1945 hingerichteten ÖsterreicherInnen“ ausgeschrieben wurde.

 

a)     Wurde dieses Projekt tatsächlich ausgeschrieben?

b)     Wurde dieses Projekt bereits vom Versöhnungsfonds zur Gänze finanziert?

c)      Wenn ja, wieso wird es als Projekt des Zukunftsfonds genannt?

d)     Wurde ein weiteres Projekt gleichen Inhalts von Zukunftsfonds beauf­tragt?

e)     Wenn ja, wer wird dieses Projekt durchführen?

 

12.   Unter 1., Projektanträge gemäß §2 Z1 des Zukunftsfonds-Gesetzes, fassen Sie eine Statistik zusammen. Im Anhang liegt die Liste der genehmigten Pro­jek­te des Zukunftsfonds per 31. 12. 2006 bei. Die letzte dort genannte Projekt­num­mer ist 118, auf Seite 7 hingegen ist von 119 Projekten die Rede.

a)               Wie viele Projekte wurden tatsächlich bis 31. 12. 2006 bearbeitet, 118 oder 119?

b)               Warum wurde die Differenz von 127 zu 119, also 8 Anträge im Jahr 2006, vom Zukunftsfonds nicht bearbeitet?

c)                Warum wurde die Differenz von 119 zu 108, also 11 Projekte/Projekt­anträ­ge, 2006 nicht abgeschlossen?

d)               Welche Gründe waren für das jeweilige Projekt ausschlaggebend, dass es von Seiten des Zukunftsfonds nicht abgeschlossen wurde?

e)               Wie viele und welche der 70 genehmigten Projekte erhielten die gesamte beim Zukunftsfonds beantragte Summe?

f)                  Wie viele und welche der 70 genehmigten Projekte erhielten weniger als die beim Zukunftsfonds beantragte Summe?

g)               Wie hoch war die für jedes einzelne der 70 genehmigten Projekte in einer Gegenüberstellung genehmigte und beantragte Summe?

h)                Was waren die für jedes einzelne Projekt sachlichen Gründe, um geringere als beantragte Beträge zu genehmigen?

i)                  Wie viele der 70 Projekte konnten eine zusätzliche Finanzierung durch an­de­re Stel­len nachweisen?

j)                  In welche Höhe waren diese Beträge für jeweils jedes Projekt?

k)                Worauf führen Sie das Nichteinlangen zu unterschreibender Verträge zurück?

l)                  Inwieweit wird in der Vertragsgestaltung auf verminderte genehmigte Summen gegenüber der höheren beantragten Summe und dem damit verbundenen Leis­tungsumfang Bezug genommen?

m)             Wie wird die auf Grund der – zum Teil erheblich – geringer genehmigten Mit­teln verminderte Leistung der AntragstellerInnen fest­ge­legt, die sich ja dann vom ursprünglichen Leistungsumfang unterscheiden muss?

n)                Wie wird durch die – zum Teil erheblich – geringer genehmigten Mitteln ge­währ­leistet, dass die Intentionen des Projekts tatsächlich umgesetzt wer­den können?

o)               Gibt es Projektförderungen für Vorhaben, für die kein Projektantrag ge­stellt wurde?

p)               Wenn ja, warum?

q)               Wenn ja, auf welcher Basis wurde hier entschieden?

r)                 Wenn ja, welche Vorhaben waren das?

s)                Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Projekte gefördert?

t)                  Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antrag­stel­lung bis zu Genehmigung eines Projektantrages?

u)                Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antrag­stel­lung bis zur Ablehnung eines Projektantrages?

 

13.    Geht man davon aus, dass die Auszahlung für mehrjährige Projekte in gleichen Jahresraten erfolgt, wurde vom Zukunftsfonds für das Jahr 2006 ledig­lich ein Betrag von rund Euro 1,440.000,00 genehmigt. Die genannte Summe von Euro 2,211.266,9 bezieht sich ja auf mehrere Jahre und kann daher nicht als Basis herangezogen wer­den. Die auf Grund der genannten Gründe noch nicht aus­gezahlten Beträge sind in einer Berechnung nicht zu berücksichtigen.

a)               Wieso wurde angesichts der genehmigten Projekte, die deutlich weniger als die eingereichten Beträge erhielten, die vorgesehene Summe von Euro 2,000.000,00 nicht vergeben?

b)               Was ist mit den nicht vergebenen EURO 560.000,00 angesichts des Um­stands, dass nicht mehr als 2 Mio. Euro jährlich – und die restlichen Beträge auf die genannte Vergabesumme von 2,211.266,90 sind dann den jeweiligen Budgetjahren zuzurechnen – vergeben werden dürfen, geplant?

c)                Wie werden diese Mittel zweckgewidmet in Zukunft verwendet?

 

14.   Unter 2., Abwicklung der restlichen Agenden des Österreichischen Versöh­nungsfonds, wird auf die humanitären Projekte (Gesamtaufwand Euro 30 Mio.) hin­ge­wiesen.

a)               Wann ist mit der Beendigung der Überprüfung der Partnerorganisationen zu rechnen?

b)               Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Wirtschaftsprüfungs­organi­sa­tionen?

c)                Werden diese Kosten aus den Euro 660.000,00, die für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöhnungsfonds vorgesehen waren,  getragen?

d)               Wie hoch ist der Betrag, der aus dieser Dotation mit 1. Jänner 2007 noch zur Verfügung steht?

e)               Wenn die Kosten nicht aus dieser Dotation beglichen werden, aus wel­chem Budgetteil des Zukunftsfonds werden sie dann beglichen?

f)                  Wie viele schriftliche Anfragen von Personen, „denen während des NS-Re­gimes Unrecht widerfahren ist“, wurden an den Zukunftsfonds gestellt?

g)               Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Antworten an die Anbrin­genstellerInnen?

h)                Gibt es bezüglich der schriftlichen Anfragen Koordination mit anderen Stellen, wie etwa dem Nationalfonds, dem Entschädigungsfonds, aber auch etwa dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes oder der Israeli­ti­schen Kultusgemeinde?

i)                  Wer kommt für allfällige Reisekosten im Zusammenhang mit der Vortrags­tä­tig­keit des Generalsekretärs und der MitarbeiterInnen des Zukunfts­fonds auf?

 

15.  Für humanitäre Projekte standen zu Beginn der Tätigkeit des Zukunfts­fonds zusätzliche zirka Euro 1,633.000 zur Verfügung.

a)               Wurden aus dieser zweckgewidmeten Dotation humanitäre Projekte finan­ziert?

b)               Wenn nein, warum nicht?

c)                Wenn nein, wie soll dieser Betrag in Zukunft genützt werden?

d)               Wenn ja, welche Projekte wurden aus dieser Dotation genehmigt?

e)               Auf welcher Grundlage wurden diese Projekte genehmigt?

f)                  Wie hoch war der Betrag, mit dem jedes einzelne Projekt finanziert wurde?

g)               Wieviel Geld steht für humanitäre Projekte mit 31. Dezember 2006 noch zur Verfügung?

 

16. Laut Zukunftsfonds-Gesetz wird der Bericht des Zukunftsfonds veröffentlicht. Wo und wann ist das geschehen?

 

17. Was halten Sie von den Reformvorschlägen, welche auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (z.B. Ö1-Morgenjournal, 8. 3. 2007) vertritt, den Zukunftsfonds in den Nationalfonds der Republik Österreich zu integrieren?