123/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Mag. Dr. Haimbuchner, KR Gradauer, Neubauer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Erstaufnahmezentrum Thalham.

Das Flüchtlingslager in Thalham - Gemeinde St. Georgen - ist im Mai 2004 in ein Erstaufnahmezentrum für Asylbewerber (im folgenden EAZ Thalham genannt) umgewandelt worden.

Obwohl von offizieller Seite dementiert, ist ein eklatanter Anstieg der Kriminalität in der Region zu verzeichnen. Die andauernden Vorfälle um und im Erstaufnahmezentrum Thalham mit Serieneinbrüchen und Gewalttaten sind der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden in St. Georgen und Umgebung nicht mehr länger zuzumuten.

Ab 16. November 2006 kam es durch Asylwerber zu einer Autoeinbruchserie am Parkplatz des Privatsanatoriums Rupp mit einem Gesamtschaden von ca. 15.000 . Das Sanatorium ist mit seinen 150 Mitarbeitern ein wichtiger Dienstgeber für die Region, aber überlegt aufgrund der Vorfälle eine Wegverlegung.
Ladendiebstähle stehen auf der Tagesordnung, wobei die geschädigten Gewerbetreibenden mittlerweile oft wegen der steigende Frustration auf eine Anzeige verzichten. Junge Mädchen und Frauen fühlen sich, vor allem in den Nachtstunden, auf der Straße nicht mehr sicher. In der Nacht vom 31. Oktober 2006 musste die Polizei gleich zu drei Einsätzen wegen Schlägereien unter den Asylwerbern ins EAZ Thalham. Nur 29 Exekutivbeamte müssen dem Problem Herr werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.             Teilt das Innenministerium die Ansicht von Alois Lißl, Sicherheitsdirektor von Oberösterreich, dass es durch das EAZ Thalham im Ort St. Georgen keine erhöhte Kriminalität gäbe?

2.             Wie hoch ist jeweils die monatliche Zahl seit Jänner 2003 bis heute der zur Anzeige gebrachten Ladendiebstähle und Einbrüche in der Gemeinde St. Georgen und in der Region Attersee-Attergau?

3.             Ist es geplant, die Bevölkerung in Zukunft umfassend und umgehend über kriminelle Ereignisse im Zusammenhang mit dem EAZ zu informieren.

Wenn nein, warum nicht?

4.   Plant   das   Innenministerium   Zusatzmaßnahmen,   um   für   eine   bessere Sicherheit in der Region zu sorgen?

Wenn ja, welche und wann?

5.             Im EAZ Thalham kommt es immer wieder zur Zerstörung von Mobiliar durch Asylwerber. Wer kommt für diese Schäden auf und wie hoch ist der bisher angefallene Betrag?

6.             Ist  es  dem   Innenministerium  bekannt,  dass das  Privatsanatorium   Rupp aufgrund der steigenden Eigentumsdelikte sämtliche Ausbaupläne gestoppt hat und eine Wegverlegung vom Standort St. Georgen überlegt?

7.             Sind Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten des Sanatoriums geplant?

Wenn ja, welche?

8.   Gedenkt das Innenministerium eine Haus- und Verhaltensordnung im EAZ Thalham einzuführen?

Wenn ja, wann soll diese in Kraft treten?

9.   Beabsichtigt das Innenministerium im Falle der Einführung einer Haus- und Verhaltensordnung darin auch ein absolutes Alkoholverbot  im EAZ Thalham zu verankern?

Wenn nein, warum nicht?

10. Ist im Falle der Einführung einer Haus- und Verhaltensordnung im EAZ Thalham   eine   Anwesenheitskontrolle   der  Asylwerber   dreimal   am   Tag vorgesehen?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

11. Beabsichtigt das Innenministerium im Falle der Einführung einer Haus- und Verhaltensordnung im EAZ Thalham eine Anwesenheitspflicht der Asylwerber zwischen 22  Uhr und 7 Uhr (im Winter ab  Einbruch der Dämmerung) einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

12.     Das    EAZ    Thalham    entspricht    laut    Raumordnungswidmung    einem Flüchtlingswohnheim mit 60 Plätzen. Wie viele Asylwerber sind tatsächlich untergebracht?

 

13.     Werden im EAZ Thalham, ähnlich wie in Traiskirchen, Deutsch-Intensivkurse angeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ist die Teilnahme verpflichtend?


Wenn nein, warum ist die Teilnahme nicht verpflichtend?