1245/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der Betriebsprämien-Verordnung im Jahr 2006

 

Im Bundesbudget 2006 waren 442 Mio. Euro für die Einheitliche Betriebsprämie veranschlagt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)       Wie viele Mittel wurden für die Einheitliche Betriebsprämie im Jahr 2006 insgesamt ausbezahlt?

 

2)       Wie viele Betriebe haben im Jahr 2006 eine Betriebsprämie zugeteilt
bekommen? Wie viele Betriebe haben einen negativen Bescheid ohne Zuteilung einer Betriebsprämie bekommen?

 

3)       Wie hoch war der Gesamtbetrag, der an diese Betriebe zugeteilt wurde? Wie schlüsseln sich diese Beträge auf die einzelnen Maßnahmen auf? Wie hoch waren die Förderbeträge je antragsberechtigter Fläche in diesen Fällen?

 

4)       Welches waren die niedrigsten entkoppelten Prämiensätze je Hektar und Betrieb, welches die höchsten je Hektar und Betrieb, die im Jahr 2006 zur Auszahlung kamen?

 

5)       Wie viele Betriebe erhielten weniger als 1000 € entkoppelte Prämien? Wie
viele Betriebe erhielten zwischen 1000 und 2000 € Betriebsprämie, wie viele
zwischen 2000 und 3000 €, wie viele zwischen 3000 und 4000 €, wie viele
über 4000 €, wie viele mehr als 5000 €, wie viele mehr als 7500 € wie viele
mehr als 10 000 €, wie viele mehr als 20 000 €, wie viele mehr als 50 000 €,
wie viele mehr als 70 000 €, wie viele mehr als 100 000 €, wie viele mehr als
200 000 €, wie viele mehr als 300 000 €?

 

6)       Wie verteilen sich die ausbezahlten Betriebsprämien auf die einzelnen
Bundesländer? Wie verteilen sich diese Förderungen innerhalb der
Bundesländer gemäß Größenklassen wie in Frage 5?

 

7)       Wie hoch waren jeweils die Prämienzahlungen gemäß Betriebsprämie-
Verordnung an jene 100 Betriebe mit den in Summe höchsten absoluten
Zahlungsansprüchen pro Betrieb in den Bundesländern Burgenland,
Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol
und Vorarlberg?

 

8)       Wie hoch waren jeweils die Prämienzahlungen jener 100 Betriebe mit den in
Summe niedrigsten absoluten Zahlungsansprüchen pro Betrieb in den
Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark,
Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

 

9)       Wie hoch waren jeweils die Prämienzahlungen je Hektar jener 100 Betriebe mit
den höchsten absoluten Zahlungsansprüchen je Hektar anspruchsberechtigter landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich,
Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

 

10)    Wie hoch waren jeweils die Prämienzahlungen jener 100 Betriebe mit den
niedrigsten Zahlungsansprüchen je Hektar anspruchsberechtigter landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol
und Vorarlberg?

 

11)    Wie viele Anträge auf Vorab-Übertragung von Zahlungsansprüchen wurden
eingereicht, wie viele davon wurden positiv erledigt, wie hoch sind die
ausbezahlten Mittel dafür pro Hektar bzw. gesamt?

 

12)    Wie viele Betriebe, die einen Sonder- oder Härtefall angemeldet hatten, wurden positiv erledigt? Wie viele Betriebe negativ?

 

13)    Wie viele Mittel waren insgesamt für den Härtefonds vorgesehen und wie
viele davon wurden bisher ausbezahlt?

 

14)    Wie viele Betriebe haben besondere Zahlungsansprüche (BZA) erhalten?

 

15)    An welche Kriterien wurden diese besonderen Zahlungsansprüche (BZA) geknüpft?

 

16)    Wie viele davon haben einen Zahlungsanspruch (BZA) in Höhe von 5.000 Euro oder höher und erfüllen gleichzeitig die Mindestflächen-Bewirtschaftungs-Voraussetzungen?

 

17)    Wie viele davon haben einen Zahlungsanspruch (BZA) in Höhe von 5.000 Euro oder höher und erfüllen gleichzeitig die Mindest-GVE-Voraussetzungen?

 

18)    Wie verteilen sich diese besonderen Zahlungsansprüche auf die Betriebe, auf die Bundesländer (Angaben bitte nach Größenklassen bzw. Auszahlungshöhe: mehr als 500 Euro, mehr als 1.000, mehr als 2.000, mehr als 3.000, mehr als 4.000, mehr als 5.000 und mehr als 10.000 Euro)?