130/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Etappenplan Bundesbauten
Im § 8 Abs.2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet sich der Bund, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Bundesbauten).
Lt. einem Zwischenbericht der ÖAR besteht die Gefahr, dass diese Etappenpläne nicht rechtzeitig fertig werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden die Etappenpläne für den Abbau baulicher Barrieren bei Bundesbauten wie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgeschrieben bis 31.12.2006 fertig gestellt?
2) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?
3) Was werden Sie unternehmen, damit es zur rechtzeitigen Erstellung der Etappenpläne kommt?
4) Werden Sie diese Etappenpläne den BehindertensprecherInnen der Parteien im Parlament zur Kenntnis bringen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?