1303/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Wöginger Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Unterstützung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein seit über 35 Jahren bewährtes und erprobtes Freiwilligenprojekt. Es bietet derzeit jungen Menschen die Möglichkeit, für die Dauer von 10 bis 11 Monaten im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung freiwillig in einer Sozialeinrichtung tätig zu sein. Dabei erhalten die Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) einen umfassenden Einblick in die praktischen Tätigkeiten im sozialen Bereich und wertvolle berufliche Orientierung. Neben dem FSJ gibt es noch einige andere Organisationen, die in dieser speziellen Form jungen Menschen ein Freiwilligenjahr anbieten.
Die gesellschaftspolitische Bedeutung liegt in der Verbindung eines persönlichen Bildungsjahres mit beruflicher Orientierungsphase einerseits und der Übernahme sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung andererseits. Mit dem FSJ werden den jungen Menschen Schlüsselqualifikationen vermittelt, die sie in ihrem späteren Leben dringend benötigen und beruflich gut einsetzen können. Dieses Jahr dient als Berufsfindung und auch teilweise auch bereits als Berufsausbildung.
Für die Einsatzstellen bringen die Freiwilligen mit ihrer hohen Einsatzbereitschaft frischen Wind, andere Sichtweisen und eine neue Qualität der Angebote. Freiwillige sind in vielen Fällen zukünftige hauptberufliche Mitarbeiter. Ein FSJ stärkt das Interesse und die Bereitschaft der Jugendlichen, in einen Sozialberuf einzusteigen. Zusätzlich sind dies solide Berufsentscheidungen, sodass davon eine Reduktion der derzeit hohen Fluktuation in diesem Bereich erwartet werden kann.
Derzeit gibt es für freiwilliges Engagement wie es das FSJ und andere Anbieter ermöglichen, weder eine gesetzliche Grundlage noch ein Förderinstrumentarium mit Ausnahme der Sonderrichtlinie für 06/07. Im Gegenteil, die jungen Menschen fallen aus dem Familientransfersystem heraus, d.h. ihre Eltern verlieren Anspruch auf Familienbeihilfe; Auswirkungen hat dies auch auf andere Leistungen wie Waisenpension oder Alimente. Für viele Eltern ist dadurch die Teilnahme ihrer Kinder am Freiwilligen Sozialen Jahr eine finanzielle Herausforderung und oft auch schlichtweg nicht leistbar. Das ist eine nicht nachvollziehbare Situation und angesichts der Bemühungen, das freiwillige Engagement in Österreich zu stärken, kontraproduktiv. Viele junge Menschen machen das Freiwillige Soziale Jahr, weil sie beispielsweise in einer Ausbildung nicht aufgenommen wurden oder bezüglich ihrer Studienpläne noch unschlüssig sind. Würden sie diese Zeit in Arbeitslosigkeit überbrücken oder „irgendetwas" studieren, würden sie den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht verlieren.
In den Gesprächen zur Gewährung der Familienbeihilfe hat sich herausgestellt, dass nur eine gesetzliche Verankerung des Freiwilligen Sozialen Jahres eine verfassungskonforme Lösung ermöglicht. Zudem gibt die gesetzliche Verankerung die Möglichkeit, die sozialversicherungsrechtliche Stellung der Teilnehmer auch langfristig zufrieden stellend zu klären. In Deutschland, wo das Kindergeld in ähnlicher Weise wie die österreichische Familienbeihilfe geregelt ist, erhalten die Jugendlichen weiterhin die Kinderbeihilfe auf Basis
des Gesetzes zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Verfassungsrechtliche Probleme hat es bisher nie gegeben.
Zur Unterstützung der jungen Menschen die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren und um die Rahmenbedingungen für ein solches Jahr zu attraktivieren, wurde mit 1.9.2006 eine Sonderrichtlinie der damaligen Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres 06/07 erlassen. Die Sonderrichtlinie sieht eine Förderung von € 150 netto pro Monat und pro Freiwilligen vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Planen Sie ein entsprechendes Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres, um auf Basis dieses Gesetzes die Familienbeihilfe gewähren zu können?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Freiwillige Soziale Jahr als eine Art Berufsausbildung bzw. als Berufsfindungsjahr anzuerkennen, um in weiterer Folge auf gesetzlicher Basis die Familienbeihilfe gewähren zu können?
4. Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, die Teilnehmer des FSJ und deren Leistungen für unsere Gesellschaft finanziell zu unterstützen?