1306/J XXIII. GP
Eingelangt am
06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Grander, Rauch-Kallat
Kolleginnen
und Kollegen
an die
Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen
Dienst
betreffend
Migrantinnenbericht
Im Jänner 2006 beauftragte die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen die
Universität Wien, einen Bericht über die Lebenssituation der Migrantinnen in
Österreich zu verfassen und betraute Herrn Univ.-Prof. Dr. Heinz Fassmann mit
der Projektleitung.
Die Betreuung dieses Berichts seitens des Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen oblag der Abteilung Frauenservice und Grundsatzfragen der
Migrantinnen, die im Jahr 2004 von der damaligen Frauenministerin Maria
Rauch-Kallat eingerichtet wurde.
Der beauftragte Migrantinnenbericht wurde im Jänner 2007 mit den letzten
Korrekturen an die dafür zuständige Abteilung im Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen übermittelt.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Frauen,
Medien und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1.
Warum wurde der Migrantinnenbericht, der seit Jänner 2007
fertiggestellt
ist, bis dato von Ihnen noch nicht veröffentlicht?
2.
Beabsichtigen Sie überhaupt eine Veröffentlichung
des
Migrantinnenberichts?
3.
Haben Sie sich mit den Ergebnissen des Migrantinnenberichts schon
auseinandergesetzt?
4. Wenn nein, warum nicht?
5.
Wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebenssituation von
Migrantinnen lassen sich daraus ableiten?
6.
Beabsichtigen Sie, in Ihrer Amtszeit frauenspezifische Projekte für
Migrantinnen
durchzuführen?
7.
Wenn ja, welche konkreten Projekte werden Sie für Migrantinnen
durchführen?
8.
Welche Projekte für Migrantinnen werden Sie im heurigen Jahr mit
welchen Fördersummen fördern?
9.
Wie viele Budgetmittel haben Sie für dieses Jahr für
frauenspezifische
Migrantinnenprojekte
reserviert?
10.Wie viele migrantinnenspezifische Einrichtungen werden durch die
Frauensektion
des Bundeskanzleramts, mit welchen Fördersummen und in
welchen Bundesländern gefördert?
11.Ist die Anzahl der migrantinnenspezifischen
Beratungseinrichtungen im
Bundesländerspiegel
ausreichend?
12.Wenn nein, beabsichtigen Sie bei der Ausweitung der
Beratungseinrichtungen
für Migrantinnen
seitens der Frauensektion des
Bundeskanzleramts
unterstützend mitzuwirken?
13.Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der
Frauensektion des
Bundeskanzleramts
mit migrantinnenspezifischen Agenden betraut?
14.Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben
selbst einen
Migrationshintergrund?
15.Was sind die genauen Agenden dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
16.Ermöglichen Sie diesen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auch die
Teilnahme
an Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen von Migrations- und
Integrationsfragen?
17.Koordiniert sich die Frauensektion des
Bundeskanzleramts in Migrations-
und
Integrationsagenden mit anderen Bundesministerien?
18.Wenn ja, mit welchen Bundesministerien, zu welchen
Themen und auf
welche
Weise?
19.Planen Sie die Durchführung der von
der damaligen Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen, Maria Rauch-Kallat, initiierten interministeriellen
Arbeitsgruppe
für Migranten-
und Migrantinnenfragen zur besseren und
schnelleren Koordinierung migranten- und migrantinnenspezifischer
Agenden
zwischen den Bundesministerien?
20.Wenn nein, warum nicht?
21.Wenn ja, haben bereits Besprechungen stattgefunden und
was sind die
Ergebnisse
dieser?
22.Fördern Sie für Mitarbeiterinnen von frauenspezifischen
Beratungseinrichtungen
die Teilnahme am Lehrgang für interkulturelles
Konfliktmanagement,
das im Jahr 2006 vom Bundesministerium für
Gesundheit
und Frauen gemeinsam mit dem Österreichischen
Integrationsfonds
und dem Bundesministerium für Inneres entwickelt und
beauftragt
wurde?
23.Wenn ja, wie viele Beraterinnen - aufgelistet nach
Beratungseinrichtungen
und
Bundesländern - haben diesen Lehrgang bereits erfolgreich
absolviert?
24.Fördern Sie Deutschkurse für
Migrantinnen und Frauen mit
Migrationshintergrund?
25.Wenn nein, warum nicht?
26.Wenn ja, in welchem Ausmaß?
27.Von welchen Einrichtungen werden diese Sprachkurse angeboten?
28.Welche Qualifikationen weisen diese Einrichtungen für die Durchführung
von
Sprachkursen auf?
29.In welchen Bundesländern werden
Sprachkurse, die Sie fördern,
angeboten?
30.Welche Projekte gegen Zwangsverheiratung werden
derzeit von Ihnen
durchgeführt?
31.Welche Projekte gegen Zwangsverheiratung fördern Sie derzeit?
32.Wurden diese Förderungen bereits an
die durchführenden Organisationen
ausbezahlt?
33.Wenn nein, warum nicht?
34.Wenn ja, in welcher Höhe wurden Förderungen an
diese Einrichtungen
ausbezahlt?
35.Welche Projekte zur Bekämpfung der
Genitalverstümmelung werden
derzeit
von Ihnen durchgeführt?
36.Welche Projekte zur Bekämpfung der
Genitalverstümmelung fördern Sie
derzeit?
37.Wurden diese Förderungen bereits an
die durchführenden Organisationen
ausbezahlt?
38.Wenn nein, warum nicht?
39.Wenn ja, in welcher Höhe wurden Förderungen an
diese Einrichtungen
ausbezahlt?
40.Um welche Einrichtungen handelt es sich dabei?