1310/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer,....
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Mehr Migranten in die Polizei"

Wie diversen Medien zu entnehmen ist, wird die Installation von Polizisten mit Migrations- hintergrund - „interkulturelle" Polizisten - in Wien angestrebt. Man erhofft sich dadurch Sig- nale des Vertrauens in Richtung der zugewanderten Wohnbevölkerung auszusenden, damit das Image der Polizei bei Migranten zu verbessern und so leichter ein Vertrauensverhältnis zu Migranten aufbauen zu können. Polizisten mit Migrationshintergrund wären ein Beitrag, um das Entstehen von Parallelgesellschaften in der Stadt zu verhindern und der Polizei den Zu- gang zu Migranen zu erleichtern (entnommen dem Webservice der Stadt Wien).

Grundvoraussetzung für die Aufnahme bei der Polizei ist neben dem Nachweis der Österrei- chischen Staatsbürgerschaft die zwingende Ableistung des Österreichischen Grundwehrdiens- tes für männliche Bewerber.

Einem Artikel der „Presse" aus dem März 2006 ist Folgendes zu entnehmen: „Drei streng- gläubige Moslems sorgten bei der montäglichen Flaggenparade für einen Eklat: „Als die ös- terreichische Fahne gehisst wurde, haben sich die Moslems abgewandt und der Flagge de- monstrativ den Rücken zugedreht", erzählt ein Ausbildner. Zur Überraschung der Offiziere erklärten die österreichischen Staatsbürger: die rot-weiß-rote Fahne sei mit ihrer Religion un- vereinbar. Sie könnten sich diesem Symbol nicht unterordnen und würden auch künftig vor der Fahne weder salutieren noch sie ansehen. Es gab keine Konsequenzen - die Aspiranten wurden von der Flaggenparade befreit.

Weiters würden moslemische Soldaten oft fehlen. Viele moslemische Soldaten weisen eine Bescheinigung als „strenggläubiger Moslem" vor. Mit dieser Bestätigung sind Soldaten z.B. für Gebete während der Dienstzeit freizustellen. Beispielsweise gehen muslimische Präsenz- diener Freitagmittag zum Gebet und erscheinen erst zu Dienstende wieder.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Gilt der Österreichische Präsenzdienst als abgeleistet, wenn der Fahneneid verweigert wurde?

2.             Wenn ja, wie ist diese Vorgehensweise mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?


3.             Erfüllen Grundwehrdiener, welche sich dem Symbol der Österreichischen Fahne nicht unterordnen können die Voraussetzung für die Aufnahme bei der Wiener Polizei?

4.             Wie ist eine Dienstverrichtung zu organisieren, wenn auf Gebetsrituale Rücksicht ge- nommen werden muss?

5.             Werden Dienstpläne geändert werden müssen? (Freitag)

6.             Wie sehen Sie die Tendenzen, ob diese Änderungen konfliktfrei innerhalb des Korps verlaufen werden, wenn eine Kommandierung zu Gebetszeiten ansteht?