1312/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB-Rauchverbot

Am 1. September 2007 soll ein absolutes Rauchverbot in allen Zügen der ÖBB eingeführt
werden, bisher war dieses nur auf Regionalzüge begrenzt.

Stefan Wehinger, Vorstandsdirektor der ÖBB-Personenverkehr AG, gibt in einem Artikel des
„Standard" vom 22.05.2007 an, dass „die Umstellung von den Kunden gewünscht sei" und
damit „der Reisekomfort für die nicht rauchenden Fahrgäste verbessert" würde. Die ÖBB
verweisen dabei auf eine bei Oekonsult in Auftrag gegebene Umfrage, bei der rund 600
Personen in Zügen und Bahnhöfen befragt wurden. Laut des bereits erwähnten „Standard"-
Artikels hätten über 93 Prozent der Befragten ein „generelles Rauchverbot" befürwortet. „Im
Detail sind das 51,4 Prozent, die sich für ein rauchfreies Bahnfahren in allen Zügen des
Nahverkehrs aussprachen und 41,8 Prozent, die ein Rauchverbot in Fernzügen wollen." Diese
Statistik verwendet die ÖBB als Rechtfertigung für das absolute Rauchverbot in allen Zügen
ab 1. September 2007.

Im selben Artikel betont die ÖBB-Sprecherin Katharina Gürtler, dass „90 Prozent der
Fahrgäste einen Nichtraucherplatz buchen, die Raucherabteile hingegen nicht ausgelastet
seien".

Auch in Deutschland soll ab 1. September 2007 ein absolutes Rauchverbot in allen Zügen
eingeführt werden. Bei der Deutschen Bahn, wo seit 1. Oktober 2006 nach den Speisewagen
auch die BordBistros der ICE-, IC- und EC-Züge rauchfrei sind, ist der Umsatz der Bord-
Gastronomie nach eigenen Angaben um 15 Prozent zurückgegangen (Bericht „Neue
Ruhr/Neue Rhein Zeitung" vom 23.04.2007).


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen bekannt, dass in der von der ÖBB in Auftrag gegebenen Umfrage die
Fragestellung nach dem Wunsch eines Rauchverbots in Nahverkehrs- und
Fernverkehrsbereich getrennt wurde?

2.             Ist Ihnen bekannt, dass diese beiden, somit auf unterschiedlichen Ebenen erzielten,
Ergebnisse - 51,4 Prozent der befragten Personen für ein rauchfreies Bahnfahren in
allen Zügen des Nahverkehrs, 41,8 Prozent der befragten Personen für ein rauchfreies
Bahnfahren in allen Zügen des Fernverkehrs - einfach addiert wurden, damit man das
repräsentative Ergebnis von über 93 Prozent der Befragten mit einem Wunsch nach
einem „generellen Rauchverbot" erhält?

 

a)   Wenn Ihnen diese offensichtliche Verfälschung der Statistik bisher noch nicht
bekannt war, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

b)  Wenn Ihnen diese offensichtliche Verfälschung der Statistik bereits bekannt ist,
warum unternehmen Sie nichts dagegen?

3.   Ist Ihnen eine repräsentative Statistik bezüglich der tatsächlichen Auslastung - nicht
nur der Buchung - der Raucherabteile bekannt, um die Behauptung der ÖBB-
Sprecherin Katharina Gürtler untermauern zu können?

a) Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich für Sie daraus?

4.   Ist Ihnen bekannt, dass durch das Rauchverbot in den Fernzügen der Deutschen Bahn
der Umsatz in den BordBistros nach Angaben des Unternehmens um rund 15 Prozent
zurückgegangen ist?

a) Wenn ja, erwarten Sie diesen Trend auch für die Speisewaggons der ÖBB?


b) Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Erfahrungen der Deutschen
Bahn?

5.    Erwarten Sie einen Umstieg von Rauchern auf Fernstrecken zurück aufs Auto?

a)   Wenn ja, warum wird dies in Kauf genommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

6.    Könnte das totale Rauchverbot in den Reinigungskosten der Abteile begründet sein?

a) Wenn ja, um wie viel höher sind die Reinigungskosten bei Raucher-Abteilen im
Vergleich zu Nichtraucher-Abteilen?

7.              Ist Ihnen bekannt, ob und wie man in den Zügen gegen rauchende Passagiere trotz
Rauchverbot vorgehen will?

8.              Glauben Sie, dass es die Aufgabe eines Personentransportunternehmens ist, das sich
im Eigentum der Republik Österreich befindet, gesundheitsbehördliche Aufgaben zu
unternehmen?