1314/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Vilimsky und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Angriff auf Mitglieder des Ringes Freiheitlicher Studenten"
Am Nachmittag des 22. Mai 2007 wurde auf diversen Internet-Seiten zu einer Demonstration gegen die „Wahlstartparty" des Ringes Freiheitlicher Studenten aufgerufen. Im Lokal „Kolar" (Laudongasse 8, 1080 Wien) hätte das Fest seinen ruhigen normalen Verlauf nehmen sollen.
Während des Festaktes „55 Jahre RFS" im Parlament erging an die Veranstalter ein Telefonat des Lokalbesitzers bezüglich einer Zusammenrottung eher unansehnlicher eigenartiger Personen vor dem Lokal.
Nachdem der Lokalbesitzer den Veranstaltern der Wahlparty zugesichert hat, dass er gegen eine Absage des Festes wäre, wurde entschieden, dass das Fest wie geplant stattfinden soll. Nach dem Festakt im Parlament sind die meisten Besucher gemeinsam zum Lokal aufgebrochen. Verkehrsbedingt kam es zu unterschiedlichem Eintreffen beim genannten Lokal. Den Eintreffenden wurde von ca. 100 Demonstranten, welche eher der linken Reichshälfte zugerechnet werden konnten, ein „heißer" Empfang bereitet. Davon abgesehen, dass die Gäste am Betreten des Lokals behindert wurden, kam es auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Mehrere Gäste wurden von den friedliebenden Demonstranten mit Pfeffersprays und Reizgas angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Einer Person konnte nicht mehr vor Ort Erste Hilfe geleistet werden, sie wurde mit der Rettung ins AKH überstellt.
Nun gesellte sich nach den Angriffen auf die Gäste die Exekutive zu diesem munteren Treiben. Diese bezog zwischen ankommenden Gästen auf der einen Straßenseite und gewaltbereiten Linken vor dem Lokal auf der anderen Straßenseite Stellung. Ein Einschreiten war laut mehreren Augenzeugen trotz genauem Hinsehen nicht zu erkennen. Dies schien ein günstiger Zeitpunkt für eine Kontaktaufnahme der Veranstalter mit der Exekutive. Auf die Frage wie die Gäste ungehindert in das Lokal kommen könnten, wurde eher hilflos abweisend aber dafür unfreundlich geantwortet. Ratschläge der Beamten das Fest abzusagen unterstrichen die freundliche Haltung der Beamten. Auf das wiederholte Ansinnen hin, vielleicht doch noch das Lokal betreten zu können, wurde erst der Schutz der Exekutive gewährt. Für neu ankommende Gäste galt dies natürlich nicht. Der Zugang wurde nach kurzer Zeit von der Exekutive wieder den Angreifern überlassen.
Schließlich gelangte doch noch der zuständige leitende Beamte in das Lokal zu den Veranstaltern. Hier wurde den Veranstaltern mitgeteilt, dass es sich um keine politische Veranstaltung handle und daher die Exekutive die Demonstranten nicht des Platzes verweisen dürfe. Daraufhin wurde von den Veranstaltern das Wahlfest als politische Veranstaltung deklariert und die Demonstranten von der Polizei verscheucht. Durch Linke verursachte Schäden an parkenden KFZ wurden durch die Exekutive aufgenommen.
Wie sich gegen Ende der Demonstration herausstellte, war der diensthabende Vertreter des LVT ein gewisser Herr Pöchhacker. Nach Aussagen von anderen anwesenden Exekutivbeamten, wie auch des diensthabenden Kompaniekommandanten der WEGA, hat dieser Herr zwei Mal das Einschreiten der WEGA untersagt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Muss eine private Feier in einem Lokal vom Veranstalter als politische Veranstaltung gemeldet werden, um die Unterstützung der Exekutive gegen randalierende gewaltbereite Personen zu haben?
2. Wie viele Exekutivbeamte waren vor Ort?
3. Welchen Auftrag hatten die Beamten?
4. Welche Aufgabe hatte Herr Pöchhacker vor Ort?
5. Wieso wurde die Exekutive am Einschreiten gehindert?
6. Wieso durfte die Exekutive nicht einmal nach dem Angriff mit Pfefferspray und Reizgas einschreiten?
7. Hätten die Beamten bei Erkennen einer Straftat einschreiten müssen?
8. Hätten die Beamten bei einer Gefährdung der körperlichen Integrität von Personen einschreiten müssen?
9. War diese „Demonstration" gemäß Versammlungsgesetz 1953 angemeldet?
10.
Ist diese Versammlung von gewalttätigen Personen gegen
die Vorschriften
des
Versammlungsgesetzes 1953 veranstaltet worden?
11. Wurden Personen verhaftet?
12. Wurden von Personen die nicht zur Veranstaltung im Lokal geladen waren Daten aufgenommen?
13. Wurden Personen wegen des Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot von Gesichtszügen bei dieser Versammlung bestraft?
14. Ist es richtig, dass die Täter linksextremen Kreisen aus Deutschland zugerechnet werden können?
15. Werden gewaltbereite Linksextremisten generell polizeilich überwacht?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wenn ja, wie konnte es dazu kommen, dass trotz Ankündigung der linksextremen Straftaten im Internet kein adäquater Schutz der gesetzestreuen Teilnehmer der RFS-Veranstaltung erfolgte?
18. Ist es in Folge der beschriebenen Straftaten zur Einleitung von Strafverfahren gekommen?
19. Wenn nein, warum nicht?