132/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.11.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Pakete aus dem Automaten

 

Seit 24. 11. 06 sind (in der ersten Phase in Wien) 24 Paketautomaten in Betrieb. An den „Post. 24-Automaten“ können die KundInnen rund um die Uhr Pakete abholen oder Retourpakete an den Versandhandel aufgeben. KundInnen können sich seitdem Pakete an einen der Automaten liefern lassen. Ab 2008 sind solche Automaten auch in anderen Städten geplant.

 

Seit 1.1.2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass auch alle neu errichteten Anlagen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet und benutzbar gemacht sein müssen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Entsprechen diese neuen Anlagen den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes?

Wenn ja: Detaillierte Beschreibung der Vorrichtungen, welche die tatsächliche barrierefreie Nutzung dieser Automaten sicherstellen.

Wenn nein: Was ist der Grund dafür, dass sie nicht den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen?.

 

2.      Falls die Automaten nicht den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen, welche nachträglichen Adaptierungen und Maßnahmen müssen noch umgesetzt werden? (Detaillierte Aufstellung der Maßnahmen)

 

3.      Bis wann werden die unter Frage 2 nicht erfolgten Maßnahmen umgesetzt?