1325/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2007
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Anfrage

der Abg. Rauch-Kallat, Steibl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes - soziale Ungerechtigkeit für
parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Für Bedienstete der Parlamentsdirektion, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Klubs
sowie für Abgeordnete gibt es seit 1996 die Möglichkeit, den Betriebskindergarten des
Bundeskanzleramtes am Standort Rathausplatz in unmittelbarer Parlamentsnähe zu nutzen.
Geplant ist, den Nutzerkreis auf parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab Herbst
2008 zu erweitern. Diese Zielgruppe wird - wie schon bisher die Abgeordneten - als
sogenannte „Externe“ mit bevorzugter Zuweisung gelten.

Die Kosten pro Monat für den Betriebskindergarten belaufen sich bei Ganztagsbetreuung auf
242,20 € für die Kinderstube, für die Familiengruppe auf 216,50 €, zusätzlich mit Essen plus
62,80 € sowie zusätzlich mit Jause plus 16,10 €.

Parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Abgeordnete als sogenannte
„Externe“ zahlen darüber hinaus noch einen Betrag von 50,- € , der bei der Zielgruppe der
parlamentarischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus sozialen Erwägungen besonders
kritisch zu hinterfragen ist; verdienen diese doch nur einen Bruchteil des Gehalts der
Abgeordneten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1)  Halten Sie es für sozial gerecht, dass auch parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen als sogenannte „Externe“ zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den
Betriebskindergarten noch einen „Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,- € zahlen müssen?

2)   Aus welchen Gründen wird dieser „Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,- € überhaupt von
parlamentarischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingehoben und wofür wird er konkret
verwendet?

3)   Was werden Sie tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?

 

4)   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die parlamentarischen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von der Entrichtung dieses „Sonderbeitrags“ in Höhe von 50,- € zur Gänze
befreit werden bzw. zumindest eine soziale Staffelung eingeführt wird?

5)    Wieviele Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion, von Mitarbeitern und                     
Mitarbeiterinnen der Klubs sowie der Abgeordneten wurden bisher im Betriebskindergarten
des Bundeskanzleramtes pro Kindergartenjahr untergebracht?