1325/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.07.2007
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Anfrage
der Abg.
Rauch-Kallat, Steibl
Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend
Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes - soziale Ungerechtigkeit für
parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen
Für Bedienstete der
Parlamentsdirektion, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Klubs
sowie für Abgeordnete gibt es seit 1996
die Möglichkeit, den Betriebskindergarten des
Bundeskanzleramtes am Standort Rathausplatz in unmittelbarer
Parlamentsnähe zu nutzen.
Geplant ist, den Nutzerkreis auf
parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab Herbst
2008 zu erweitern. Diese Zielgruppe
wird - wie schon bisher die Abgeordneten - als
sogenannte „Externe“ mit bevorzugter Zuweisung gelten.
Die Kosten pro Monat für den Betriebskindergarten
belaufen sich bei Ganztagsbetreuung auf
242,20 € für die Kinderstube, für die Familiengruppe auf 216,50
€, zusätzlich mit Essen plus
62,80 € sowie
zusätzlich mit Jause plus 16,10 €.
Parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sowie Abgeordnete als sogenannte
„Externe“ zahlen darüber hinaus noch einen Betrag von 50,-
€ , der bei der Zielgruppe der
parlamentarischen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen aus sozialen Erwägungen besonders
kritisch zu hinterfragen ist; verdienen diese doch nur einen Bruchteil
des Gehalts der
Abgeordneten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1) Halten Sie es für
sozial gerecht, dass auch parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen als sogenannte „Externe“ zusätzlich zu den
monatlichen Kosten für den
Betriebskindergarten noch einen
„Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,- € zahlen müssen?
2) Aus welchen
Gründen wird dieser „Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,-
€ überhaupt von
parlamentarischen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingehoben und wofür wird er konkret
verwendet?
3) Was werden Sie tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?
4) Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass die parlamentarischen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von der Entrichtung dieses „Sonderbeitrags“ in
Höhe von 50,- € zur Gänze
befreit werden bzw. zumindest eine soziale Staffelung eingeführt wird?
5)
Wieviele
Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion, von Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Klubs sowie der Abgeordneten wurden bisher im
Betriebskindergarten
des Bundeskanzleramtes pro
Kindergartenjahr untergebracht?