133/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Förderungen nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz
Seit dem Jahr 2000 werden Jugendorganisationen aus Mitteln gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz gefördert. Durch die Möglichkeit der Projektförderung besteht eine großes Maß an Flexibilität in der Mittelvergabe. Dazu müssen die Förderungen von der jeweiligen Organisation direkt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beantragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Organisationen erhielten im Jahr 2005 Basisförderungen in welcher Höhe?
2. Welche Organisationen erhielten im Jahr 2005 Projektförderungen in welcher Höhe? (Bitte die Art der jeweiligen Projekte angeben)
3. Wurden Projektförderungen abgelehnt, da sie den Anforderungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes widersprachen? Wenn ja, welcher Art waren diese Projekte?