1335/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Strache, Neubauer, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufruf auf der Internetseite "imZoom" zur Störung einer gesetzeskonfor-
men Veranstaltung

Bereits vor erfolgter Schändung des Friedhofes war bei den Sicherheitsbehörden
sowie der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige erstattet worden, weil auf der
Internetseite "imZoom" des Vereins "imZoom" zur St
örung einer rechtmäßigen Ver-
anstaltung mit den Worten, den "Proze
ß", den Tummelplatz zum Schauplatz der Fei-
erlichkeiten zum "Tag der Tiroler Einheit" zu machen, "unter allen Umst
änden zu stö-
ren", sowie die "Einweihung des rechtsextremen Freiheitskämpfer-Denkmals stören"
aufgerufen worden war, welche am 2. Juni auf dem Tummelplatz stattfinden sollte.

Diese angekündigte "Störung" erfolgte sodann in der Nacht des 1. Juni 2007 auf den
2. Juni 2007, indem unbekannte T
äter auf den Tummelplatz bei Schloß Ambras den
Friedhof mit dort befindlichen Grabkapellen, Fahnen, Kreuzen und Gedenksteinen
durch Beschmieren mit Hakenkreuzen und Hetzparolen sch
ändeten.

Tage nach der erfolgten Schändung und der abgehaltenen Veranstaltung befand
sich am 10. Juni 2007 der rechtswidrige Aufruf (den "Proze
ß", den Tummelplatz zum
Schauplatz der Feierlichkeiten zum "Tag der Tiroler Einheit" zu machen, "unter allen
Umständen zu stören", sowie "Einweihung des rechtsextremen Freiheitskämpfer-
Denkmals st
ören") noch immer auf der Internetseite des Vereins "imZoom".

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1)            Wurden von zuständigen Behörden nach der Anzeige wegen des rechtswidri-
gen Aufrufes zur Versammlungsstörung Schritte in dieser Sache unternom-
men?

2)     Wenn nein, warum nicht?

3)            Wenn ja, welche Schritte?


4)           Wurden von zuständigen Behörden Maßnahmen ergriffen, um den Aufruf un-
mittelbar nach dessen Bekanntwerden durch die erfolgte Anzeige aus der In-
ternetseite des Vereins "imZoom" zu entfernen?

5)           Wenn nein, warum, nicht?

6)     Wenn ja, welche Maßnahmen?

7)           Wie konnte es geschehen, dass ein Aufruf zum Gesetzesbruch trotz erfolgter
Strafanzeige weiter im Internet veröffentlicht blieb?

8)           Haben mehrere Behörden hier pflichtgemäßes Handeln unterlassen?

9)     Werden Sie dienstrechtliche Schritte wegen allfälliger Unterlassung pflichtge-
mäßen Handelns durch die Behörden setzen?

10)Wenn nein, weshalb nicht?

11 )Wenn ja, welche Schritte gegen wen?

12)Welche strafrechtlichen Schritte werden Sie gegen die Verantwortlichen des
Vereines
imZoom" setzen, die den gesetzwidrigen Aufruf auf ihre Internetsei-
te aufnahmen und dann sogar trotz Anzeige weiter im Internet stehen lie
ßen?

13)Sehen Sie einen möglichen Zusammenhang zwischen dem genannten Aufruf
und der Schändung von Friedhof und Gedenkstätten?

14)Wenn ja, werden Sie Vorstand und Mitglieder des Vereines "imZoom" in die
strafrechtlichen Untersuchungen hinsichtlich der Friedhofs- und Gedenkst
ät-
tenschändung einbeziehen?

15)Wenn nein, weshalb nicht?

16)Sind bereits kriminaltechnische und fahndungstechnische Untersuchungs-
ma
ßnahmen hinsichtlich der Friedhofs- und Gedenkstättenschändung getrof-
fen worden?

17)Wenn nein, weshalb nicht?

18)Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese gezeitigt?

19)lst die Internetseite bzw. die damit verbundene Computerdatenbank des Ver-
eins
imZoom" bereits auf die Urheberschaft des Aufrufs untersucht worden?

20)Wenn Nein, warum nicht?

21 )Wenn ja, mit welchem Ergebnis?