1354/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Brain-Computer-Interface-Forschung und Telekommunikationstechnologien – mögliche Missbrauchsfelder

 

 

 

 

 

 

 

Zwischen primär medizinisch motivierter Hirnforschung einerseits sowie den Feldern der sozialen Robotik, der freizeitorientierten Nutzung telekinetischer Techniken (zB im Rahmen von Computerspielen) und dem potenziellen militärischen Nutzwert von Techniken der Emotionsbeeinflussung und -steuerung andererseits hat sich in den letzten Jahren ein Überlappungsbereich herausgebildet, der von hohem forscherischen Interesse ist. Die zunehmende Orientierung von nationalen und vor allem europäischen Institutionen der Forschungsförderung und Forschungspolitik auf grundlegende anstelle von inkrementellen Innovationen – so etwa im Rahmen des 7. Rahmenprogramms der EU - hat diesen „Hype“ noch weiter befördert. Daneben ist unbestritten, dass Waffensysteme auf Basis elektromagnetischer Strahlung seit Jahrzehnten in militärischen Zusammenhängen Gegenstand von Forschungen und Versuchsanwendungen sind.

 

Mit den einschlägigen Forschungen in diesem Bereich wird – auch bei Ausklammerung der militärischen Sphäre, umso mehr aber bei ihrer Einbeziehung - die Frage der Technikfolgenabschätzung zunehmend relevant. Dass sich namhafte Fachleute mehrerer Disziplinen in diesem Zusammenhang bereits seit Jahren Gedanken über strafrechtliche und datenschutzrechtliche Konsequenzen machen, wie etwa im Jahr 2006 im Rahmen einer Konferenz der TA-SWISS zum Thema „Impact Assessment of Neuroimagining“, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Fragestellung.

 

Berichte Betroffener enthalten Indizien dafür, dass es im Rahmen von Forschungs­projekten – in denen immer wieder von „Feldversuchen in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen“ die Rede ist, so auch in Arbeiten, die im Rahmen des Forschungszentrums Telekommunikation Wien entstanden sind – zur unfreiwilligen Mitwirkung an derartigen Forschungsprojekten und dabei auch zur unfreiwilligen Exposition von TelekommunikationsnutzerInnen gekommen sein könnte. So wurde bzw wird von Betroffenen darauf hingewiesen, dass bei Call-Center-Tätigkeiten – auch solchen dezentraler Art – von potenziellen Beschäftigten vorweg die schriftliche Verpflichtung abverlangt wird, gesundheitlich unerklärliche Symptome, die im Zuge der Tätigkeit auftauchen, erstens zu melden und zweitens Dritten gegenüber geheim zu halten. Weiters wird berichtet, dass bei Auftreten entsprechender Symptome auch der örtliche Wechsel des Arbeitsplatzes nichts an den Gesundheitsbeeinträchtigung änderte, die zudem neurologisch nicht geklärt werden konnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Welche Informationen über Feldversuche im Rahmen von Forschungsprojekten ziviler Art in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen Ihres Einflussbereichs liegen Ihnen bzw Ihrem Ressort aus den letzten 10 Jahren vor?

 

2.             Welche Feldversuche wurden insbesondere im Rahmen von Testnetzen vor der Einführung neuer Standards wie etwa UMTS wann im Einzelnen abgewickelt?

 

3.             Welche Informationen über Feldversuche im Rahmen von Forschungsprojekten militärischer Art in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen Ihres Einflussbereichs liegen Ihnen bzw Ihrem Ressort aus den letzten zehn Jahren vor?

 

4.             Welche Informationen

 

a)      über die Mitwirkung bzw Involvierung österreichischer Telekommunikations­unternehmen bzw

 

b)      über die Mitwirkung bzw Involvierung vom benachbarten Ausland – zB Liechtenstein, Schweiz – aus operierender Unternehmen im Einfluss österreichischer Telekommunikationsunternehmen

 

an Feldversuchen im Rahmen von Forschungsprojekten in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen liegen Ihnen vor?

 

5.             Welche Genehmigungen welcher Stellen sind für Feldversuche in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen nötig?

 

6.             Wo können interessierte BürgerInnen Informationen über derartige Feldversuche erhalten?

 

7.             Welche Maßnahmen wurden bzw werden im Rahmen der verfassungsmäßigen Verpflichtung zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischer Strahlung bei derartigen Feldversuchen gesetzt?

 

8.             Wie wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert?

 

9.             Welche Forschungsprojekte zum Themenfeld Bewusstseinsbeeinflussung und elektromagnetische Strahlung mit österreichischer Trägerschaft oder Beteiligung sind Ihnen bzw Ihrem Ressort aus den letzten 10 Jahren bekannt?