1355/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Marktordnungsgesetz 2007 - Betriebsprämien

 

 

Mit 1. Juli 2007 ist das Marktordnungsgesetz 2007 in Kraft getreten. In § 8 sind spezifische Regelungen für die Durchführung der Betriebsprämien dargestellt, die hinsichtlich Absatz 2 und Absatz 3 mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)     Welche und wie viele Betriebsinhaber werden vom § 8 Abs. 2 (9) „Betriebsinhaber, auf die die Voraussetzungen der Art. 20 oder 22 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 zutreffen, und deren Pachtverträge nach dem 15. Mai 2005 auslaufen, können die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve gleichzeitig mit dem nächsten unmittelbar nach Auslaufen des Pachtvertrages zu stellenden Sammelantrag beantragen“ konkret betroffen sein? Können Sie konkrete Fallbeispiele bzw. hypothetische Fallbeispiele dafür anführen? Wenn nein, warum nicht?

2)     Wieviele solcher Fälle wie in Punkt 1 dargestellt sind für das Jahr 2005, 2006, 2007 angefallen bzw. zu erwarten? Wieviele Fälle ab 2007? Werden Sie eine Information der Bäuerinnen und Bauern zu diesen speziellen Situationen und Fällen sicherstellen? Wenn ja, auf welche Art und Weise? Wenn nein, warum nicht?

3)     Welche Betriebsinhaber werden vom § 8 Abs. 2 (10) konkret abgedeckt?
Wieviele solcher Fälle sind für die Jahre 2005, 2006, 2007 angefallen? Wieviele konnten mit der bisherigen Regelung abgedeckt werden? Wieviele Fälle werden durch die neue Regelung von der Zuweisung von zusätzlichen Prämienansprüchen profitieren? Wieviele Antragsteller erfüllen die Voraussetzungen des § 8 Absatzes 2 (10) b in den Jahren 2005, 2006, 2007 nicht?

4)     Wie hoch werden die Kürzungen gemäß § 8 Abs. 2 (11) vom BMLFUW ausfallen, bzw. wie hoch wird der Kürzungsbetrag in Summe sein?