1355/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.07.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Marktordnungsgesetz 2007 - Betriebsprämien
Mit 1. Juli 2007 ist das Marktordnungsgesetz 2007 in Kraft getreten. In § 8 sind spezifische Regelungen für die Durchführung der Betriebsprämien dargestellt, die hinsichtlich Absatz 2 und Absatz 3 mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Welche und wie viele Betriebsinhaber werden vom § 8 Abs. 2 (9)
„Betriebsinhaber, auf die die Voraussetzungen der Art. 20 oder 22 der
Verordnung (EG) Nr. 795/2004 zutreffen, und deren Pachtverträge nach dem
15. Mai 2005 auslaufen, können die Zuweisung von Zahlungsansprüchen
aus der nationalen Reserve gleichzeitig mit dem nächsten unmittelbar nach
Auslaufen des Pachtvertrages zu stellenden Sammelantrag beantragen“
konkret betroffen sein? Können Sie konkrete Fallbeispiele bzw.
hypothetische Fallbeispiele dafür anführen? Wenn nein, warum nicht?
2) Wieviele
solcher Fälle wie in Punkt 1 dargestellt sind für das Jahr 2005,
2006, 2007 angefallen bzw. zu erwarten? Wieviele Fälle ab 2007? Werden Sie
eine Information der Bäuerinnen und Bauern zu diesen speziellen
Situationen und Fällen sicherstellen? Wenn ja, auf welche Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
3) Welche
Betriebsinhaber werden vom § 8 Abs. 2 (10) konkret abgedeckt?
Wieviele solcher Fälle sind für die Jahre 2005, 2006, 2007
angefallen? Wieviele konnten mit der bisherigen Regelung abgedeckt werden?
Wieviele Fälle werden durch die neue Regelung von der Zuweisung von
zusätzlichen Prämienansprüchen profitieren? Wieviele
Antragsteller erfüllen die Voraussetzungen des § 8 Absatzes 2 (10) b
in den Jahren 2005, 2006, 2007 nicht?
4) Wie hoch werden die Kürzungen gemäß § 8 Abs. 2 (11) vom BMLFUW ausfallen, bzw. wie hoch wird der Kürzungsbetrag in Summe sein?