1356/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut

 

 

 

 

 

 

Die EU-Kommission hat am 7. Mai eine „online consultation on Community labelling thresholds for the adventitious or technically unavoidable precence of authorised genetically modified (GM) seeds in conventional seeds” - ausschließlich in englischer Sprache - gestartet, um “die Sicht der Betroffenen” über die Etablierung von Kennzeichnungsgrenzwerten für das zufällige und technisch unvermeidbare Auftauchen gentechnisch veränderten Saatgutes in konventionellem Saatgut zu erfragen. Der Online-Fragebogen in multiple-choice-Version zum Ankreuzen stellte ausgesprochen tendenziöse Fragen, die im wesentlichen die Perspektive der gentechnisch arbeitenden Saatgutindustrie einnehmen.

 

Die EU-Kommission plant, im Rahmen einer eher unscheinbaren, technischen Richtlinie der Gentechnik in der Landwirtschaft eine Hintertür zu öffnen. Sogenannte „zufällige und technisch unvermeidbare“ Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnischen Sorten sollen künftig, je nach Pflanzenart, zwischen 0,3 und 0,5 Prozent toleriert werden, ohne dass dies gekennzeichnet werden müsste. Jede dreihundertdreissigste Mais- oder Rapspflanze, jede zweihundertste Tomate, Rübe oder Kartoffel, die auf konventionellen oder Bioäckern in Europa wächst, könnte nach diesem Konzept ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sein, ohne dass die betroffenen Bäuerinnen und Bauern dies wüssten und verhindern könnten.

 

Saatgut steht am Anfang der Produktionskette in der Lebensmittelerzeugung. Österreich hat als einziges EU-Land klare nationale Regelungen für das Saatgut geschaffen. Nach der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung sind keine GVO-Verunreinigungen im Saatgut bei der Erstuntersuchung einer Saatgutpartie zulässig. Der Toleranzwert bei Nachuntersuchungen bzw. bei Kontrollen ist 0,1 Prozent (Nachweisgrenze).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Die EU-Kommission plant für Saatgut Schwellenwerte zu erlassen, die festlegen sollen, ab welchem Grad an „zufälliger und unvermeidbarer“ Verunreinigung Saatgut als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden muss. Welche Position vertreten Sie diesbezüglich auf EU-Ebene?

 

2.      Welche Initiativen werden Sie ergreifen, damit das österreichische Reinheitsgebot für Saatgut EU-weit durchgesetzt werden kann?

 

3.      Bei welchen EU-Mitgliedstaaten haben Sie schon erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet, um dem Reinheitsgebot für Saatgut EU-weit zum Durchbruch zu verhelfen?

 

4.      Was werden Sie unternehmen, damit auf EU-Ebene bei der Verunreinigung von Saatgut mit GVO das Verursacherprinzip eingeführt wird?