1359/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Schutz der Wasservorräte des Hochschwabmassivs II

 

 

 

 

 

Die Grünen Abgeordneten richteten am 22. Februar 2006 eine Anfrage an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit folgendem Motiventeil:

 

„Im Auftrag des BMLFUW hat das Institut für Hydrogeologie und Geothermie des JOANNEUM RESEARCH eine Studie zur "Abschätzung des nachhaltig nutzbaren Quellwasserdargebotes im alpinen Raum Österreichs" erstellt und im November 2001 vorgelegt. Laut dieser Studie (siehe S 53 ff) beträgt die Grundwasser­neubildung in der Hochschwabgruppe 12.706 l/s. Aus ökologischer Sicht wird in einem Normaljahr (Jahr mit normalen Niederschlägen) eine Menge von 1132 l/s für nutzbar erachtet, der aktuelle Verbrauch liegt bei 2690 l/s. Das Hochschwabgebiet gehört daher neben dem Göller-Gippel-Zug zu jenen Gebieten, die als „begrenzt nutzbar“ ausgewiesen sind, "in denen durch bestehende Entnahmen für größere Ballungsräume (z. B. Wien, Graz, Innsbruck) bereits eine relativ hohe Nutzung gegeben ist, sodass sich nach Abzug der Entnahmen ein Wert <=Null ergibt." Noch prekärer stellt sich die Situation natürlich in einem Trockenjahr dar. Eine Ausweitung der Nutzungen ist daher, wenn man diese Studie ernst nimmt, aus ökologischer Sicht nicht vertretbar. Ja, sind sogar Redimensionierungen der Nutzungen angesagt. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter Zustand des Grundwassers zu erreichen: „die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Grundwasser­körper und gewährleisten ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und ‑neubildung mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie ... einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen“ (Art 4 Abs 1 lit b) sublit ii)). Art 1 WRRL postuliert, dass die Wassernutzung eine „nachhaltige, ausgewogene und gerechte“ sein soll.“

 

Auf Fragen der möglichen Übernutzung der Quellen antwortete der Bundesminister in der Anfragebeantwortung vom April 2006  lapidar: "Aufgrund der Ergebnisse der Ist-Bestandsanalyse kann derzeit im Bereich Hochschwab von einem Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung ausgegangen werden. Es liegen keine Hinweise vor, dass das Wasservorkommen der Hochschwabgruppe schon jetzt weit über das ökologisch verträgliche Maß genutzt wird." Dies steht in Wider­spruch zu den Aussagen der Joanneum Research Studie 2001, sodass zumindest erwartet werden kann, dass diese Aussagen mit konkreten Zahlen belegt werden, zumal seit 2001 die Extremwetterereignisse zugenommen haben und eher eine Zuspitzung der Situation zu erwarten ist. Ein Vergleich der Pegelstände der Salza im 1. Halbjahr 2006 mit den Pegelständen im 1. Halbjahr 2007 zeigt folgendes: Während es im März 2006 aufgrund der Schneeschmelze noch einen deutlichen Pegelanstieg gab, sind im Halbjahr 2007 bis auf einen einzigen Wert nur Wasser­tiefstände zu verzeichnen. Dies hat bereits neben den ökologischen Aus­wirkungen auch ökonomische Folgen. Paddelunternehmen mussten aufgrund der Wassertiefstände bereits Paddelkurse absagen.  Im extrem heißen Sommer 2003 lag nach unseren Informationen die Schüttung der Kläfferquelle, der größten Quelle der 2. Wiener Hochquellenleitung beim Minimalwert von 600 l/s, sodass das gesamte Wasserdargebot für die Fernleitung verwendet wurde.

 

Fragen zu den bestehenden genehmigten Wasserentnahmen wurden nicht beantwortet: „Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Erhebung der einzelnen Genehmigungen zur Wasserentnahme einen nicht zu rechtfertigenden, unverhältnismäßig hohen Verwaltungs­aufwand bedeuten würde.“ Aus diesem Grunde beschränkt sich die gegenständliche Anfrage auf die genehmigten Wasser­entnahmen für die Wasserfern­leitungen nach Wien. Bezüglich der Grazer Fernleitung wird eine eigene Anfrage eingebracht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.       a)      Welche Wasserdaten belegen Ihre (oben zitierte) Aussage betreffend Gleich­gewicht zwischen Entnahme und Grundwasserneubildung in der Anfragebeantwortung 3930/AB aus der 22.GP?

 

b)             Wie hat sich der Pegelstand der Salza (Pegel Wildalpen ua) in den Jahren 2001 bis jetzt entwickelt, wie viele cm Wasserstand wurden jeweils bei den monatlichen Messungen verzeichnet?

 

2.       a)      Welche Quellen im Hochschabmassiv werden für die Wasserfernleitungen nach Wien genutzt?

 

b)      Welche natürliche Schüttung weisen diese Quellen auf und wie viel Liter Wasser pro Sekunde dürfen für die Fernleitungen jeweils gemäß wasserrechtlicher Genehmigung verwendet werden (wir ersuchen um Angabe der erlassenden Behörde, GZ und Datum der Bescheide)?

 

c)      Mit welchem Datum sind diese Wassernutzungen gemäß Wasserrechts­gesetz jeweils befristet?

 

d)      Welche aktuellen Messungen betreffend der Schüttung dieser Quellen liegen vor und welcher Trend ist daraus abzuleiten?

 

e)      Wie wird sich die Wasserrahmenrichtlinie und das dahingehend novellierte WRG auf diese Genehmigungen zur Wasserentnahme auswirken?