1366/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2007
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen"

In einigen Ländern ist es üblich geworden, dem Wasser zur Erzeugung von Kunstschnee
Zusatzstoffe beizumengen (z.B. biochemische Zusatzstoffe), um beispielsweise auch eine
Beschneiung bei Plusgraden zu ermöglichen. 2006/2007 gab es eine rege Diskussion um die
Zulassung von „Snomax", die von der österreichischen Seilbahnwirtschaft aktiv betrieben wurde.

Geregelt ist die Zulässigkeit von Zusatzstoffen in der aktuellen ÖNORM M 62 57
(Anforderungen an das Wasser für die technische Beschneiung).

,,Es dürfen ausschließlich Stoffe zugesetzt werden, die der Optimierung der Kristallisation
dienen. Derartige Zusatzstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn deren Unbedenklichkeit
für Mensch, Tier und Umwelt nachgewiesen wurde. Bei Bekanntwerden negativer
Langzeitwirkungen dürfen die Stoffe nicht mehr verwendet werden. Jedenfalls müssen die
Produkte den Prüfungen des Anhangs IIb und des Anhangs IIIb der Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und den Anforderungen des §105 lit. a,
Wasserrechtsgesetzes entsprechen. "
(SN 12.01.2007)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

1.           Welche Wasserzusatzstoffe zur Erzeugung von Kunstschnee sind in Österreich seit welchem
Zeitpunkt zugelassen?

2.     In welchen Bundesländern bzw. Ski gebieten wurden diese Zusatzstoffe 2006/2007 auch
tatsächlich eingesetzt? Welche sollen 2007/2008 eingesetzt werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Skigebiete)?

3.     Wie wird durch das Ressort sichergestellt, dass mit diesem Einsatz auch Art. 14 des
Bodenschutzprotokolls der Alpenschutzkonvention eingehalten wird?


4.        Was haben in den Anwendungsregionen die laufenden Boden- und Wasseruntersuchungen
ergeben? Welche Studien über die ökologischen Auswirkungen bzw. negative
Langzeitwirkungen dieser Zusatzstoffe liegen vor?

5.        Ist „Snomax" in Österreich als biochemischer Zusatzstoff im Wasser für Schneekanonen
zugelassen?

6.        Wenn ja, seit wann? Welche Studien liegen zu „Snomax" vor? Welche Studien gehen davon
aus, dass dieser Zusatzstoff tatsächlich für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich ist?

7.        Was ergaben die Prüfungen des Anhangs II b und des Anhangs III b der Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und den Anforderungen des § 105 lita,
Wasserrechtsgesetz über „Snomax"?

8.        Welche sonstigen chemischen und biologischen Stoffe sind zur Pistenpräparierung in
Österreich zugelassen?