1366/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen"
In einigen
Ländern ist es üblich geworden, dem Wasser zur Erzeugung von
Kunstschnee
Zusatzstoffe beizumengen (z.B. biochemische Zusatzstoffe), um beispielsweise
auch eine
Beschneiung bei Plusgraden zu ermöglichen. 2006/2007 gab es eine rege
Diskussion um die
Zulassung von „Snomax", die von
der österreichischen Seilbahnwirtschaft aktiv betrieben wurde.
Geregelt
ist die Zulässigkeit von Zusatzstoffen in der aktuellen ÖNORM M 62 57
(Anforderungen an das
Wasser für die technische Beschneiung).
,,Es
dürfen ausschließlich Stoffe zugesetzt werden, die der Optimierung
der Kristallisation
dienen. Derartige Zusatzstoffe dürfen
nur dann eingesetzt werden, wenn deren Unbedenklichkeit
für Mensch, Tier und Umwelt
nachgewiesen wurde. Bei Bekanntwerden negativer
Langzeitwirkungen dürfen die Stoffe nicht mehr verwendet werden.
Jedenfalls müssen die
Produkte den Prüfungen des Anhangs IIb
und des Anhangs IIIb der Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und den Anforderungen des §105 lit.
a,
Wasserrechtsgesetzes entsprechen.
" (SN 12.01.2007)
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Wasserzusatzstoffe zur Erzeugung von Kunstschnee sind in
Österreich seit welchem
Zeitpunkt zugelassen?
2.
In welchen Bundesländern bzw. Ski gebieten wurden diese
Zusatzstoffe 2006/2007 auch
tatsächlich eingesetzt? Welche sollen 2007/2008 eingesetzt werden
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Skigebiete)?
3.
Wie wird durch das Ressort sichergestellt, dass mit diesem Einsatz auch
Art. 14 des
Bodenschutzprotokolls
der Alpenschutzkonvention eingehalten wird?
4.
Was haben in den Anwendungsregionen die laufenden Boden- und
Wasseruntersuchungen
ergeben? Welche
Studien über die ökologischen Auswirkungen bzw. negative
Langzeitwirkungen dieser Zusatzstoffe liegen
vor?
5.
Ist „Snomax" in Österreich als biochemischer Zusatzstoff
im Wasser für Schneekanonen
zugelassen?
6.
Wenn ja, seit
wann? Welche Studien liegen zu „Snomax" vor? Welche Studien gehen
davon
aus, dass dieser Zusatzstoff tatsächlich für Mensch, Tier und Umwelt
unbedenklich ist?
7.
Was ergaben
die Prüfungen des Anhangs II b und
des Anhangs III b der Richtlinie über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und den Anforderungen des § 105
lita,
Wasserrechtsgesetz über
„Snomax"?
8.
Welche sonstigen chemischen und biologischen Stoffe sind zur
Pistenpräparierung in
Österreich
zugelassen?