1393/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.09.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Geschlechterspezifische Daten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (Nachfolgeanfrage zu 270/J XXIII. GP)
Im Entschließungsantrag 270/A(E) XXIII. GP – eingebracht von Bruno Rossmann – wird auf den Umstand hingewiesen, dass es derzeit in Österreich keine Daten gibt, die eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion über die Beibehaltung, Einführung oder Abschaffung von vermögensbezogenen Steuern zulassen. Der Antrag steht derzeit in parlamentarischer Verhandlung.
Ziel muss es also sein, dass insbesondere für die Reparatur der Erbschafts- und Schenkungssteuer ehest möglich eine fundierte – öffentlich zugängliche - Datengrundlage bereitgestellt wird, die eine Reform dieser Steuern innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Reparaturfrist erlaubt.
Gleichzeitig ist im Vorfeld der geplanten Abgabenreform, die nicht nur eine Entlastungs-, sondern auch eine Strukturkomponente enthalten sollte, eine fundierte Datengrundlage für eine sachliche Diskussion sämtlicher anderer Varianten von vermögensbezogenen Steuern notwendig.
Im Rahmen der Beantwortung der konkreten Anfrage 270/J von Bruno Rossmann wurden vom Bundesministerium für Finanzen zwar einige Daten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Daten gehen jedoch keinerlei Informationen über die geschlechterspezifische Verteilung hervor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie stellt sich die geschlechterspezifische Verteilung der einzelnen Daten dar, die in der Beantwortung der Anfrage 270/J zur Verfügung gestellt wurden?
2. Warum gibt es bis heute von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen keine eigene Initiative Datengrundlagen und Informationen zu allen vermögensbezogenen Steuern und insbesondere zur Erbschafts- und Schenkungssteuer öffentlich vorzulegen?