1397/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2006"

Mit der AB 4580/XXII.GP vom 13.09.2006 wurden die entsprechenden Fragen der
fragestellenden Abgeordneten zur Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes durch den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantwortet.

Nicht nachvollziehbar sind für den Fragesteller weiterhin die „Erledigungen" von
Verwaltungsstrafverfahren nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz in Österreich insbesondere in
der Steiermark: Dies betrifft einzelne Bezirksverwaltungsbehörden sowie den UVS Steiermark.
Auf die kurze Budgetanfrage nach dem aktuellen Stand dieser Verfahren wegen Verstöße nach
dem Pflanzenschutzmittelgesetz in der Steiermark, die u.a. auf den Fund von 57 Tonnen nicht
zugelassener Pflanzenschutzmittel zurückzuführen waren, wurde dem Fragesteller vom
ressortzuständigen Landwirtschaftsminister folgendes mitgeteilt:
„Die Verfahren wurden mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die
Steiermark vom 29.November 2006, GZ. UVS 303.6-5/2006-23, eingestellt."
Darüber hinaus wurden einige Verwaltungsstrafverfahren nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz
(z.B. wegen des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel) bereits bei
Bezirksverwaltungsbehörden ohne Begründung eingestellt.

Bereits aus der AB 45/XXIII.GP vom 08.01.2007 des Innenministeriums ergab sich das
ganze Desaster in der Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes in der Steiermark:

„Die Erhebungen des Landeskriminalamtes Steiermark ergaben, dass die vorläufig

beschlagnahmten Pflanzenschutzmittel lt. Angaben des Eigentümers ins Ausland verbracht

wurden.

Bei der Einvernahme des Geschäftsführers bzw. dessen Rechtsanwaltes wurde angegeben, dass

diese Pflanzenschutzmittel für den Export in Länder wo diese zugelassen sind bestimmt waren

und diese aus Schlamperei nicht separat gelagert waren.

Weiters wurde angegeben, dass keine ordnungsgemäße „vorläufige Beschlagnahme erfolgt sei"

und falls doch, diese durch Fristverstreichung gem. § 29 Abs 4 PSMG ex lege aufgehoben

worden sei. Weiters wurde bestritten, dass es sich bei den Bändern des Bundesamtes für


Ernährungssicherheit um ein amtliches Siegel handelt. Gegen den Beschlagnahmebescheid der

BH Weiz wurde Rechtsmittel erhoben.

Es erfolgten gegen zwei Personen Anzeigen nach § 271, 272 und 295 StGB an die

Staatsanwaltschaft Graz.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Anzeige gegen zwei Personen nach § 180 ff. StGB an

die STA Graz erstattet. (Pflanzenschutzmittel „Durspan 75 WG"). Weiters wurde über Auftrag

der STA Graz Erhebungen bzgl. einer Pflanzenschutzmittelhandelsfirma aus Allerheiligen bei

Wildon geführt und eine Sachverhaltsdarstellung nach §271 StGB an die STA Graz übermittelt. "

Bzgl. der Fragen nach den Erledigungen der Anzeigen bzw. ob gerichtliche Strafverfahren
geführt wurden, wurde vom Innenminister auf die Anfragebeantwortung der Frau
Bundesministerin für Justiz, Zl.: 2/J
XXIII vom 30.10.2006, verwiesen".

„Das Landespolizeikommando für die Steiermark erstattete im Anlassfall Vollanzeige gegen
eine Person wegen des Verdachts strafbarer Handlungen gegen die Umwelt gemäß § 180 ff
StGB, sowie gegen diese und zwei weitere Personen wegen §§ 271 Abs. 1, 272 Abs. 1 und 295
StGB. Beim Landesgericht für Strafsachen Graz wurden in diesem Zusammenhang gerichtliche
Vorerhebungen geführt. In Ansehung der strafbaren Handlungen wegen §§ 180 ff StGB gab die
Staatsanwaltschaft Graz am 8. März 2006 beim Untersuchungsrichter die Bemerkung ab, dass
kein Grund zur weiteren Verfolgung gefunden werde (§ 90 Abs. 1 StPO). Es konnten — nicht
zuletzt im Hinblick darauf, dass die in den ausländischen Pflanzenschutzmitteln vorhandenen
Wirkstoffe auch in den in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln vorhanden sind - keine
Erkenntnisse gewonnenen werden, welche eine Gefährdung der Umwelt iS. der §§ 180 ff StGB
begründen würden. Wegen der weiteren angezeigten Delikte wurde das Verfahren an das
sachlich und örtlich zuständige Bezirksgericht Weiz abgetreten, bei dem noch gerichtliche
Erhebungen geführt werden."

Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw. dieselben Fragen wie in der Anfrage im Jahr
2006 wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:


1.                 Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2006 durch die
Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um
Aufschlüsselung der Tätigkeit der Bundesbehörden auf die einzelnen Bundesländer)?

2.                 In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2006 wie

viele Proben durch die Aufsichtsorgane bzw. Bundesbehörden gezogen (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?

3.    Wie viele Proben von lagernden in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln (nicht
Anwendung) wurden 2006 auf Bauernhöfen durch die Aufsichtsorgane gezogen
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Analysen?

4.    Wie viele Proben wurden 2006 insgesamt durch die einzelnen zuständigen

Anstalten (bzw. im Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik Wien) untersucht (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Anstalten)?

5.                 Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Anstalten bzw. Institute)?

6.                 Welche Einnahmen wurden 2006 durch die privaten Probenuntersuchungen
erzielt (ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Anstalten bzw.
Institute)?

7.                 Wie viele nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel wurden 2004, 2005 und 2006 aufgedeckt
und beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Was passierte in weiterer
Folge mit den beschlagnahmten Pflanzenschutzmitteln?

8.     Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2006 in
Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen verhängt (ersuche um Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?


9.                    In wie vielen Fällen wurden 2006 wegen Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz
Anzeigen erstattet und Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

10.             In wie vielen Fällen wurden 2006 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster

Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?

11.   In wie vielen Fällen wurden 2006 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster

Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer
bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

12.             In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2006 eine Aufhebung der Entscheidung der
Bezirksverwaltungsbehörde oder eine Einstellung durch einen UVS (Aufschlüsselung auf
UVS)? In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung
auf UVS)?

13.             In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2006 eine rechtskräftige Entscheidung erst durch den
VwGH?

14.             Welche Einnahmen aus Geldstrafen wurden 2006 erzielt?

15.             Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es 2006 im Zusammenhang mit der Vollziehung
des Pflanzenschutzmittelgesetzes (z.B. wegen Gemeingefährdung) durch die zuständigen
Behörden im Jahr 2006?

Wie viele Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

16. Wie hoch waren im Jahr 2006 in jeder der zuständigen Untersuchungsanstalten bzw. Institute
die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter Pflanzenschutzmittel-Probe)?


17.         In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Produkten im Sinne des
Pflanzenschutzmittelgesetzes sollen Kontrollen und Probenziehungen durch Aufsichtsorgane
erweitert oder reduziert werden?

18.         Wie viele Personen waren 2006 (Stichtag 31.12.2006) als Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

19.         Wie viele Personen waren 2006 (Stichtag 31.12.2006) als Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses Bundesgesetzes in der unmittelbaren Bundesverwaltung tätig
(ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

20.         Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000
Einwohner) 2006 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU-
Mitgliedsstaaten)?

21.         Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2007 pro 1.000 Einwohner gezogen?

22.         Wie sieht konkret der Probenplan für das Jahr 2007 aus (Betriebskontrollplan sowie
Stichprobenkontrollplan)?

 

23.    In welcher Form wurden 2006 Importe aus Drittstaaten kontrolliert?

24.          Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu 2006 statt
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Analysen?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?

25.   Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium im Jahr
2006 erlassen um eine bessere Koordinierung der Vollziehung - insbesondere bei den
Überwachungstätigkeiten - in den Bundesländern zu erreichen?

28. Welche EU-Rechtsakte müssen zu dieser Rechtsmaterie aktuell noch umgesetzt werden?


29.    Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO)
geplant? Wenn ja, welche? Welche Positionen nimmt aktuell Ihr Bundesministerium dazu
ein?

30.    Sehen Sie aktuell Probleme in der Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes (z. B.
Mittelbare Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?

Wenn ja, welche?

31.    Wie beurteilen Sie in Anbetracht der bekannt gewordenen Fälle die Vollziehung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes in der Steiermark?

32.          Welche Probleme sehen Sie bei der Importkontrolle? Halten Sie die Bestimmungen in diesem
Bundesgesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aus Drittstaaten für
ausreichend?

33.    Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?
Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?

34.    An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat
Österreich im Jahr 2006 mitgearbeitet? Was waren die Ergebnisse?

35.    Welche europäischen Rechtsakte (z.B. Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen)
sind bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?

36.    Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung dieses
Gesetzes und entsprechender europäischer Rechtsakte statt?

37.    Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Inspektionen?
Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?

38.    Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?


39.    Wie viele Pflanzenschutzmittel wurden 2006 in Österreich zugelassen (Aufschlüsselung auf
Wirkstoffe)?

40.    Wurden im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle 2005 und 2006 weitere
illegale Händlerringe und Lager aufgedeckt? Wenn ja, welche?

41.    Wie wurde die Strafanzeige, die an das sachlich und örtlich zuständige Bezirksgericht Weiz
abgetreten wurde (wegen §§ 271 Abs. 1 272 Abs. 1 und 295 StGB) erledigt?

Kam es in weiterer Folge zu einem gerichtlichen Strafverfahren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie ist der Stand dieses Strafverfahren?