143/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.11.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Rechnungshofbericht zum Thema  „Tierkennzeichnung und Tierdatenbanken“

 

 

Der Rechnungshof überprüfte vom März bis August 2005 die Einführung der Tierkennzeichnung und der Tierdatenbanken in Österreich und hielt im Bericht 2006/10 einige Mängel fest.

 

Der RH bemängelte u.a.,

 

-          dass die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005 erst rund eineinhalb Jahre nach Erlassung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 und einen Tag vor der verpflichtenden Inbetriebnahme der darin geforderten Betriebsdatenbank für Schafe und Ziegen ausgegeben wurde

-          dass der von der EU vorgegebene Termin für die Einführung einer Schweinedatenbank um rund neun Monate überschritten wurde

-          dass bei der Haltung von Schweinen die Rückverfolgung der Fleischerzeugnisse aufgrund der Besonderheit der Tierkennzeichnung (Herdenverfolgung, keine Einzeltierverfolgung) nur eingeschränkt möglich ist

-          ein direkter Vergleich der Rinderdatenbank und der Zentralen Schweinedatenbank durch die unterschiedlichen an diese Datenbanken gestellten Anforderungen nicht möglich ist

-          dass auf eine Meldung der Geburten- bzw. Todesfälle an die Zentrale Schweinedatenbank verzichtet wurde und dadurch die Kontrolle des Schweinebestandes des einzelnen Betriebes sowie die Ermittlung des gesamten Schweinebestandes in Österreich erschwert wird

-          dass die zukünftige Anbindung von externen Tierdatenbanken und des Geografischen Informationssystems an das Veterinärinformationssystem in Anbetracht der seit vielen Jahren bekannten Forderungen der EU bereits infolge der ersten Tierdatenbank (Rinderdatenbank) hätte erfolgen sollen.

 

Der RH empfiehlt,

-          dass die für eine Kontrolle der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Rahmen von Förderungsprüfungen vor Ort nötigen Daten abgeklärt und in das Veterinärinformationssystem übernommen werden

-          dass zu untersuchen wäre, ob die Geburts- und Todesmeldungen der Schweine im Rahmen der Zentralen Schweinedatenbank zusätzlich erhoben werden können

-          dass bei Entgeltvereinbarungen auf Grundlage von Kostenkalkulationen grundsätzlich eine Nachkalkulation anhand der tatsächlich angefallenen Kosten erfolgen sollte.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Durch welche konkreten Maßnahmen sind Sie bisher den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen?

 

2.      Welche Maßnahmen sollen zur Umsetzung der vom RH geforderten einheitlichen Verfolgbarkeit der gesamten Tierverbringungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) getroffen werden? Gibt es schon Ergebnisse der im BMLFUW eingerichteten Arbeitsgruppe und wenn ja, welche?

 

3.      Ist geplant, in Hinkunft die Geburts- und Todesmeldungen im Rahmen der Zentralen Schweinedatenbank zusätzlich zu erheben? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Durch welche Maßnahmen soll die Rückverfolgbarkeit des Produktes Schweinefleisch sichergestellt werden?

 

5.      Gibt es bereits eine Anbindung von externen Tierdatenbanken (Rinder, Geflügel etc.) und des Geografischen Informationssystems an das Veterinärinformationssystem zur Seuchenbekämpfung und -prävention?

 

6.      Sind bereits – wie gegenüber dem RH angekündigt – alle veterinärrelevanten Daten den Landesveterinärdirektionen zugänglich?

 

7.      Werden beim Aufbau einer Datenbank auch die seit 2005 einzuhaltenden Cross Compliance-Bestimmungen berücksichtigt und sollen sie in das Veterinärinformationssystem übernommen werden? Wenn nein, warum nicht?