145/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die illegale Einreise von kriminellen Personen
Sie sagten in einer Pressekonferenz am 13. 11. 2006:
„Wir wollen ein Stopp dem Missbrauch, ein Stopp dem Asylshopping wie es international heißt, wir dürfen kein offenes Tor für Geschäfte der Schleppermafia sein und wir wollen aber auch kein „Hintertürl" sein, für jene die Asyl sagen und etwas ganz Anderes meinen." www.oevp.at
Zum Themenkomplex Schwarzafrika, insbesondere Nigeria, finden sich jedoch im aktuellen Sicherheitsbericht Ihres Ministeriums die folgenden Zitate:
„Schwarzafrikanische Tätergruppen waren im Bereich des Kokainschmuggels und Handels in den illegalen Suchtmittelhandel involviert. Insbesondere im Straßenverkehr (offene Szene) wird der Markt von diesen Tätern faktisch beherrscht. Bei den afrikanischen Tätergruppen besteht keine Einschränkung bezüglich der angebotenen Suchtmittel. Sie sind auch im Heroinschmuggel und Heroinhandel, Handel mit Cannabisprodukten und in Einzelfällen auch im Handel mit synthetischen Drogen involviert." (219)
Aufgriffe: „Bei den schwarzafrikanischen Staaten ist ein Anstieg um 137 Personen (+8,7%) evident. Die meisten aufgegriffenen Personen kamen aus Nigeria [...]" „Bereits in Österreich lebende Nigerianer bezeichnen die Europäische Union bzw. Österreich als goldenen Westen und machen dafür Werbung in Nigeria. Die Machenschaften krimineller Nigerianer zielen vor allem darauf ab, Frauen nach Österreich zu schleppen, um diese hier der Prostitution zuzuführen." (255)
Nigerianer 2005: "Aufgriffe: 791, Asylanträge. 881" (255)
Im Jahr 2005 gab es über 12 000 Verurteilungen von Asylwerbern, weitere 40 000 Verfahren sind derzeit anhängig.
Dem Innenministerium ist bekannt, dass kriminelle Personen aus Schwarzafrika, insbesondere aus Nigeria, die Asylbestimmungen Österreichs als Eintrittskarte nach Europa nutzen, um Drogen- und Menschenhandel zu betreiben. Abgesehen von der Gefährdung der inneren Sicherheit in Österreich, stellt die Asylgewährung häufig keinen Schutz vor Verfolgung, sondern vielmehr den Beginn einer Ausbeutung von Schwarzafrikanern dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1) Österreich ist ausschließlich von Staaten umgeben, in denen die so genannte „Dublin II" - Verordnung gilt. Wie viele Asylwerber sind seit dem 1. 5. 2004, aufgeschlüsselt auf Flughäfen und Fluglinien, über den Luftweg nach Österreich gekommen?
2) Wie viele Asylwerber sind seit dem 1. 5. 2004 auf einem anderen Weg, daher offensichtlich aus einem Staat, in dem die so genannte „Dublin II" - Verordnung gilt, nach Österreich gelangt?
3) Wie viele dieser Personen haben Österreich nachweislich wieder verlassen?
4) Wie viele dieser Personen haben unter welchem Aufenthaltstitel Aufenthalt in Österreich genommen?
5) Für wie viele dieser Personen wurde ein Asylverfahren eröffnet?
6) Wie viele dieser Asylverfahren wurden positiv beschieden?
7) Gibt es in der österreichischen Gesetzgebung die „Dublin II" - Verordnung einschränkende, ergänzende oder interpretierende Regelungen?