1452/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.09.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kainz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend völlig desolate Liegenschaft des Bundesheeres in der Gemeinde Blumau-
Neurisshof
In der Gemeinde Blumau-Neurisshof
steht in der Sollenauer Straße
mitten im
Siedlungsgebiet ein altes,
heruntergekommenes und ausgedientes Gebäude - genannt
die
„Alte
Schlosserei" - auf dem Gelände des Bundesheeres. Da dieses
Bauwerk seit
Jahrzehnten ungenutzt
ist, verkommt es zusehends und stellt zwischenzeitlich einen
richtigen Schandfleck in der Gemeinde Blumau-Neurisshof dar. Unzählige Versuche der
Gemeinde wie auch von privaten
Interessenten, diese Ruine vom Bundesheer zu erwerben,
sind gescheitert. Von Seiten der Verantwortlichen in der
Heeresverwaltung kamen immer
wieder die gleichen lapidaren Antworten, es
sei noch keine Entscheidung gefallen, das Haus
und das dazugehörige Grundstück stehen derzeit nicht zum Verkauf.
Diese Situation stellt für eine Gemeinde, die sich im südlichen Wiener Becken liegend auch
als Wohnoase im Grünen profilieren will, eine schwere
Hypothek dar, da ein desolates,
langsam zerbröselndes Gebäude dem
Ortsbild sehr abträglich ist. Nicht zuletzt werden durch
ein derartiges großes, desolates Gebäude inmitten des Siedlungsbietes alle Bemühungen
zur Dorferneuerung konterkariert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben bezeichnete Umstand bekannt?
2.
Warum wurde das desolate Gebäude in der Sollenauer Straße in der
Gemeinde
Blumau-Neurisshof
noch nicht verkauft?
3.
Wann werden Sie sich dazu durchringen, dieses Gebäude samt dem
dazugehörigen
Grundstück zu verkaufen?
4. Wird diese Liegenschaft noch militärisch genutzt?
Wenn nein, warum wird sie dann keinem Verkauf zugeführt?
Wenn ja, wann werden Sie die dringende Sanierung des Gebäudes in Anspruch
nehmen?
5. Wenn
ein Verkauf des Gebäudes in näherer
Zukunft nicht in Frage kommt, werden Sie
einen Abriss dieser
Ruine veranlassen und das Grundstück
begrünen?
Wenn nein, warum nicht?