1456/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.09.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gentechnischen Veränderungen
Seit 2004 regelt die EU-Verordnung 1829/2003 die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel. Demnach müssen alle Futter- und Lebensmittel als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden, sobald sie gentechnische Bestandteile enthalten. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Nachweisbarkeit im Endprodukt, sondern basiert auf der Rückverfolgbarkeit wie sie über die EU-Verordnung 1930/2003 geregelt ist. Ausgenommen sind lediglich „zufällige“ oder „nicht vermeidbare“ Verunreinigungen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie wird von Ihrer Behörde die Regelung „zufällig oder nicht vermeidbar“ interpretiert und in der Praxis umgesetzt?
2) Wie viele Lebensmittelproben auf gentechnische Veränderungen wurden seit 2004 durchgeführt (bitte um Angabe der jährlich untersuchten Produktgruppen und GVO-Konstrukte)?
3) Welche Ergebnisse brachten diese Analysen (im Fall von positiven Testergebnissen bitte um Angabe der Quantität in den Stufen „kleiner 0,1%“, „0,1-0,9 Prozent“ „größer 0,9“ und um Aufschlüsselung der Ergebnisse nach Produktgruppen, Konstrukten und Jahr)?
4) Durch welche Maßnahmen wurden im Fall von Verunreinigungen kleiner/gleich 0,9% festgestellt, ob die Verunreinigung zufällig oder nicht vermeidbar war?
5) Welche Ursachen wurden als Gründe für Verunreinigungen kleiner/gleich 0,9% identifiziert und wie wurden diese rechtlich bewertet?
6) Wie hoch ist der Prozentsatz jener Fälle, wo eine Verunreinigung unter 0,9% nicht als zufällig oder technisch vermeidbar eingestuft wurde und daher kennzeichnungspflichtig gewesen wäre?
7) Wie viele Firmen-Audits wurden seit 2004 jährlich durchgeführt, um die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit VO 1830/2003/EWG zu prüfen und welche Ergebnisse brachten diese (bitte um Angabe der Anzahl der kontrollierten Betriebe, der betroffenen Produktionssparten und um Aufschlüsselung in Lebens- oder Futtermittel)?
8) Gibt es signifikante Unterschiede in der Kontrollfrequenz und den Ergebnissen zwischen konventionellen und biologisch Produkten bzw. Betrieben?
9) Welche Kosten sind durch die Kontrolle der VO 1829/2003/EWG und VO 1830/2003/EWG entstanden und wer hat sie getragen?