1464/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Bäderhygiene - behördliche Maßnahmen"
Mit der AB 4435/XXII.GP vom 28.08.2006 wurden die Fragen von der damaligen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen beantwortet. Aus systematischen Gründen werden ähnliche und dieselben Fragen für das Jahr 2006 wieder gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele genehmigte „Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz" gab es in Österreich zum Stichtag 31.12.2006 (Aufschlüsselung jeweils nach politischen Bezirken)?
2. Wie viele Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz gab es bei diesen Anlagen durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2006 in Österreich (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken)?
3. Welche Mängel wurden in diesem Jahr dabei festgestellt, welche Beanstandungen durch die Behörden jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken und Art der Bäder)?
4. Wurde in diesem Jahr auch die Wasserqualität dieser Anlagen durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben untersucht?
5. Wie viele „Hotelbäder" wurden in Österreich - als genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der Gewerbeordnung 1994 - bis zum Stichtag 31.12.2006 genehmigt und betrieben (Aufschlüsselung jeweils nach politischen Bezirken)?
6. Wie viele Kontrollen nach dem „Bäderhygienegesetz" gab es bei diesen Anlagen durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2006 in Österreich (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken)?
7. Welche Mängel wurden in diesem Jahr dabei festgestellt, welche Beanstandungen durch die Behörden jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken und Art der Bäder)?
8. Wurde in diesem Jahr auch die Wasserqualität dieser Bäder durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben vorgenommen?
9. Können durch Ihr Bundesministerium diese Überprüfungen für alle Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz und nach der Gewerbeordnung in Österreich garantiert werden? Gibt es diesbezügliche Erlässe?
Wenn ja, wie lauten diese?
10. Wie wird konkret durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygiene-Verordnung bei Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz und Anlagen nach der Gewerbeordnung kontrolliert (z.B. 30 Liter Frischwasser, Vorhandensein von Überprüfungsprotokollen)?
11. Welche konkreten Erkrankungen von BesucherInnen derartiger Anlagen (Bäder) sind den Gesundheitsbehörden im Jahr 2006 bekannt geworden (z.B. Hautkrankheiten)?
12. Welche Sofortmaßnahmen und wie viele Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz wurden 2006 erstattet?
Welche Beanstandungen betrafen diese Anzeigen?
Wie wurden diese erledigt (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
13. Welche Sofortmaßnahmen und wie viele Anzeigen nach der Gewerbeordnung wurden 2006 erstattet?
Welche Beanstandungen betrafen diese Anzeigen?
Wie wurden diese erledigt (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
14. In wie vielen Fällen wurden bei Kontrollen Legionellen nachgewiesen?
Wie viele Legionellen-Fälle (Erkrankungen) gab es 2006 in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
15. Wie viele Bäder mussten deswegen geschlossen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
16. Was waren jeweils die Gründe für das Auftreten von Legionellen? Wo traten diese jeweils auf (Ersuche um Anlagenbeschreibung)?
17. Zu welchen Erkrankungen führten diese? Wie viele Todesfälle gab es 2006?
18. Wie wird die Kontrolle von Bädern, Whirlpools, Saunen etc. in Bordellen und Swinger-Clubs sichergestellt?
19. Welche grundsätzlichen gesundheitlichen Probleme sehen Sie aufgrund vorliegender Untersuchungsergebnisse im „Warmwasserbereich" bei Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz etc.?
20. Welche grundsätzlichen gesundheitlichen Probleme sehen Sie aufgrund vorliegender
Untersuchungsergebnisse im „Warmwasserbereich" bei Anlagen nach der Gewerbeordnung etc.?