1465/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgehen und Arbeitsweise des Landeskriminalamtes für Oberösterreich"

In den ersten acht Monaten diesen Jahres wurden in Linz exakt 14.066 kriminelle Delikte
verübt. Konkret bedeutet dies gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres eine
Zunahme um mehr als 1.000 Fälle bzw. 8 Prozent. Dieser negative Trend, der seitens der
Bevölkerung mit höchster Besorgnis aufgenommen wird, fügt sich zusätzlich nahtlos in die
Entwicklung der aktuellen Sicherheitslage des gesamten Bundeslandes Oberösterreich ein.

Hier muss derzeit der höchste Anstieg der Kriminalität unter allen Bundesländen zur Kenntnis
genommen werden, und neben dem Anstieg der Kriminalitätsrate bereitet auch das stete
Absinken der Aufklärrate Grund zur Betroffenheit. In Linz wurden beispielsweise in den
ersten acht Monaten des Jahres 2007 nur mehr 41 Prozent aller Delikte aufgeklärt. In sechs
von zehn Fällen bleiben die TäterInnen unerkannt.

Neben dem Faktum der Reduktion der Zahl der ExekutivbeamtInnen, die z.B. für die
Landeshauptstadt Linz von 889 im Jahre 2003 auf 658 im Jahre 2007 betrug, scheint nunmehr
auch die Neuorganisation der, für die Sicherheit in Linz und Oberösterreich zuständigen,
Einrichtungen und Institutionen nach Umsetzung der sogenannten „Polizeireform" eine
Ursache für die verschlechterten Sicherheitsdaten zu bilden..

Die Unterzeichnenden Abgeordneten stellten daher nachstehende Anfrage an den
Bundesminister für Inneres.

ANFRAGE

1.             Wie viele Planstellen gibt es per 1.9.2007 im Landeskriminalamt für Oberösterreich?

2.             Bei wie vielen hierunter handelt es sich um Planstellen für ExekutivbeamtInnen?

3.             Bei wie vielen hierunter handelt es sich um Planstellen für Vertragsbedienstete?

4.             Wie viele Bedienstete sind per 1.9.2007 (inkl. ständiger und vorübergehender
Dienstzuteilung) im Landeskriminalamt für Oberösterreich beschäftigt?

5.             Auf wie lange beläuft sich zum Stichtag 1.9.2007 die Dauer der durchschnittlichen
Dienstzuteilungen?

6.             Welche Ausbildung müssen die MitarbeiterInnen des Landeskriminalamtes für
Oberösterreich aufweisen?


7.              Existiert eine Zusatzausbildung, die MitarbeiterInnen des LKA OÖ aufweisen müssen,
um dort arbeiten zu können?

8.              Wenn ja, wird diese Zusatzausbildung von allen MitarbeiterInnen, also sowohl jenen
mit ständiger, wie auch jenen mit vorübergehender Dienstzuteilung abverlangt?

9.              Wenn ja, warum?

10.       Wenn nein, warum nicht?

11.       Wie viele Gerichtsakte wurden seitens des LKA OÖ im Jahr 2006 bearbeitet?

12.       Bezug nehmend auf die vorangegangene Frage: Wie viele unter diesen konnten bis
zum 1.9.2007 geklärt werden?

13.       In wie vielen Fällen (Bezug nehmend auf die nachgefragte Anzahl der Gerichtsakte)
kam es bis zum 1.9.2007 zu einer tatsächlichen gerichtlichen Verurteilung?

14.       Wie viel Strafakte wurde seitens des Landeskriminalamts für Oberösterreich im
Zeitraum vom 1.1.2007 bis zum 1.7.2007 bearbeitet?

15.       Wie viele Gerichtsdelikte wurden beim SPK Linz im Jahr 2006 zur Anzeige gebracht?

16.       Wie viele beim Stadtpolizeikommando Linz aufliegende Gerichtsdelikte wurden in
dieser Zeitspanne vom vom Landeskriminalamt für Oberösterreich übernommen?

17.       Wie viele Anzeigen vom SPK Linz wurden vom LKA OÖ zur Bearbeitung
übernommen?

18.       Bezug nehmend auf die obige Frage nach den Gerichtsdelikten: Um welche Delikte
handelte es sich dabei?

19.       Wie viele von den obig besprochenen Delikten wurde geklärt?

20.  Wie viele von den obig nachgefragten Gerichtsanzeigen beim Stadtpolizeikommando
Linz wurden durch das Landeskriminalamt OÖ übernommen und später an das
Stadtpolizeikommando zur weiteren Bearbeitung rückübermittelt?

21.  Werden seitens des LKA OÖ grundsätzlich alle schweren Delikte bzw.
Kapitalverbrechen übernommen, und wenn ja, um wie viele handelt es sich in Summe
bis zum 1.9.2007?

22.  Falls ein Akt des Stadtpolizeikommando Linz durch das LKA OÖ übernommen wird:
Wer entscheidet, ob diese Übernahme erfolgen soll?

23.  Sind dem Minister eventuelle Konflikte bekannt, die beim Begehren des LKA, einen
Akt vom SPK zu übernehmen, zwischen LKA und SPK auftreten?

24.  Sind dem Ministerium bzw. seinen, in solchen Fällen üblicherweise betrauten
MitarbeiterInnen eventuelle Konflikte bekannt, die beim Begehren des LKA, einen
Akt vom SPK zu übernehmen, zwischen LKA und SPK auftreten?


25.       Wenn ja, wer erhält üblicherweise Information über derartige Konflikte?

26.  Falls es zu Konflikten kommt, um welche Art des Konflikts handelt es sich dabei?

27.  Existiert seitens des Bundesministeriums für Inneres Richtlinen um derartige
Konflikten zu lösen?

28.  Wenn ja, wie sehen diese aus und welche Personen bzw. Institutionen sind damit
betraut?