1467/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mietvertragsgebühren

Der Zugang zu leistbarem Wohnraum stellt ein immer größeres finanzielles Problem für immer mehr Menschen dar. Schuld daran trägt die sich öffnende Schere zwischen den Mietpreisen und den Einkommen der ArbeitnehmerInnen. Während die Mieten allein zwischen 2001 und 2006 um rd. 20 % angestiegen sind, erhöhten sich die Nettolöhne im selben Zeitraum nur um knappe 11 %. Zusätzlich zu den in den letzten Jahren empor schnellenden Mieten tragen Maklerprovisionen, Kautionen und Mietvertragsgebühren zu den steigenden Wohnkosten bei. Alle drei sind an die Mietpreise gekoppelt. Die starken Mietensteigerungen der letzten Jahre haben damit auch die Kosten für die bei Mietvertragsabschluss zu entrichtende Kaution, Provision und Vertragsgebühr erhöht.

Für Kautionen fehlt bis dato eine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung derselben sicherstellt. Ein ausuferndes Kautionsunwesen mit sechs oder mehr zu bezahlende Monatsmieten ist die Folge. Hinzu kommt für ein unbefristetes Mietverhältnis die dreifache Bruttomonatsmiete als Immobilienmaklerprovision. Mit letzterer liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. Macht in Deutschland die Provision rd. 13 % der Jahresmiete aus, sind es hierzulande satte 23 %. Dem nicht genug, fallen bei Abschluss eines schriftlichen Wohnungsmietvertrages Kosten in Form der an das Finanzamt abzuführenden Mietvertragsgebühr an. Formell obliegt diese Aufgabe zwar dem Vermieter, in der Praxis werden die Vertragsgebühren jedoch auf die Mieter überwälzt. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Gebühr 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses, bei befristeten Mietverträgen ist es 1 % des auf die gesamte Vertragsdauer bezogenen Mietzinses, höchstens jedoch 1 % des 36-fachen monatliche Miete.

Im Regierungsprogramm haben sich SPÖ und ÖVP auf die Abschaffung der das Wohnen verteuernden „Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge" verständigt. Da hierzu keine konkreten Zahlen hinsichtlich jährlicher Mietvertragsabschlüsse und damit verbundener


Kosten bekannt sind, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Mietverträge wurden im Jahr 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 abgeschlossen?

2.              Wie hoch waren die Einnahmen aus den Mietvertragsgebühren im Jahr 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006?

3.              Wann ist geplant, die Wohn- und Mietvertragsgebühren abzuschaffen?