1468/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.09.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Peter Stauber
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wohnbauforderung
Im Koalitionsübereinkommen wurde ein gemeinsames Bekenntnis zu „leistbarem und qualitativ hochwertigem" Wohnen verankert. U.a. soll dieses Ziel durch die Beibehaltung der Wohnbauforderung werden. Das ist keineswegs selbstverständlich. Hat es doch in der letzten Legislaturperiode genug Stimmen in den Reihen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ/BZÖ gegeben, die sich für eine Abschaffung oder Kürzung der Wohnbauforderung ausgesprochen haben. Wirft man einen Blick auf das letzte Regierungsprogramm der Regierung Schüssel II, sucht man ein ausdrückliches Bekenntnis zur Wohnbauförderung vergeblich.
Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts haben indes zutage gefördert, dass durch Zuwanderung ein zusätzlicher Wohnungsbedarf von 10.000 Wohnungen pro Jahr mittelfristig notwendig wird. Eine von der AK Wien und S Bausparkasse in Auftrag gegebene Studie kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass der zusätzliche Wohnbedarf „nur durch eine Erhöhung der Anzahl der geförderten Neubauwohnungen auf etwa 42.000 Einheiten bewältigt werden" kann. Das bedeute eine Steigerung der geförderten Wohnungsanzahl um rd. 8.000 Wohneinheiten jährlich. Somit würde sich laut den Studienautoren eine Mittelerhöhung für die Wohnbauforderung von rd. 260 Mio. Euro pro Jahr ergeben. Unberücksichtigt ist dabei der erhöhte Mittelbedarf durch die in der Koalitionsübereinkunft vorgesehene Steigerung der thermischen Sanierungsrate.
Aufgrund der prognostizierten steigenden Nachfrage nach leistbarem Wohnraum und der beabsichtigten Steigerung thermischer Sanierungen ist daher davon auszugehen, dass mit den seit 1996 eingefrorenen 1,78 Mrd. Euro Wohnbauförderung des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden kann. Hinzu tritt, dass im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen 1996/1997 die Bedarfszuweisungen an die Länder nach § 21 Finanzausgleichsgesetz (nicht zweckgebundener Mitteleinsatz) eingeführt wurden. Dies hat dazu geführt, dass der Beitrag des Bundes (gemessen an der Entwicklung des Baukostenindex) seit 1996 real um ein Viertel bzw. 500 Mio. Euro verringert bzw. „entwertet" wurde.
Gleichzeitig nimmt die Finanzierungsleistung der Arbeitnehmer an der Wohnbauforderung durch den Wohnbauforderungsbeitrag immer mehr zu. Je einen halben Prozent der Lohnsumme bis zur Höchstbeitragsgrundlage der Krankenversicherung werden von Dienstnehmern und -gebern aufgebracht. Während also der seit 1996 vom Aufkommen des Wohnbauförderungsbeitrages und Steueraufkommen entkoppelte Anteil der zweckgebundenen Bundesmittel für Wohnbauforderung rückläufig ist (2003 lag er real um 10,6 % unter den Beiträgen im Jahr 1996), zahlen die Arbeitnehmer einen stetig wachsenden Anteil in den Wohnbauförderungstopf ein. Obwohl es dadurch zu einem kräftigen Anstieg der Wohnbauförderungsmittel gekommen ist, blieb bis dato eine Erhöhung derselben aus.
Diesen Sachverhalt nehmen die unterzeichneten Abgeordneten zum Anlass für eine an den Bundesminister für Finanzen gerichtete nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch war das Aufkommen durch den Wohnbauforderungsbeitrag (in Mio. Euro) im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006?
2. Wie hoch war der Wohnbauforderungsbeitrag in Prozent der Bundeswohnbauförderung im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006?
3. Wie hoch war die Bedarfszuweisung an die Länder gemäß § 21a FAG 1997 und § 21 FAG 2001/2005 im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 (es wird um Angabe in 1.000 Euro und Auflistung nach Bundesländer gebeten)?
4. Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 (es wird um Auflistung in Mio. Euro und Bundesländer ersucht)?
5. Wie hoch waren die nach Bundesländer aufgelisteten Einnahmen durch Bundesmittel gemäß §§1 und 3 WBF-ZG, Landesmittel (inklusive zweckfremder Verwendung in Form allg. Wohnbeihilfe, Wohnbauforschung, Förderung des Wohnumfeldes, Finanzierungskosten für Landesmittel, Zuführung an allg. Landeshaushalt und Sonstiges), Veranlagungszinsen, Rückflüsse und sonstigen Posten im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006?
6. Wie hoch waren die Ausgaben der Länder über die Wohnbauforderung im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 (es wird um Auflistung in Mio. Euro und Bundesländer gebeten)?
7. Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben der Bundesländer durch Wohnbauforderung, Wohnhaussanierung, Infrastruktur und Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 (es wird um Auflistung in Mio. Euro und Bundesländer gebeten)?
8. Wie hoch waren die Forderungsverkäufe der Länder in den Jahren 1996 bis 2006 (es wird um jährliche Angabe nach Bundesländer gebeten), welche Erlöse wurden daraus je Bundesland erzielt?
9. Auf welche Höhe (in Mio. Euro) beliefen sich die im Jahr 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 nicht mehr der Wohnbauförderung zugeführten Rückflüsse?
10. Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen, die Wohnbauförderung des Bundes anzuheben oder an den Baukostenindex zu koppeln?
11. Wenn ja, wie weit fortgeschritten sind Ihre Überlegungen hierzu, und findet der Vorschlag einer Indexierung bzw. Anhebung der Wohnbauforderung auch Eingang in die Finanzausgleichsverhandlungen?
12. Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Anhebung bzw. Indexierung der seit 1996 eingefrorenen Bundes-Wohnbauförderung?