1469/J XXIII. GP
Eingelangt am
27.09.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend rascheren Ausbaues der S 37 (Klagenfurter Schnellstraße)
Im Mai 2006 wurde die B 317 in das Bundesstraßennetz als Bundesschnellstraße S 37 aufgenommen und der 4-streifige Ausbau der B 317 zur S 37 (Klagenfurter Schnellstraße) der ASFINAG übertragen. Derzeit werden die entsprechenden Planungen bei der ASFINAG für drei Teilabschnitte vorgenommen.
Auf der S 37 ist es in den letzten Jahren immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen gekommen. Erst in der vergangenen Woche verunglückte auf dieser Strecke ein Autofahrer tödlich, weil ein Lkw die Mittellinie überfuhr. Eines der Projektziele des Ausbaues der S 37 für das höherrangige Netz ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch getrennte Richtungsfahrbahnen.
Gemäß dem Projektablaufplan der ASFINAG soll jedoch der Baubeginn im Teilabschnitt 1 (Scheifling - Friesach Nord) erst 2015 erfolgen (Fertigstellung 2020). Die Bauarbeiten für Teilabschnitt 2 (Friesach Nord - Mölbling) sollen 2013 beginnen (Abschluss 2015). Der Baubeginn für Teilabschnitt 3 (Mölbling - Klagenfurt Nord) ist im Bereich Klagenfurt Nord - St.Veit Nord für 2011 geplant (Fertigstellung 2012) sowie im Bereich St.Veit Nord - Mölbling für 2012 vorgesehen (Abschluss 2013).
Sollte der Ausbau der S 37 erst zu diesen Zeitpunkten beginnen, würde dies ein über mehrere Jahre bestehendes hohes Sicherheitsrisiko bedeuten.
Durch die Einhebung der Maut auf der S 37 im Bereich St.Veit Nord bis Klagenfurt Nord seit 1.1. 2007 wird außerdem der Eindruck erweckt, als wäre die Klagenfurter Schnellstraße eine bereits voll ausgebaute und damit allen Sicherheitskriterien entsprechende Bundes- schnellstraße.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie das derzeit bestehende Sicherheitsrisiko auf der S 37?
2. Wäre es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möglich, die Planungen sowie die notwendigen Verfahren für den Ausbau der S 37 zu forcieren und somit wesentlich früher als geplant mit dem Bau zu beginnen? Wenn ja, ab wann wäre ein Baubeginn möglich? Wenn nein, warum nicht?
3. Wäre ein früherer Ausbaubeginn nur auf einem bestimmten Teilabschnitt möglich oder auf allen drei Abschnitten?
4. Würden durch einen früheren Baubeginn zusätzliche Kosten entstehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Sollte ein früherer Ausbaubeginn nicht möglich sein, welche Möglichkeiten gibt es, das hohe Sicherheitsrisiko zu senken?
6. Wären die durch den Verkehrsreferenten des Landes Kärnten veranlassten Sperren der Zu- und Abfahrten zur S 37 im Bereich Taggenbrunn und Maria Saal, die letztendlich der Grund für die Bemautung waren, wieder aufhebbar?
7. Wäre es möglich, die sei 1. 1. 2007 auf der S 37 im Bereich St.Veit Nord bis Klagenfurt Nord bestehende Maut bis zum Abschluss des Ausbaues wieder zurückzunehmen, weil viele Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass eine bereits bemautete Strecke eine sicher ausgebaute Strecke darstellt?