1485/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend Personalagentur

Laut einem Sprecher von Vizekanzler Molterer (Die Presse vom 13.07.2007) hat die Regierung vor, bis 2010 nicht mehr benötigte Beamte, bis zu 3000, von einer Personalagentur verwalten zu lassen. Weiters erwartet man sich dadurch Einsparung von rund 60 Mio. Euro.

Im Ö1 Morgenjournal am 24.08.2007 um 07:00 Uhr stellte die Bundesministerin Bures ihre Vorstellungen bezüglich der Errichtung einer Personalagentur für Beamte im Bundesdienst folgend dar (Zitat): "Im Zeitplan ist es so, dass bis Anfang 2008 die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dieser Agentur stehen sollen und ich glaube, das ist gut für die Beschäftigten und das ist gut für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler. Es spart Geld und es bringt eine höhere Arbeitszufriedenheit, als man wird in irgendein Kammerl abgeschoben, wo man zwar keine sozialen Nöte hat, allerdings glaube ich, ist niemand damit glücklich, wenn er den ganzen Tag wo beschäftigt ist und keine Arbeit und keine Tätigkeit vorfindet."

Schon 2004 wurden Bundesheerangehörige der Justizwache zugewiesen. Dieses Projekt scheiterte aus verschiedenen Gründen. Einer davon war, dass die Soldaten keinen Kontakt mit den Häftlingen haben durften. Der Versuch 200 ÖBB-Beamte für die Justizwache zu bekommen, scheiterte ebenfalls.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.                 Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beamtenstand    übernommen    (aufgegliedert    nach    Ressorts    und    deren nachgeordneten Dienststellen)?

2.                 Welche  Gesellschaftsform  wird  die  Personalagentur bekommen,  wenn  sie ausgegliedert wird?

3.                 Wenn   nicht,  welchen   rechtlichen  Status  wird   sie  innerhalb  des  Bundes bekommen?

4.                 Wird sie ein selbständiges Ressort?


5.                 Wenn sie  kein  selbständiges  Ressort wird,  in welchem  Ressort wird  sie eingliedert sein?

6.                 Wie wird die Führungsebene dieser Personalagentur bestellt?

7.                 Wer bestellt die Führungsebene?

8.                 Wie viel wird die Er- und Einrichtung einer solchen Agentur kosten (gegliedert in Personal- und Sachaufwand)?

9.                 Wie viel Personal wird diese Agentur beschäftigen?

10.         Wird das Personal dem Öffentlichen Dienst angehören?

11.         Wenn nicht, in welchem arbeitsrechtliches Anstellungsverhältnis steht dann das Personal?

12.         Werden die benötigen Planstellen für die 3000 Beamten ebenfalls von der Agentur an die Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen vergeben?

13.         Wenn   nicht,  werden  die   Beamten  einem   Ministerium  dienstzugeteilt  und bekommen diese dort temporäre Planstelle?

14.         Falls diese Beamten nicht auf eine Planstelle gesetzt werden, bekommen sie für die Tätigkeit wie jeder andere Beamte, der die gleiche Arbeit verrichten muss und auf einer Planstelle sitzt, auch eine Funktionszulage?

15.         Falls sie keine Funktionszulage bekommen, werden sie anderwärtig entschädigt?

16.         Falls  diese  Beamten  nicht  anderwärtig  entschädigt werden,  wo  liegt der unterschied zu den sogenannten 900-Posten" wie sie es derzeit z.B. im BMLV gibt?

17.         Falls bei den Einsparungen der Entfall von Funktionszulagen einberechnet ist, wie viel macht das von den propagierten 60 Mio. Euro aus?

18.         Was passiert mit den Beamten, die nicht vermittelt werden können?

19.         Welche Stelle wird für die Besoldung zuständig sein?

20.         Welche   Dienstelle,   Agentur   oder   das  jeweilige   Ressorts   oder  jeweilige nachgeordnete Dienststelle zu dem der Beamte zugeteilt wurde, wird für das Disziplinarrecht zuständig sein?

21.         Sind auch Vertragsbediensteten des Bundes von dieser Agentur umfasst?

22.         Wenn nicht, warum nicht?

23.         Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?


24.         Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete sind davon betroffen?

25.         Werden Sie ihren Ministerkolleginnen und -kollegen empfählen die derzeitig befristeten Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?

26.         Falls ja, wie viele sind davon betroffen?

27.         Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht  mehr  verlängert   (aufgegliedert  nach   Ressorts   und   nachgeordneten Dienststellen)?

28.         Wie    viele    befristete    Vertragsbedienstete    wurden    in    der    laufenden Legislaturperiode  nicht  mehr verlängert  (aufgegliedert  nach   Ressorts  und nachgeordneten Dienststellen)?

29.         Wird   es   weiterhin   denselben   hohen   Personalaufwand   in   den   einzelnen Personalabteilungen der verschieden Ressorts geben?

30.         Wird es in den Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen weiterhin Abteilungen oder Referate für Personalentwicklung geben oder wird diese Aufgabe auch der Personalagentur zufallen?

31.         Wie viele Lehrlinge wird der Bund noch aufnehmen?

32.         Wie viele Lehrlinge werden derzeit ausgebildet?

33.         Wie viele werden voraussichtlich übernommen?

34.         Was passiert mit den Lehrlingen, die nicht übernommen werden?

35.         Werden die Lehrlinge ebenfalls in die Agentur eingegliedert werden?

36.         Ist die Arbeitsaufteilung auf die Beamten und Vertragsbediensteten in den Ministerien und anderen Einrichtungen des Bundes wirklich so schlecht, dass, wie Sie es in ihrem Interview im Ö1 Morgenjournal am 24.08.2007 erklärten, die Bundesbediensteten (Zitat) keine Tätigkeit und Arbeit vorfinden"?

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37.  Wenn nein, hat der Öffentliche Dienst des Bundes wirklich nur mehr so wenig

Aufgaben, dass Personal (Zitat aus dem Ö1 Morgenjournal am 24.08.2007) in irgendein Kammerl abgeschoben" werden muss?

38.  Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Ministerien die Personalhoheit teilweise oder ganz verlieren?