150/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2006
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Anfrage
der
Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Förderungen des Innenministeriums im Asyl- und Fremdenwesen.
Im Förderungsbericht
2005 der Bundesregierung gemäß § 54 BHG werden
im
Unterpunkt
Direkte Förderungen, BMI 1/115 Asyl- und Fremdenwesen folgende
Förderungssummen
ausgewiesen: 2005: € 4,7
Mio 2006: € 7,3 Mio (+55%).
Verwendungszweck laut Bericht (Auszüge):
„Subventionen an verschiedene private und
kirchliche Organisationen in
Angelegenheiten
der Flüchtlingsbetreuung und -beratung.
Subventionen für Projekte
im Rahmen der Europäischen Flüchtlingsfonds
für Flüchtlinge, Asylwerber
etc. in den
Maßnahmenbereichen Aufnahmebedingungen,
Integration und Rückkehr.
Subvention im Bereich der Betreuung und Beratung von Asylwerbern und
Asylberechtigten. Subventionen an NGO's für die Durchführung der
sozialen und
humanitären Betreuung von Schubhäftlingen."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1)
Aus welchen Gründen genau wurden die Fördermittel des
Innenministeriums
im
Asyl- und Fremdenwesen von € 4,7 Millionen im Jahr 2005 auf € 7,3
Millionen
im Jahr 2006 (+55%) ausgeweitet?
2)
Nach welchen Kriterien
wurde einem Verein die Förderungswürdigkeit
zuerkannt?
3) Wie lautet der Vereinszweck jedes Einzelnen der geförderten Vereine?