150/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Förderungen des Innenministeriums im Asyl- und Fremdenwesen.

Im Förderungsbericht 2005 der Bundesregierung gemäß § 54 BHG werden im
Unterpunkt Direkte Förderungen, BMI  1/115 Asyl- und Fremdenwesen folgende
Förderungssummen ausgewiesen:        2005: 4,7 Mio       2006: 7,3 Mio (+55%).
Verwendungszweck laut Bericht (Ausz
üge):

Subventionen an verschiedene private und kirchliche Organisationen in
Angelegenheiten der Flüchtlingsbetreuung und -beratung. Subventionen für Projekte
im Rahmen der Europ
äischen Flüchtlingsfonds für Flüchtlinge, Asylwerber etc. in den
Maßnahmenbereichen Aufnahmebedingungen, Integration und Rückkehr.
Subvention im Bereich der Betreuung und Beratung von Asylwerbern und
Asylberechtigten. Subventionen an NGO's für die Durchführung der sozialen und
humanitären Betreuung von Schubhäftlingen."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1)           Aus welchen Gründen genau wurden die Fördermittel des Innenministeriums
im Asyl- und Fremdenwesen von 4,7 Millionen im Jahr 2005 auf 7,3
Millionen im Jahr 2006 (+55%) ausgeweitet?

2)           Nach   welchen   Kriterien   wurde   einem   Verein   die   Förderungswürdigkeit
zuerkannt?

3)           Wie lautet der Vereinszweck jedes Einzelnen der geförderten Vereine?