153/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Tierische Lebensmittel und lebende Tiere - Arzneimittelrückstände in

Österreich"

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) wie auch die AGES haben in den
letzten Jahren die Öffentlichkeit kaum über Rückstände von Tierarzneimitteln und über
hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen in Lebensmittel informiert. Anders die
Öffentlichkeitsarbeit in anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland:
„Fleisch, Milch, Eier und Honig enthalten nur in geringem Umfang Rückstände von
Tierarzneimitteln und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen. Zu diesem Ergebnis
kommt das deutsche Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in
seinem Jahresbericht 2005 zum Nationalen Rückstandkontrollplan. Hierzu wertete das BVL
Untersuchungsergebnisse aus, die im Rahmen dieses EU-weit durchgeführten Programmes zur
Untersuchung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen von den Bundesländern jährlich
erhoben werden. 2005 wurden in Deutschland über 400.000 Untersuchungen an knapp 50.000
Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt, 16% mehr als im Jahr 2004. Zudem wurden
über 250.000 Tiere mittels Schnelltests auf Tierarzneimittelstoffe untersucht. Insgesamt wurde
auf 706 Stoffe geprüft. Lediglich jede 500. Probe tierischer Herkunft wies Rückstandsgehalte
oberhalb der festgelegten Höchstmengen auf.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt bei seiner gesundheitlichen Bewertung der
Daten zu dem Schluss, dass bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr der Lebensmittel mit
positiven Rückstandsbefunden kein unmittelbares Risiko für den Verbraucher besteht. Bei den
gemessenen Rückständen von Tierarzneimittelstoffen besteht nach des BfR jedoch das Risiko, dass
Resistenzen entstehen und es zu Sensibilisierungen kommen kann, bei niedrigen Konzentrationen
und vor allem bei wiederholter Aufnahme"
(Quelle Pressemeldung BVL 18.08.2006).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende


Anfrage:

1.   Wie viele und welche tierische Erzeugnisse (Lebensmittel tierischer Herkunft) wurden auf
Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen in den Jahren 2004,

2005 und 2006 untersucht (Aufschlüsselung der Erzeugnisse jeweils auf Jahre)?

2.   Auf welche Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen wurden
tierische Erzeugnisse (Lebensmittel tierischer Herkunft) jeweils in den Jahren 2004,
2005 und

2006 untersucht (Aufschlüsselung auf Jahre und Substanzen)?

3.            In wie vielen Fällen und bei welchen Erzeugnissen wurden in diesen Jahren Rückstände von
Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen nachgewiesen?
Welche wurden nachgewiesen (Aufschlüsselung auf Jahre und Erzeugnisse)?

4.            Wie viele Proben wiesen in diesen Jahren einen Rückstand oberhalb der festgelegten
Höchstmenge auf?

Welche Erzeugnisse betraf dies (Aufschlüsselung der Substanzen auf Jahre und Erzeugnisse)?
In wie vielen Fällen und bei welchen Erzeugnissen wurden nicht zugelassene Substanzen
nachgewiesen?

5.            Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen jeweils ergriffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

6.            Wie viele lebende Tiere wurden auf Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell
wirksame Substanzen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 untersucht?

Welche Tiergattungen wurden untersucht (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

7.            Auf welche Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen wurden
lebende Tiere jeweils in den Jahren 2004,
2005 und 2006 untersucht (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

8.            In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren bei lebenden Tieren Rückstände von
Tierarzneimittel und hormonell oder antibakteriell wirksame Substanzen nachgewiesen?
Welche wurden nachgewiesen (Aufschlüsselung auf Jahre)?


9.   In wie vielen Fällen wiesen in diesen Jahren lebende Tiere einen Rückstand oberhalb der
festgelegten Höchstmenge auf (Aufschlüsselung der Substanzen auf Jahre)?

In wie vielen Fällen und bei welchen Tiergattungen wurden nicht zugelassene Substanzen
nachgewiesen?

10.      Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen jeweils ergriffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

11.      Welche Auffassung nimmt das Ressort zum Verzehr von Lebensmitteln ein, die mit
Rückständen von Tierarzneimitteln und hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen
belastet sind?

Teilen Sie die Auffassung des BfR?