1533/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Waffenexporte in den Irak

Am 6. August 2007 veröffentlichten unter anderen die Washington Post sowie BBC-News Details eines aktuellen Berichts des US Government Accountability Office (GAO), aus denen hervorgeht, dass rund 30% der an die irakischen Sicherheitskräfte verteilten Waffen verschwunden sind. Das entspricht einer Stückzahl von 190 000.

Das US-amerikanische Nachrichtenmagazin Newsweek berichtete in der Ausgabe von 20.-27. August 2007, dass einige Glock-Pistolen in der Türkei aufgetaucht seien und ihre Herkunft von der österreichischen Regierung aufgrund der Seriennummern zurückverfolgt worden sei. Sie stammen demnach aus Lieferungen aus Österreich an die „US Mission Iraq, address: Republican Presidential Compound, Ministry of the Interior, Baghdad, Iraq". Dem Bericht des Special Inspector General for Iraq Reconstruction zufolge, so berichtet Newsweek, sind insgesamt 13 180 Glock-Pistolen verschwunden.

Die Ausfuhr derartiger Waffen richtet sich nach dem Außenhandelsgesetz 2005, das in § 4 Abs. 2 Z 4 die Festlegung einer Bewilligungspflicht durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorsieht. Eine entsprechende Bewilligung kann gemäß § 5 Abs. 1 Z 8 leg. cit. nur dann erteilt werden, wenn „kein Grund zur Annahme besteht, dass die Güter im Bestimmungsland zu einem anderen als dem angegebenen Zweck umgelenkt oder aus dem Bestimmungsland zu einem der in Z 2 bis 7 genannten Zwecke wiederausgeführt würden".

Unter Zugrundelegung des Berichts des US Government Accountability Office (GAO) sowie der genannten Berichte steht außer Zweifel, dass die gegenständlichen Waffen aus dem Bestimmungsland entgegen der bewilligten Verwendung wiederausgeführt bzw. zu einem anderen als dem angegebenen Zweck umgelenkt wurden.

Die Tageszeitung „Österreich" berichtete am 7. August 2007, dass Sie als zuständiger Bundesminister Anfang 2007 erneut eine Lieferung von 30 000 Pistolen der Firma Glock an das irakische Innenministerium genehmigt haben sollen. Aufgrund der geltenden Rechtslage und der begründeten Annahme, dass die gegenständlichen Waffen bestimmungswidrig umgelenkt bzw. wiederausgeführt werden, ist eine derartige Bewilligung rechtswidrig.

Aus diesem Grunde stellen die unterfertigten Abgeordneten die folgende

Anfrage

1.              Wann und in welchem Umfang haben Sie Waffenlieferungen an die US-Mission im Irak bzw. an das irakische Innenministerium genehmigt? (Bitte um tabellarische Auflistung)

2.              Ist es richtig, dass die österreichische Regierung einige in der Türkei aufgefundene Pistolen der Marke Glock einer von Ihnen genehmigten Lieferung an die US Mission Irak zuordnen konnte?

3.              Welche Informationen werden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen nach dem Außenhandelsgesetz 2005 eingeholt?

4.      Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher Einschätzung wurden die bisher erfolgten   Waffenlieferungen   an   die   US-Mission   im   Irak   bzw.   das   irakische Innenministerium jeweils bewilligt?

5.              Sind Ihnen die genannten Berichte bekannt?

6.              Ist   das   Bundesministerium   für   Wirtschaft   und   Arbeit   momentan   mit   einem Bewilligungsverfahren hinsichtlich einer Waffenlieferung in den Irak befasst?

7.              Halten Sie aufgrund Ihrer Einschätzung der Situation in der gegenständlichen Region eine   Bewilligungserteilung   nach   dem   Außenhandelsgesetz   2005   für   derartige Waffenlieferungen künftig für möglich?