1534/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.09.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer
und GenossInnen
an das Bundesministerium für Familie, Gesundheit und Generationen
betreffend Freifahrt für SchülerInnen im Rahmen der „Nachmittagsbetreuung“
Flächendeckend wird in Österreich daran gearbeitet, die Ergänzung der Bildungseinrichtung Schule durch Nachmittagsbetreuung in allen Bundesländern zu organisieren und zu sichern. Auch heuer im Schuljahr 2007/2008 werden in sämtlichen Gemeinden Österreichweit Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten nach Unterrichtsschluss angeboten.
Sind vor allem im ländlichen Raum z. B. mehrere Volksschulen in einer Gemeinde, wird aufgrund einer ausgewogenen Auslastung an einer Volksschule eine Lern- und Freizeitbetreuung von SchülerInnen angeboten. Der Weg von der Stammschule in die Betreuungseinrichtung, sowie danach der Weg von dort nach Hause werden für die SchülerInnen finanziell nicht von Österreich getragen.
Laut einem Schreiben, welches im August aus Ihrem Ministerium für Familie, Gesundheit und Generationen an Landeshauptfrau Mag.a Gabi Burgstaller erging, können aus dem FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) keine finanziellen Mittel dafür aufgewendet werden. Begründet ist diese Aussage mit der aus 1967 stammenden Definition, in der der vom FLAF finanziell abgedeckte Schulweg auf „den Weg zwischen der Wohnung im Inland und der Schule „Schulweg" beschränkt ist.
Familienbeihilfe und steuerliche Ermäßigungen der einzelnen Eltern von SchülerInnen seien Ihres Schreibens nach zur privaten Deckung der Kosten des SchülerInnentransfers heranzuziehen. Aufgrund des aktuellen Umstandes werden in den einzelnen Gemeinden die fehlenden Transferleistungen praktisch und finanziell zumindest teilweise schon abgedeckt. Dabei kann es jedoch passieren, dass für SchülerInnen zwar der Transfer zur bildungsbetreuenden Einrichtung (Schule, Tagesmutter, Nachmittagsbetreuung, etc.) stattfindet, aufgrund der zu geringen Auslastung ein zur Verfügung gestelltes Sammeltaxi die Heimfahrt jedoch nicht mehr anbietet, da „es sich nicht auszahle" einen Schüler oder eine Schülerin zu fahren.
PISA vor einigen Jahren und OECD in diesem Jahr sollten zu denken geben und Bildungseinrichtung Schule und die Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung zugunsten des Bildungsstands des Landes bundesweit als forderungswürdig erkennen lassen. Wenn, wie sie in Ihrem Schreiben erwähnen, eine Bestimmung aus dem Jahre 67 des vorigen Jahrhunderts die Möglichkeit der Verbindung von Betreuung und Bildung nicht vorsieht, sollte doch dringend eine Änderung dieses Passus angestrebt werden, um künftig den Transfer zwischen Bildungsstätten im ländlichen und städtischen Bereich als Grundrecht für alle Kinder ansehen zu lassen.
In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an das Bundesministerium für Familie, Gesundheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung des Transfers von PflichtschülerInnen im Alter von 6-15 Jahren?
2.
Welche Überlegungen gibt es aus Ihrem Ressorts, dieses Problem
bundesweit regelbar
zu machen?
3.
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die aus dem FLAF für die
SchülerInnenfreifahrt
des Schuljahres
2004/05, 2005/06, 2006/07, 2007/08 zur Verfügung gestellt wurden
bzw. werden?
4.
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die zusätzlich für den
FLAF entstehen würden,
wenn SchülerInnen mehrere Wegstrecken mit dem öffentlichen Verkehr
zurücklegen
würden?
5.
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass berufstätige Eltern Ihre
Kinder in der Arbeitszeit
von der schulischen
oder aus regionsbedingten privaten Hausaufgaben- und
Freizeitbetreuungsstätten wie z. B. Tagesmutter abholen und nach Hause
bringen
müssen, da kein Transfer die Heimfahrt gesichert ist?
6.
Wie hoch sind die finanziellen Mittel aus dem FLAF, die für
anfallende Heimfahrten
zu Unterrichtsschluss
am Ende der Nachmittagsbetreuung im Zuge des
Gelegenheitsverkehrs zur Verfügung gestellt werden?
7.
Sichern Ihrer
Meinung nach die Richtlinien für den Gelegenheitsverkehr die
Heimfahrt aller SchülerInnen, die
darauf angewiesen sind? Wenn ja, wie? Wenn nein,
warum nicht?
8.
Wie hoch ist Ihres Wissens nach der Selbstbehalt, der im Zuge der
Inanspruchnahme
des
Gelegenheitsverkehrs von Eltern aufgebracht werden muss?
9.
Wie stehen Sie zu Ihrer Aussage, dass neue Formen wie es die
Nachmittagsbetreuung
im ländlichen
Raum sicher darstellt, vom Bund nicht unterstützt werden, obwohl
bekannt ist, dass Neuerungen im österreichischen Schulsystem
unumgänglich sind,
wie die PISA- und OECD-Studie zeigten?