1543/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.09.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Beihilfe zum unrechtmäßigen Aufenthalt

 

Die vielfältigen Diskriminierungen binationaler Ehepaare im Hinblick auf das Fremdenrechtspaket sind bekannt. Überzogene Meldepflichten der Standesämter, keine Möglichkeit der Inlandsantragstellung auf Fortsetzung des Familienlebens, bis hin zu Schubhaft und Abschiebung des ausländischen Ehepartners. Das Fremdenrechtspaket geht  noch weiter. Unter Umständen werden über enge österreichische Angehörige ausländischer EhepartnerInnen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zum unrechtmäßigen Aufenthalt verhängt. Kürzlich wurde die Ehegattin eines Betroffenen gemäß § 115 Fremdenpolizeigesetz (FPG) zu einer gerichtlichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie die Anwesenheit ihres (abzuschiebenden) Ehegatten in der ehelichen Wohnung der Polizei gegenüber verneinte. Diese Bestimmung stand von Beginn an unter berechtigter Kritik von NGOs. Rechtsanwaltskammer, und MenschenrechtsexpertInnen. Die Grünen haben im Innenausschuss der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode erfolglos die ersatzlose Streichung  der Bestimmung beantragt. 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Strafanzeigen wegen § 115 FPG gab es seit 1.1.2006?

 

2. Wie viele Verurteilungen zu jeweils welchen Strafe wurden ausgesprochen?

 

3. Finden Sie es grundsätzlich gerechtfertigt, nahe Angehörige der Gefahr einer strafgerichtlichen Verurteilung gemäß § 115 FPG wegen Beihilfe zum unrechtmäßigen Aufenthalt auszusetzen?

 

4. Warum sieht § 115 FPG kein Angehörigenprivileg bei Begünstigung eines Angehörigen, wie die vergleichbare Bestimmung des § 299 Absatz 3 StGB, vor?

 

5. Liegt der Unrechtsgehalt dieser Tat höher als bei § 299 Absatz 3 StGB?

 

6. Wenn ja, warum?

 

7. Werden sie entsprechende Initiativen setzen, die Bestimmung des § 115 FPG abzuändern?

 

8. Wenn nein, würden Sie dann in  einer wie in der Einleitung geschilderten Sachverhaltskonstellation einen Auftrag an den Generalprokurator für die Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes wegen unrichtiger Anwendung des Gesetzes erteilen?