1544/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.09.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Rossmann, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Auswirkungen der MitarbeiterInnenbeteiligung auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern
In § 3 (1) Z 15 lit b EstG wird die geltende steuerliche Behandlung von MitarbeiterInnenbeteiligungen geregelt: „Von der Einkommensteuer sind befreit: [...] der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers [...] bis zu einem Betrag von 1.460 Euro jährlich [...].“ Darüber hinaus kommt dieser Freibetrag auch in der Sozialversicherung zur Anwendung. Dies bedeutet, dass begünstigte Mitarbeiterbeteiligungen auch nicht dem Dienstgeberbeitrag, der Kommunalsteuer und der Sozialversicherung unterliegen.
Beim Forum Alpbach hat Herr BM Wilhelm Molterer angekündigt, die MitarbeiterInnenbeteiligungen an den Unternehmen bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. MitarbeiterInnenbeteiligungen sind vor allem in großen Industriebetrieben mit einer überwiegend männlichen Belegschaft beliebt. In einigen Unternehmen ist nicht die gesamte Belegschaft am Unternehmen beteiligt, sondern vorwiegend leitende Angestellte, die in der Mehrzahl männlich sind.
Es besteht daher die Gefahr, dass sich MitarbeiterInnenbeteiligungen negativ auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern auswirken könnten. Bevor es durch zusätzliche steuerliche Begünstigungen zu einer Ausweitung der MitarbeiterInnenbeteiligung kommt, sollte diese Form des Zusatzeinkommens, für einen Teil der unselbständig Beschäftigten, auf ihre Auswirkung auf die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern analysiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
hoch war die Summe der nach §3 (1) Z15 lit b EstG seit 1995 jährlich
geltend gemachten MitarbeiterInnenbeteiligungen? Bitte Auflistung nach
Geltendmachung durch Männern und Frauen.
2. Wie
viele Personen haben seit 1995 jährlich Reduktionen nach §3 (1) Z15
lit b EstG geltend gemacht? Bitte Auflistung nach Männern und Frauen.
3. Wie hoch war die Summe der nach §3 (1) Z15 lit b EstG seit 1995 jährlich geltend gemachten MitarbeiterInnenbeteiligungen? Bitte Auflistung nach Jahreseinkommen auf Basis folgender Gruppierung der Steuerbemessungsgrundlage:
· bis EUR 10.000
· EUR 10.001 bis EUR 15.000
· EUR 15.001 bis EUR 25.000
· EUR 25.001 bis EUR 35.000
· EUR 35.001 bis EUR 51.000
· EUR 51.001 bis EUR 70.000
· EUR 70.001 bis EUR 100.000
· EUR 100.001 bis EUR 150.000
· EUR 150.001 bis EUR 200.000
· EUR 200.001 und mehr
4. Wie
hoch waren die gesamten jährlichen Steuerausfälle aufgrund des
§3 (1) Z15 lit b EstG seit 1995? Bitte Auflistung nach Geltendmachung
durch Männern und Frauen, sowie nach den in Frage 3 angeführten
Einkommensklassen
5. Welchen Einfluss hat die steuerliche Begünstigung der MitarbeiterInnenbeteiligung derzeit auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich?
6. Wie
viele Unternehmen haben, seit 1995, geordnet nach Jahren,
MitarbeiterInnenbeteiligungen nach §3 (1) Z15 lit b EstG angeboten?
7. In
welchem Verhältnis können diese Unternehmen nach Branchen geordnet
werden? Anführung bitte ebenfalls seit 1995, geordnet nach Jahren.
8. Wie
hoch war die Anzahl der MitarbeiterInnen dieser Unternehmen? Bitte geben Sie
die Gesamtzahl der Beschäftigten getrennt nach Frauen und Männern an.
9. Welche
Rechtsform besaßen diese Unternehmen?
10. Welche Formen der MitarbeiterInnenbeteiligung wurde gewählt (Ausgabe von Aktien, Beteiligung an einer Stillen Gesellschaft, Beteiligungsstiftungen o.ä.)?
11. Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, um etwaige negative Auswirkungen auf die
Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern zu verhindern?
12. Welche Modelle
werden seitens des BMF favorisiert, um die vom Bundesminister für
Finanzen, Mag. Wilhelm Molterer, angekündigte Verdopplung der
MitarbeiterInnenbeteiligung zu erreichen?
13. Welche
finanziellen Auswirkungen werden durch diese Verdoppelung erwartet?
14. Wie sollen diese finanziellen Auswirkungen bedeckt werden? Ist insbesondere geplant, etwaige Einnahmenausfälle aus (i) einer verstärkten steuerlichen Förderung der MitarbeiterInnenbeteiligung durch höhere Steuern und Abgaben, (ii) durch höhere Kreditaufnahme oder (iii) gar durch Ausgabenkürzungen zu finanzieren?