1545/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.09.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend finanzielle Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

 

 

Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen Zuwendungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige gewährt werden. Dies ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt. Seit 1.1.2007 sind das Hausbetreuungsgesetz und die Änderungen im Bundespflegegeldgesetz sowie eine Richtlinie zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Kraft.

Um diesen Förderung auch zu erhalten, muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des § 1 des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, sowie ein Pflegegeldbezug zumindest in der Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetzes gewährt werden.

Das Betreuungsverhältnis kann in folgender Form bestehen:

·         Begründung eines Dienstverhältnis mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

·         Abschluss eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter oder

·         selbständige Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

 

Wer also diese Voraussetzungen erfüllt ist berechtigt, einen Antrag auf Zuwendungen zu stellen und kann (da kein Rechtsanspruch besteht) Zuwendungen erhalten.

 

Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes sind beim Bundessozialamt einzubringen. Auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne des § 22 des Bundespflegegeldgesetzes oder bei den Ländern als Sozialhilfeträger können Ansuchen eingebracht werden.

 

Die Kritik der Grünen und der Österreichischen Selbstbestimmt Leben Bewegung (SLIÖ), dass diese Förderungen nicht in Anspruch genommen werden können, da

·         die Höhe der Förderungen viel zu gering ist und nicht den tatsächlichen individuellen Aufwand abdeckt

·         die vorgeschriebene Vermögensverwertung dazu führt, dass die pflegebedürftigen Menschen zuerst in die Armut getrieben werden, ehe sie überhaupt eine Förderung bekommen und

·         auch das Pflegegeld in seinen derzeitigen Höhen ebenfalls nicht ausreicht, um den Personen, die diese persönliche Assistenz, Hilfe, Pflege und/oder Betreuung in Anspruch nehmen und auch legal bezahlen möchten, es sich nicht leisten können

 

bestätigt sich bereits nach 10 Wochen!!

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele PflegegeldbezieherInnen haben in der Zeit vom 1.7.2007 bis 31.8 2007 einen Antrag auf Unterstützung dieser 24-Stunden Betreuung

aufgrund

1.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

1.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

1.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

gestellt?

 

 

2. Wie vielen dieser PflegegeldbezieherInnen wurde in der Zeit vom 1.7.2007 bis 31.8 2007 eine Zuwendung

aufgrund

2.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

2.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

2.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

zuerkannt?

 

3. Wie hoch ist die tatsächlich gewährte Zuwendung dieser PflegegeldbezieherInnen, denen aufgrund

3.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

3.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

3.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person und Monat?

 

4. Wie hoch ist die tatsächlich ausbezahlte Zuwendung dieser Pflegegeldbezieher-

PflegegeldbezieherInnen, denen aufgrund

4.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

4.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

4.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person und Monat?

 

5. Wie viele PflegegeldbezieherInnen werden insgesamt (aufgrund der Schätzungen Ihres Ministeriums) in den Monaten Oktober bis Dezember noch einen Antrag auf Zuwendungen aufgrund

5.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

5.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

5.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

stellen?

 

 

6. Wie hoch werden die Ausgaben für diese Zuwendungen (aufgrund der Schätzungen Ihres Ministeriums) in den Monaten Oktober bis Dezember sein, die aufgrund

6.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

6.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

6.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

dieser genehmigten Anträge ausbezahlt werden?

 

7. Wie hoch werden (aufgrund der Schätzung Ihres Ministeriums ) die Gesamtkosten der tatsächlich ausbezahlten Zuwendungen für das Jahr 2007 sein?

 

8. Wurden, das Budget von 84 Millionen Euro, welches für das Jahr 2007 für die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung veranschlagt und bereitgestellt wurde,

bereits für andere Zwecke reduziert?

Wenn ja: 9.1. In welcher Höhe wurde dieses Budget reduziert?

8.2. Für welche andere Verwendung wurde dieses Budget reduziert?

 

9. Wohin fließen die Mittel dieses Budgets, die am Ende des Jahres 2007 nicht als Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung ausgegeben wurden?

 

10. Wie hoch ist der bereits entstandene finanzielle Aufwand, der bereits für Informationen, Broschüren, Personalkosten, Pflegetelefon, Inseraten, Kampagnen

etc. etc. ausgegeben wurde?

(Aufstellung der Kosten, aufgeschlüsselt für den jeweiligen Aufwand, wie z.B.: Personalkosten, Kosten der Infrastruktur, Broschüren, Inserate etc. etc.)

 

11. In welcher Höhe werden für das Jahr 2007 noch Sach- und Personalkosten für (wie unter Punkt 11 als Beispiele angeführt) anfallen?

 

12. Die 84 Millionen Euro, welche für das Jahr 2007 als prognostizierten Aufwand für die 24-Stunden Betreuung errechnet basieren auf Schätzungen Ihres

Ministeriums.

Auf Basis wie vieler Anträgen (Schätzungen ihres Ministeriums) wurden für das Jahr 2007 der Gesamtaufwand von 84 Millionen errechnet?

 

13. Von wie viele Anträgen wurde in welcher Höhe an kalkulierten Zuwendungen, die

aufgrund

13.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2007)

13.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2007)

13.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2007) ausgegangen?

 

14. Von wie vielen Anträgen von PflegegeldbezieherInnen, für das Jahr 2008, die aufgrund

14.1. eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen

(Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2008)

14.2. des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter

(Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2008)

14.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

Auflistung nach Anzahl der kalkulierten Anträge – aufgegliedert nach BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Landes- , Bundespflegegeldgesetz, Höhe der Pflegegeldeinstufung, Höhe der der Gesamtsumme der kalkulierten Kosten für die Zuwendungen für 2008) wird ausgegangen?

 

15. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für die Zuwendung für das Jahr 2008 prognostiziert werden?

(Aufschlüsselung nach Bund und und dem jeweiligen Bundesland)

 

16. Wie hoch ist der Prozentsatz von PflegegeldbezieherInnen in den Pflegegeldstufen 3 bis 7, die nicht in stationären Einrichtungen leben und laut Ihrer Prognosen eine Zuwendung im Jahr 2008 erhalten?

 

17. Bei wie vielen PflegegeldbezieherInnen, denen in der Zeit vom 1.7. bis 31.8.2007 Zuwendungen gewährt wurden, ist mit welcher Begründung die Auszahlung der Zuwendung bereits wieder eingestellt worden?