1546/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Kandidatur Österreichs für den UN-Sicherheitsrat
Am 9. August 2005 wurden laut einer Pressemitteilung des Außenministeriums (damals noch BMaA) die Mitglieder der Bundesregierung über die Bewerbung Österreichs um einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Periode 2009-2010 informiert. Die Wahl soll im Oktober 2008 stattfinden, Österreich müsste dann von mind. zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten (also 128 von 192) gewählt werden. Neben Österreich bewerben sich die Türkei und Island um den Sitz für die Gruppe „Westeuropäische und andere Länder“.
Österreich war bereits 1973-1974 und 1991-1992 im Sicherheitsrat vertreten. Abg. Herbert Scheibner und Bundesminister a.D. Peter Jankowitsch wurden als Sonderemissäre für die Bewerbung der österreichischen Kandidatur genannt.
Sie werden in o.a. Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Aktiv im Rahmen der Internationalen Staatengemeinschaft mitzuwirken und österreichische Expertise einzubringen ist für uns ein wichtiges Anliegen. Die Mitgliedschaft im UN Sicherheitsrat, dem obersten politischen Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen, ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“
In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ wurde Staatssekretär Hans Winkler am 6. 3. 2007 zitiert: „Gerade weil wir als kleiner Staat ein Interesse am Funktionieren des multilateralen Systems haben, sollen wir auch im wichtigsten Gremium des kollektiven Sicherheitssystems vertreten sein." Die Einbindung in multilaterale Strukturen sei laut Winkler die beste Sicherheitsgarantie für Länder wie Österreich, die in keinem militärischen Paktsystem eingebunden seien. "Daher ist es sinnvoll, dass wir auch im Sicherheitsrat so ungefähr alle 20 Jahre vertreten sein wollen. Da muss man sich dann deklarieren, Position ergreifen und Verantwortung übernehmen."
Im Budget-Unterausschuss am 16. 4. merkten Sie an, dass der inhaltliche Schwerpunkt Österreichs im Sicherheitsrat „Rule of Law“ wäre.
In der Tageszeitung „Der Standard“ vom 24. September 2007 war nun zu lesen, dass „mehrere hunderttausend Euro“ für Stipendien vorgesehen seien, die „im Zusammenhang mit der Sicherheitsratssitz-Kandidatur“ stehen sollen und „gänzlich im Entwicklungsbudget verbucht werden“. Konkret gehe es um Tourismusausbildungen und Seminare an der Wiener Diplomatischen Akademie für angehende Diplomaten aus dem Ausland“. Weiters berichtet der Standard, dass einem Staat im Südpazifik Schulbusse als Gegenleistung für die Stimme des Staates bei der nächstjährigen UNO-Generalversammlung zugesagt worden seien. Das Außenministerium weise, so der Standard, „Spekulationen über Extra-Ausgaben für die UNO-Bewerbung zurück.“ Staatssekretär Winkler wird in diesem Artikel zitiert, dass das Ministerium „mit gar keinen“ zusätzlichen Kosten rechne, abgesehen von etwas erhöhten Reisekosten, „die aber durch das Dienstreisebudget abgedeckt seien.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
0 1. Welche Maßnahmen werden und wurden gesetzt, um möglichst viele UN-Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, Österreich als nicht-ständiges Mitglied zu wählen?
2. Können Sie ausschließen, dass im Zuge der Bewerbung Österreichs für den Sicherheitsrat EZA-Mittel für „Wahlzuckerl“ wie etwa Schulbusse oder Ausbildungsmaßnahmen, wie in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 24.9.07 berichtet, missbraucht werden? Können Sie weiters ausschließen, dass Entwicklungsländern EZA-finanzierte Projekte versprochen werden, die nicht den im „Dreijahresprogramm“ festgeschriebenen Schwerpunkten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit entsprechen?
3. Wenn Sie nicht ausschließen können, dass EZA-Mittel für die Werbung Österreichs für den Sitz im Sicherheitsrat verwendet werden: Warum wurde dann kein eigener Budgetrahmen für die Bewerbung im Budget des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten eingerichtet?
4. Sind Herbert Scheibner und Peter Jankowitsch weiterhin Sonderemissäre der Bundesregierung? Werden sie einen Bericht über ihre Aktivitäten erstellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird dieser Bericht dem Nationalrat zugeleitet? Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Konzepte gibt es, den österreichischen Schwerpunkt „Rule of Law“ bereits jetzt – also noch während der Kandidatur und vor der Abstimmung bei der Generalversammlung – sichtbar zu machen?
6. Ist geplant, die inhaltlichen Konzepte für die Zeit vor und (im Falle der Wahl Österreichs) während des Sitzes im Sicherheitsrat im Nationalrat zu diskutieren? Wenn nein, warum nicht?
7. Werden die personellen Erfordernisse im Falle einer Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat steigen? Wenn ja, werden diese in den Budgets 2009 und 2010 berücksichtigt werden? Wenn nein, wie sollen die mit einer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat verbundenen zusätzlichen Aufgaben sonst bewältigt werden?