1547/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.09.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Kündigung des Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommens durch
Deutschland"
Deutschland hat nach der Ankündigung von Vizekanzler und Finanzminister Mag. Wilhelm Molterer, die Erbschaftssteuer - trotz der Möglichkeit einer Reform - mit Ende Juli 2008 (ersatzlos) auslaufen zu lassen, das seit 1954 mit Österreich bestehende Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit 1. Jänner 2008 aufgekündigt.. Damit soll aus deutscher Sicht vorsorglich ein „Steuerschlupfloch" geschlossen werden. Die österreichische Erbschaftssteuer wurde von ExpertInnen im Vergleich der deutschen Regelung als moderat beurteilt. Die deutsche Erbschaftssteuer ist um einiges höher als die in Österreich. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und auf betroffene ÖsterreicherInnen (als Erblasser und Erben) in Deutschland sind bislang nicht bekannt.
In Zukunft können deutsche StaatsbürgerInnen der Steuerpflicht nur noch dann entgehen, wenn sie seit mehr als fünf Jahren im Ausland leben und in Deutschland kein Grund- und Betriebsvermögen mehr besitzen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2004, 2004, 2005 und 2006 dieses Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommen (E-DBA) in Österreich angewandt - aufgeschlüsselt nach Jahren?
2. Welche Steuereinnahmen wurden dadurch in Österreich in diesen Jahren erzielt — aufgeschlüsselt nach Jahren?
3. Ist es richtig, dass mit dem Entfall des E-DBA in Österreich, in Deutschland ordentlich wohnhafte AuslandsösterreicherInnen im Erbfall (als Erben) Erbschaftssteuer nach deutschem Recht zu zahlen haben, auch wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen sollte?
4. Ist es richtig, dass ÖsterreicherInnen bei einem Doppelwohnsitz (in Österreich sowie in Deutschland) im Erbfall (als Erben) Erbschaftssteuer nach deutschem Recht zu zahlen haben?
5. Ist es richtig, dass mit dem Wegfall des E-DBA auch deutsche StaatsbürgerInnen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich als Erben Erbschaftssteuer nach deutschem Recht zu zahlen haben?
6. Wie hoch schätzen Sie den jährlichen Einnahmenausfall für den österreichischen Finanzhaushalt ein, der mit dieser Aufkündigung des E-DBA verbunden ist?
7. Wie hoch schätzen Sie die jährlichen Mehreinnahmen des deutschen Fiskus?
8. Mit welchen anderen Ländern hat Österreich ebenfalls noch ein sogenanntes „Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommen“ abgeschlossen? Wenn ja, gibt es auch in diesen Fällen die Gefahr der Aufkündigung?