1551/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend: Ausstellung eines Dienstpasses für Mag. Martin Schlaff.

Herrn Mag. Martin Schaff, geb. am 6.8.1953 in Wien, wurde am 5.4.2000 mit Gültigkeit 4.4.2000 ein Dienstpass mit der Nr. S0012547 ausgestellt.

Das Bundesministerium für Inneres (BMI), Generaldirektion f. d. öffentliche Sicherheit, Gruppe D - Interpol, Abt. U/8 - EDOK (MR Mag. Pretzner) teilte am 28.2.2000 dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMAA) mit, dass im Zuge der Überprüfung von Mag. Martin Schlaff, geb. am 6.8.1953 in Wien, wegen Beihilfe zur Korruption von Herrn Moti Naftali - Polizeidirektor und Repräsentant der israelischen Polizei in Deutschland" - beim BMI angefragt wurde, ob es den Tatsachen entspricht, ob Martin Schlaff einen österreichischen Diplomatenpass besitze. Das BMI ersuchte das BMAA um Überprüfung und Verständigung (ZI. 1 630 179/1-ll/OC 02).

Das BMAA erwiderte daraufhin am 16.3.2000, dass Schlaff zwar keinen Diplomatenpass, wohl aber einen Dienstpass mit der Nr. S0003169 führe. Nach Nachfrage im eigenen Ministerium und weiterer Korrespondenz übermittelte die Generaldirektion f. d. öffentliche Sicherheit, Gruppe D - Interpol, Abt. II/8 - EDOK (MR Mag. Pretzner) an den Repräsentanten der israelischen Polizei in Deutschland" in Bonn die Information, dass die für Dienstpässe zuständige Abteilung des Bundesministerium für Inneres mitteilte, dass für Mag. Martin Schlaff am 5.4.2000 mit Gültigkeit 4.4.2000 ein neuer Dienstpass mit der Nr. S0012547 ausgestellt wurde, da der bereits bekannte Dienstpass Nr. S0003167 vollgestempelt" war.

Gemäß Passwesen für österreichische Staatsbürger (Passgesetz 1992) BGBl. Nr. 839/1992 idF BGBl. I Nr. 44/2006, §5 dürfen Dienstpässe nur an folgende Personen ausgestellt werden:

1.        Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage,

2.        Mitglieder der Landesregierungen,

3.        Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder, wenn das für ihre Dienstrechtsangelegenheiten zuständige oberste Verwaltungsorgan bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses aus dienstlichen Gründen geboten ist,

4.    Beamte, Vertragsbedienstete und andere Personen, die zur Besorgung von Angelegenheiten   des   Bundes,   der  Länder  oder  sonstiger  öffentlich-rechtlicher Körperschaften   bei   österreichischen   Berufsvertretungsbehörden   in   dienstlicher Verwendung stehen, sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, und

5.  die für die Republik Österreich tätigen Honorarkonsuln sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbstätigkeit ausüben.

 

(2) Für andere Personen sind Dienstpässe auszustellen, wenn sie zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften in das Ausland reisen und der nach dem Reisezweck zuständige Bundesminister, oder wenn die Reise in Angelegenheiten eines Landes unternommen wird, die Landesregierung bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses geboten ist.

Am 4.7.2007 hat der Abgeordnete Dr. Martin Graf bez. des Dienstpasses für Martin Schlaff an den Bundesminister für Inneres eine Anfrage (1167/J) gestellt. Aus der Beantwortung (1186/AB) vom 31.8.2007 geht hervor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Ausstellung des Dienstpasses für geboten erklärt hat.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)        Stellt die Ausstellung eines Dienstpasses für Martin Schlaff einen Bruch des Bundesgesetzes betreffend das Passwesen für österreichische Staatsbürger (Passgesetz 1992) BGBl. Nr. 839/1992 idF BGBl. I Nr. 44/2006 dar?

2)        Wenn nein, welche Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften hat Martin Schlaff besorgt, wofür ihm ein Dienstpass ausgestellt wurde?

3)        Mit welcher Begründung und zu welchem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Ausstellung des Dienstpasses für Martin Schlaff für geboten erklärt?

4)        Hat jemand für die Ausstellung des Dienstpasses für Martin Schlaff in Ihrem Ministerium interveniert?

5)        Wenn ja, wer (genaue Nennung der Person) ?