1552/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.09.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend: Ausstellung eines Dienstpasses für Mag. Martin Schlaff.

In Ihrer Anfragebeantwortung 1186/AB vom 31.8.2007 zu unserer Anfrage 1167/J vom 4.7.2007 verneinen Sie die Frage, ob die Ausstellung eines Dienstpasses für Martin Schlaff einen Bruch des Bundesgesetzes betreffend das Passwesen für österreichische Staatsbürger (Passgesetz 1992) BGBl. Nr. 839/1992 idF BGBl. I Nr. 44/2006 darstellt.

Unter § 5 Abs. 2 oben genannten Gesetzes ist festgehalten, zit: Für andere Personen sind Dienstpässe auszustellen, wenn sie zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften in das Ausland reisen und der nach dem Reisezweck zuständige Bundesminister, oder wenn die Reise in Angelegenheiten eines Landes unternommen wird, die Landesregierung bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses geboten ist."

Weiters wird in der Anfragebeantwortung 1186/AB festgestellt, dass es sich beim Repräsentanten der Israelischen Polizei in Deutschland" um den israelischen Verbindungsbeamten für Polizeiangelegenheiten handelt, dessen Zuständigkeit auch Österreich umfasst.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)           Welche Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften hat Martin Schlaff besorgt, wofür ihm ein Dienstpass ausgestellt wurde?

2)           Was bedeutet der terminus technicus in Ihrer Anfragebeantwortung ...für geboten erklärt." ?

3)           Mit welcher Begründung und zu welchem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Ausstellung des Dienstpasses für Martin Schlaff für geboten erklärt?

4)           Welche Abteilung und welche Person (genaue Namensnennung) hat für Martin Schlaff den gegenständlichen Dienstpass ausgestellt?

5)           Hat auch die Republik Österreich Verbindungsbeamte in Polizeiangelegenheiten in anderen Ländern?

6) Wenn ja, in welchen Ländern?