1554/J XXIII. GP
Eingelangt am
28.09.2007
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möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, DI Karlheinz Klement, Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Inanspruchnahme der mit BGBl I Nr. 168/2006 eingeführten Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde mit dem BGBl. I Nr. 168/2006 dahingehend geändert, dass der Kreis der Kinderbetreuungsgeldbezieher um Personen, welchen in Österreich Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), gewährt wurde und um subsidiär Schutzberechtigte erweitert wurde. Diesen Personen wurde mit der Gesetzesänderung der Zugang zum Kinderbetreuungsgeld rückwirkend für Geburten nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1 Jänner 2007 gewährt. Entsprechende Anträge waren bis zum 1.Juli 2007 zu stellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben insgesamt von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr. 168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
2. Wie viele Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), gewährt wurde, haben von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr.168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
3. Wie viele Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde und die keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind, haben von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr. 168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
4. Wie viele Personen haben insgesamt von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr.168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
5. Wie viele Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), gewährt wurde, haben von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr.168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
6. Wie viele Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde und die keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind, haben von der Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zwischen Inkrafttreten der Bestimmungen des BGBl. I Nr.168/2006 und dem 1. Juli 2007 Gebrauch gemacht?
7. Wie viele Kinderbetreuungsgeldbezieher sind oder waren Ausländer? (Bitte analog zur monatlich erscheinenden Kinderbetreuungsgeldstatistik aufgeschlüsselt nach Monaten, beginnend mit Jänner 2005)
8. Welchem Prozentsatz entspricht diese Zahl in Bezug auf alle Kinderbetreuungsgeldbezieher? (Bitte die jeweilige absolute Zahl auch anzugeben)
9. Wie viele Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, sind oder waren
Kinderbetreuungsgeldbezieher? (Bitte analog zur monatlich erscheinenden Kinderbetreuungsgeldstatistik aufgeschlüsselt nach Monaten, beginnend mit Jänner 2005.)
10. Welchem Prozentsatz entspricht diese Zahl in Bezug auf alle Kinderbetreuungsgeldbezieher (bitte die jeweilige absolute Zahl auch anzugeben) und auf alle ausländischen Kinderbetreuungsgeldbezieher? (Bitte die jeweilige absolute Zahl auch anzugeben)
11. Wie viele Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, sind oder waren Kinderbetreuungsgeldbezieher? (Bitte analog zur monatlich erscheinenden Kinderbetreuungsgeldstatistik aufgeschlüsselt nach Monaten, beginnend mit Jänner 2005)
12. Welchem Prozentsatz entspricht diese Zahl in Bezug auf alle Kinderbetreuungsgeldbezieher (bitte die jeweilige absolute Zahl auch anzugeben) und auf alle ausländischen Kinderbetreuungsgeldbezieher? (Bitte die jeweilige absolute Zahl auch anzugeben)