156/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.12.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Verlustabzüge von Körperschaftsteuerpflichtigen und Prognosen der Körperschaftsteuer
Prognosen über die Aufkommensentwicklung der Körperschaftsteuer sind aus verschiedenen Gründen schwierig zu erstellen und daher in vielen Fällen unvermeidlicherweise fehlerhaft. Es gibt nicht nur Unsicherheiten über die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern auch Faktoren, die mit der Gewinnentwicklung nichts zu tun haben wie z.B. Freibeträge, Prämien etc. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Aufkommen erst mit zum Teil erheblicher Verzögerung auf das wirtschaftliche Ergebnis reagiert. Schließlich wird das Aufkommen durch Änderungen der Rechtslage beeinflusst.
Die Steuerprognosen, die durch das Bundesministerium für Finanzen erstellt werden, legen die der Schätzung zugrunde liegenden Annahmen nicht offen. Zudem sind die Kenntnisse über die Inanspruchnahme von Freibeträgen, Prämien, Verlustvorträgen etc. gering, weil die rezenteste Statistik über die Körperschaftsteuer sich auf das Jahr 2001 bezieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren in den Jahren 2002 bis 2005 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2006 die Verlustabzüge (Verlustvorträge) bei den Körperschaftsteuerpflichtigen gem. § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988, dessen Vorschriften auch für Körperschaften gelten (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988)?
2. Wie hoch sind in den Jahren 2002 bis 2005 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2006 die offenen Verlustabzüge aus den Vorjahren (vortragsfähiges Verlustabzugspotenzial gem § 18 Abs 6 und 7 EStG 1988) bei den Körperschaftsteuerpflichtigen?
3. Wie lauten die rezentesten Schätzungen für das Aufkommen aus Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 bis 2010?
4. Welche Annahmen liegen dieser Steuerprognose zugrunde, insbesondere bezüglich der zu erwartenden Gewinnentwicklung, der Inanspruchnahme von Verlustvorträgen und den Steuerausfällen aus der Gruppenbesteuerung?