1564/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.10.2007
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeiten und Tiergesundheitsdienst an einem Fallbeispiel aus Niederösterreich, das im Widerspruch zur Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz steht

 

In der Ausgabe 32/2007 der Niederösterreichischen Nachrichten sticht auf Seite 43 der Region Kirchberg/Pielach eine Anzeige heraus: „Auf Grund vieler Anfragen wegen Fehlens in den örtlichen Telefonverzeichnissen geben wir bekannt, dass unser Tierarzt Fritz Skopal wie bisher ständig unter den Telefonnummern 02722/7066 und 0676/510 42 31 erreichbar ist. Wir behandeln auch Kleintiere in ihrer gewohnten Umgebung vor Ort zu niedrigst möglichen Honorarsätzen. Da eine gute Zusammenarbeit mit drei weiteren Tierärzten gegeben ist, garantieren wir eine ständige Einsatzbereitschaft. E.B.A. Services s.r.o.“

 

Weiters erhebt in der Printausgabe der NÖN-Ausgabe Pielachtal vom 25.6.2007 ein Bauernvertreter massive Vorwürfe gegen Tierarzt Fritz Skopal, dass dieser trotz seines Konkursverfahrens weiter tätig sei. Zudem vermutet dieser anonyme Bauernvertreter, dass Skopal eine Scheinpraxis in der Slowakei unterhalte.

Weiters wurde an die Grünen herangetragen, dass Gemeinden aus dem Pielachtal und Traisental nach wie vor Besamungsscheine über Tierarzt Skopal abrechnen. Es verhärten sich Gerüchte, dass der besagte Tierarzt nach wie vor Samen von der Besamungsstation Wieselburg beziehen soll.

 

Inwiefern diese Tätigkeiten im grenzüberschreitenden Bereich rechtskonform sind und im Einklang mit dem Tiergesundheitsdienst stehen, ist Gegenstand dieser Anfrage.

Zur Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft und letztendlich des Verbraucherschutzes braucht es lückenlose Aufklärung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele TierärztInnen sind der Behörde mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten nach § 4 Tierärztegesetz bekannt (nach Bundesländer aufgelistet)?

 

2.      Wie viele dieser TierärztInnen wurden in den Jahren 2005, 2006 und in den ersten zwei Quartalen des Jahres 2007 von den behördlichen Kontrollorganen gemäß § 4a (5) Z 7 kontrolliert und welche Arzneimittel wurden abgegeben?

 

3.      Dürfen grenzüberschreitende TierärztInnen

(a)    in Besamungsstationen wie Wieselburg Samen beziehen,

(b)    Mitglied im Tiergesundheitsdienst sein,

(c)    Besamungsscheine mit Gemeinden abrechnen und

(d)    Notschlachtungen vornehmen?

 

1.      Welche Maßnahmen wollen Sie vorschlagen, um das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) im Sinne der KonsumentInnen zu verbessern?