1566/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.10.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EU-Richtlinie 2003/10/EG des EP und des Rates

Laut Bericht der Kronen Zeitung" vom 11. September 2007 und laut Verordnung des BMWA wird mit 15. Februar 2008 für den Musik- und Unterhaltungssektor eine EU-Richtlinie 2003/10/EG per Verordnung umgesetzt. Diese Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) ist eine durchaus sinnvoll Richtlinie, wenn es darum geht, beispielsweise im Baugewerbe oder in der Industrie Arbeitnehmer vor Lärmschäden zu schützen. Auch macht sie Sinn, wenn es darum geht, Arbeitnehmer im Bereich von Diskotheken und dergleichen fort vor Lärmschäden zu schützen.

Sinnlos, fast verrückt aber wird es, wenn die vorgegebene Lärmobergrenze von 85 Dezibel zukünftig auch in der höheren Musik Einzug halten muß. Deshalb nämlich, weil verschiedene Musikstücke theoretisch gar nicht mehr aufgeführt werden könnten, und beispielsweise die Wiener Philharmoniker bei ihren Proben nicht mehr voll ausspielen könnten, bzw. Rotationen bei den Musikern Proben mehr als nur erschweren würden.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.             Ist Ihnen oben beschriebenes Problem bekannt?

2.             Wenn nein, warum nicht?

3.             Wenn ja, warum wurde Ihrerseits noch keine Initiative zur Behebung der Problematik ergriffen?

4.             Was werden Sie unternehmen, um den österreichischen Kulturbetrieb durch besagte EU-Richtlinie 2003/10/EG nicht einschränken zu lassen?