1584/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Grundversorgung von Fremden

Die Versorgungskosten für die Flüchtlingsbetreuung sind in den vergangenen Jahren
gravierend angestiegen. Laut einem dem veröffentlichten Rechnungshofbericht ist
die gro
ße Zahl unerledigter Berufungsverfahren Schuld daran.
Aber auch die Grundversorgungsvereinbarung, welche Bund und L
änder viel Geld
kostet, wurde gepr
üft. Die entstehenden Versorgungskosten werden zwischen Bund
und Bundesl
ändern im Verhältnis 60 zu 40 geteilt.

Der Rechnungshofbericht sagt aus, man hätte sich beim Abschluss der Vereinbarung
verschätzt. Anstelle der prognostizierten 16.000 hilfs- und schutzbedürftigen
Fremden h
ätte man zu diesem Zeitpunkt schon von mindestens 20.000 ausgehen
m
üssen. Ende 2005 betrug die tatsächliche Anzahl 29.300, erst Anfang 2006 war die
Zahl rückläufig. Diese Fehleinschätzung, so der Rechnungshof, erhöhte das
Konfliktpotenzial zwischen dem Bund und den Bundesl
ändern und führte zu
unerwartet hohen finanziellen Belastungen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.             Wie hoch war die Anzahl der grundversorgten Fremden im Jahre 2006?

2.             Wie viele von den grundversorgten Fremden der Frage 1 waren Asylwerber?

3.             Wie viele von den grundversorgten Fremden der Frage 1 waren
Asylberechtigte?

4.             Wie hoch war die Anzahl der grundversorgten Fremden mit 1. September
2007?

5.             Wie viele von den grundversorgten Fremden der Frage 4 waren Asylwerber?

6.             Wie viele von den grundversorgten Fremden der Frage 4 waren
Asylberechtigte?

7.             Wie hoch waren die gesamten Kosten für die Grundversorgung im Jahre
2006?

8.             Wie hoch war der Anteil des Bundes an diesen Kosten in Euro?

9.             Welche Kosten der Grundversorgung sind bereits im Jahr 2007 angefallen?

10.     Wie stellt sich hier das Kostenverhältnis in Euro zwischen Bund und Länder
dar?