1588/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Einschränkungen bei der Rekruten- und Truppenausbildung auf Grund fehlender Kreditmittel;
Einer Anordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 7. September 2007 ist zu entnehmen:
„......
Auf Grund fehlender Kreditmittel für die Ausbildung 2007 werden seitens FGG 7 in Umsetzung der 1. Ausbildungsweisung 2007 folgende Maßnahmen, befristet bis zum Jahresende 2007, angeordnet und sind im Bedarfsfall durch die Kden obFü in unten angeführter Reihenfolge umzusetzen:
1. Einsatz von UOvT nur mehr in 1. und 2. AusbWoche
2. Streichung der Samstag Dienste
3. Anordnung Kadersparender Dienst am Freitag Nachmittag und täglich von 1545-1615 Uhr
4. Anordnung der Wachausbildung für FukS nur mehr für jene FukS, die auch tatsächlich im WchD eingesetzt werden
5. Streichung aller Ausbildungsvorhaben mit Priorität 6 (sonstige Ausbildung) und 5 (KEK)
6. Streichung von Ausbildungsvorhaben mit Priorität 4 (GWD Ausbildung), im besonderen:
a. Streichung der 24-Stunden Kampftage der BA2
b. Streichung der Nachtausbildung in der BA2
c. Streichung der 24-Stunden Kampftage der BA1
d. Für FukS Streichung der Nachtausbildung der BA1 unter Sicherstellung der Wach- und Bereitschaftsfähigkeit
Es ist FGG 7 bewusst, das o.a. Maßnahmen abgestuft, je nach Verfügbarkeit von noch vorhandenen Kreditmitteln bei den TK, folgende negative Konsequenzen bewirken:
o Ad 1. Einschränkungen bei der Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung am Beginn der GWD Ausbildung
o Ad 2. Längere Dienstzeit unter der Woche
o Ad 3. Tlw. längere Dienstzeit unter der Woche für GWD und keine praktische Ausb von 1545-1615 Uhr
o Ad 4. Nachholung der Wachausbildung bei Weiterverpflichtung von FukS erforderlich
o Ad 5. Weiterer Verlust der ohnehin schon eingeschränkten Führungsfähigkeit des Kaders
o Ad 6. Verlust an Ausbildungszeit und Ausbildungsinhalten bei der GWD Ausbildung, Nichterreichung von Ausbildungszielen und damit Einbußen bei der Einsatzbereitschaft für Inlandsaufgaben, erforderliche Nachausbildung für Längerdienende, Motivationsverlust bei Kader und GWD, Sinken der Attraktivität des Grundwehrdienstes
...........“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die zitierte Anordnung bekannt?
2. Warum kam es zu dieser Anordnung?
3. Ist Ihnen bekannt, dass die genannten Maßnahmen negative Konsequenzen bewirken?
4. Ist es im Sinne der Ausbildung, dass der Einsatz des UOvT nur mehr auf die ersten beiden Ausbildungswochen beschränkt wird?
5. Sind die Einschränkungen bei der Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung am Beginn der GWD Ausbildung von Ihnen gewünscht?
6. Warum werden diese Einschränkungen in Kauf genommen?
7. Warum darf das Bundesheer am Wochenende in keinen Einsatz mehr gehen?
8. Kann das Bundesheer am Samstag keine Dienste mehr leisten?
9. Warum kann das Bundesheer am Samstag keine Dienste mehr leisten?
10. Kommt es zur Streichung des Samstagdienstes, weil die Rekruten der Belastung durch die Ausbildung nicht standhalten?
11. Wurde das notwendige Wissen im Heereswesen in den letzten Jahren weniger, weil auf eine Ausbildung am Samstag verzichtet werden kann?
12. Ist das Kader den Anforderungen zur Ausbildung nicht mehr gewachsen, da am Freitagnachmittag und täglich von 1545-1615 Uhr nur mehr kadersparender Dienst versehen werden darf?
13. Warum ist das Kader nur mehr im kadersparenden Dienst einzusetzen?
14. Ist das Bundesheer nur mehr von Montag bis Freitag einsetzbar?
15. Warum ist das Bundesheer nur mehr von Montag bis Freitag einsetzbar?
16. Ist aus neuen pädagogischen Grundsätzen eine praktische Ausbildung von 1545-1615 Uhr nicht mehr möglich?
17. Welche Gründe sprechen gegen eine praktische Ausbildung von 1545-1615 Uhr?
18. Ist es korrekt, dass ein weiterer Verlust der Führungsfähigkeit des Kaders von Ihnen beabsichtigt ist?
19. Ist es im Sinne der Ausbildung, dass es zu einem weiteren Verlust der schon eingeschränkten Führungsfähigkeit des Kaders kommt?
20. Kann bei einem weiteren Verlust der schon eingeschränkten Führungsfähigkeit des Kaders die an das Bundesheer gestellten Aufträge noch erfüllt werden?
21. Kann es durch den weiteren Verlust der schon eingeschränkten Führungsfähigkeit des Kaders zu eigentlich vermeidbaren Ausfällen kommen?
22. Nehmen Sie bewusst auf Grund dieser Maßnahmen höhere Ausfälle an Material in Kauf?
23. Nehmen Sie bewusst auf Grund dieser Maßnahmen höhere Ausfälle an Soldaten in Kauf?
24. Welche Konsequenzen hat ein WEITERER Verlust der schon eingeschränkten Führungsfähigkeit des Kaders?
25. Ist eine Ausbildung im Rahmen eines 24-Stunden Kampftages nicht mehr notwendig?
26. Sind die Rekruten nicht in der Lage einen 24-Stunden Kampftag auszuhalten?
27. Warum ist eine Ausbildung im Rahmen eines 24-Stunden Kampftages nicht mehr notwendig?
28. Werden in Zukunft anstehende Einsätze keine 24-Stunden dauern?
29. Ist eine Nachtausbildung nicht mehr notwendig?
30. Dürfen Rekruten mit einer Nachtausbildung nicht mehr belastet werden?
31. Können Rekruten mit einer Nachtausbildung nicht mehr belastet werden?
32. Warum ist eine Nachtausbildung nicht mehr notwendig?
33. Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen zu einem Verlust an Ausbildungszeit bei der Rekrutenausbildung führen?
34. Wird dieser Verlust kompensiert?
35. Wie wird dieser Verlust kompensiert?
36. Warum nehmen Sie diesen Verlust in Kauf?
37. Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen den Verlust von Ausbildungsinhalten und somit die Nichterreichung von Ausbildungszielen bedeutet?
38. Wird dieser Verlust kompensiert?
39. Wie wird dieser Verlust kompensiert?
40. Warum nehmen Sie diesen Verlust in Kauf?
41. Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen Einbußen bei der Einsatzbereitschaft für Inlandsaufgaben bedeuten?
42. Wird dieser Verlust kompensiert?
43. Wie wird dieser Verlust kompensiert?
44. Warum nehmen Sie diesen Verlust in Kauf?
45. Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen einen Motivationsverlust beim Kader bedeuten?
46. Wird dieser Verlust kompensiert?
47. Wie wird dieser Verlust kompensiert?
48. Warum nehmen Sie diesen Verlust in Kauf?
49. Ist Ihnen bewusst, dass diese Maßnahmen einen Motivationsverlust bei den Rekruten bedeuten?
50. Wird dieser Verlust kompensiert?
51. Wie wird dieser Verlust kompensiert?
52. Warum nehmen Sie diesen Verlust in Kauf?
53. Welche Maßnahmen werden Sie gegen das Sinken der Attraktivität des Grundwehrdienstes ergreifen?
54. Sind unter diesen Voraussetzungen Verbandsübungen überhaupt noch möglich?
55. Wenn nein, werden Verbandsübungen nicht mehr als notwendig erachtet?
56. Können Sie unseren Rekruten überhaupt noch eine sinnvolle Ausbildung zum Schütze des eigenen Lebens garantieren?
57. Können Sie unseren Rekruten überhaupt noch eine sinnvolle Ausbildung zum Schutze Österreichs garantieren?
58. Wie können Sie diese Maßnahmen gegenüber Ihren Schutzbefohlenen, den Rekruten, verantworten?
59. Ist Ihnen bewusst, dass Sie die Verantwortung für die jungen Männer, die Rekruten, haben?
60. Haben sie kein Geld mehr für die Kernaufgabe des Bundesheeres im Frieden, nämlich die Ausbildung?
61. Warum haben sie kein Geld mehr, wenn sie doch bei der Budgetdebatte klar gesagt haben, dass sie mit dem Budget zufrieden sind?